Orientierungsaussprache zum 28. Regime – Rat
Am 28. Mai 2026 fand im Rahmen einer öffentlichen Sitzung des Wettbewerbsrates eine Orientierungsaussprache über den Verordnungsvorschlag zum 28. Regime („EU Inc.“) statt (vgl. bereits EiÜ 11/26). Die Vertreter:innen der Mitgliedsstaaten begrüßten den Vorschlag und betonten die Vorteile eines vereinfachten digitalen Gesellschaftsrechtsrahmens. Gleichzeitig hoben viele Delegationen, darunter Deutschland, die Notwendigkeit von Schutzmaßnahmen hervor, um Betrug, Steuerhinterziehung und Geldwäsche zu verhindern. Mehrere Mitgliedstaaten äußerten zudem Bedenken hinsichtlich der insolvenzrechtlichen Regelungen und verlangten stärkere Gläubigerschutzmechanismen. Auch der DAV, der den Vorschlag grundsätzlich begrüßt, hatte in seiner Stellungnahme Nr. 35/26 einigen Nachbesserungsbedarf geäußert, insbesondere hinsichtlich der Rückverweisungen auf nationales Recht sowie des Innenrechts der Gesellschaft (vgl. EiÜ 19/26). Die Beratungen werden nun auf Ebene der Ratsarbeitsgruppen fortgesetzt. Insgesamt jedoch scheint der politische Wille vorhanden zu sein, das Vorhaben - gemäß des Zeitplans der EU-Kommission - bis Ende 2026 abzuschließen.
Evaluierung der Urheberrechtsrichtlinie – KOM
Die EU-Kommission hat eine Sondierung gestartet zu einem besseren Urheberrechtsschutz für Kreativität und Innovation in Europa, abrufbar hier. Die Sondierung dient der Revision der Richtlinie (EU) 2019/790 über das Urheberrecht und die verwandten Schutzrechte im digitalen Binnenmarkt. Die EU-Kommission folgt damit der in der Richtlinie vorgesehenen Pflicht zur Überprüfung, die Sondierung dürfte aber auch Reaktion auf die im März 2026 angenommenen Empfehlung des EU-Parlaments zur Regulierung von Urheberrecht und generativer künstlicher Intelligenz sein (vgl. EiÜ 10/26; 05/26). Der DAV begleitete das Thema in Form von konkreten Änderungsanträgen zu dem vorgelegten Initiativberichtsentwurf im Sommer 2025 (vgl. DAV-Stellungnahme Nr. 58/25). Inwieweit die EU-Kommission tatsächlich die Empfehlungen des EU-Parlaments für eine Neuregulierung aufgreift, bleibt abzuwarten und wird auf Grundlage der laufenden Sondierung evaluiert werden. Beiträge können im Rahmen der Sondierung bis zum 25. Juni 2026 eingereicht werden.
Omnibus-Initiative: EU-Kommission sondiert zu Bürokratieabbau – KOM
Die EU-Kommission hat eine Konsultation zu einer „Omnibus-Initiative für Bürgerinnen und Bürger“ gestartet. Ziel ist es, administrative Belastungen durch EU-Rechtsvorschriften zu verringern, die den Alltag von Menschen in der EU unmittelbar betreffen, insbesondere in grenzüberschreitenden Angelegenheiten. Die Konsultation dient dazu, den Bedarf an gezielten Änderungen bestehender Vorschriften u.a. in den Bereichen Verbraucherschutz, Binnenmarkt, Beschäftigung, Gesundheit sowie Bank- und Finanzdienstleistungen zu ermitteln. Rückmeldungen können bis zum 19. Juni 2026 eingereicht werden. Die Initiative steht im Zusammenhang mit der Mitteilung der Kommission zur besseren Rechtsetzung vom 28. April 2026. EU-Recht soll insgesamt verständlicher, effizienter und wettbewerbsfördernder gestaltet sowie Inkohärenzen und Fragmentierungen beseitigt werden, siehe dazu bereits EiÜ 16/26. Der DAV hatte an der der Mitteilung zur besseren Rechtsetzung vorausgehenden Konsultation teilgenommen und in seiner Stellungnahme Nr. 4/26 das Ziel evidenzbasierter und transparenter Gesetzgebung begrüßt. Kritisch bewertet er jedoch suggestive Fragestellungen in Konsultationen, insbesondere in grundrechtssensiblen Bereichen, sowie den zunehmenden Verzicht auf Folgenabschätzungen. Zudem warnt der DAV vor häufigen Änderungen von EU-Rechtsakten zulasten der Rechtssicherheit (vgl. EiÜ 2/26).
Opferrechterichtlinie gebilligt und neue Strategie in Planung – EP/KOM
Das Plenum des EU-Parlaments hat am 21. Mai 2026 die im Dezember mit dem Rat gefundene vorläufige Einigung zur Aktualisierung der Vorschriften über den Schutz von Opfern von Straftaten gebilligt (vgl. PM). Künftig gibt es europaweit erreichbare Opfer-Hotlines, einfachere digitale Möglichkeiten zur Anzeige von Straftaten, besseren Zugang zu Unterstützung, Prozesskostenhilfe und Entschädigung sowie stärkeren Schutz persönlicher Daten. Besonders Kinder sollen durch kindgerechte Unterstützung, psychologische Hilfe und spezielle Schutzmaßnahmen im Strafverfahren besser geschützt werden. Im nächsten Schritt muss der Rat die Einigung noch billigen. Die EU-Kommission kündigte außerdem an, noch im zweiten Quartal 2026 eine öffentliche Konsultation zur künftigen EU-Opferrechtestrategie einleiten zu wollen. Diese solle den Opferschutz auch in der Praxis konsolidieren, auf den in der letzten Strategie von 2020-2025 erreichten Zielen aufbauen und neue Herausforderungen adressieren.
Zur Rückkehrentscheidung bei langjähriger Inhaftierung – EuGH
Die Vollstreckung einer (langjährigen) Freiheitsstrafe steht dem Erlass einer Rückkehrentscheidung gegen irregulär aufhältige Drittstaatsangehörige nicht entgegen. Dies entschied der EuGH in der Rs. C-877/24 „Shamsi“ auf das Vorabentscheidungsersuchen eines niederländischen Gerichts zur Auslegung der Art. 6, 8 und 9 der Rückführungsrichtlinie 2008/115/EG. Anlass waren Rückkehrentscheidungen gegen zwei wegen (versuchten) Mordes zu langjährigen Haftstrafen verurteilte Drittstaatsangehörige. Das Gericht wollte wissen, ob die aufgrund des Strafvollzugs langfristige tatsächliche Unmöglichkeit der Rückführung dem Erlass einer Rückkehrentscheidung entgegensteht. Der EuGH verneinte dies. Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie verpflichte die Mitgliedstaaten grundsätzlich zum Erlass einer Rückkehrentscheidung, sobald ein irregulärer Aufenthalt feststehe. Dem stehe nicht entgegen, dass durch die Vollstreckung der Freiheitsstrafe nicht der Verpflichtung nachgekommen werden kann, einen Drittstaatsangehörigen, gegen den eine Rückkehrentscheidung erlassen wurde, innerhalb kürzester Zeit abzuschieben. Die Vollstreckung könne insofern einen besonderen Umstand i.S.v. Art. 9 Abs. 2 der Richtlinie darstellen, der den Aufschub der Abschiebung rechtfertigt. Der EuGH stellte ferner klar, dass die Mitgliedstaaten nicht dazu verpflichtet sind, einem illegal in seinem Hoheitsgebiet aufhältigen Drittstaatsangehörigen einen Aufenthaltstitel zu erteilen, wenn dieser dort eine langjährige oder lebenslängliche Freiheitsstrafe zu verbüßen hat.
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