Europa im Überblick, 21/18

EiÜ 21/18

Internationales Zessionsrecht: keine eigene Verordnung erforderlich – DAV

Der DAV begrüßt den Verordnungsvorschlag COM(2018) 96 der Europäischen Kommission, die Kollisionsnorm für das auf die Drittwirkung (Voraussetzungen und Wirkungen) von Forderungsübertragungen anzuwendende Recht unionsweit einheitlich zu regeln. Die vorgeschlagene Anknüpfung an das Sitzrecht des Zedenten erscheint auch als prinzipiell gangbarer Weg, sofern die allgemeinen Wirksamkeitsvoraussetzungen sowie die Schutzvorschriften zugunsten des Schuldners nach dem jeweils anwendbaren Recht erfüllt sind. Der DAV rät jedoch davon ab, die Frage im Wege einer eigenen Verordnung zu regeln. Dies erhöhe die Komplexität des Rechts und gefährde dadurch seine Akzeptanz. Besser und ausreichend wäre eine einheitliche Anknüpfung der (Dritt-)Wirksamkeit der Forderungsabtretung im Rahmen von Art. 14 der Rom I-Verordnung. Bleibt es bei dem Plan einer eigenen Verordnung, so sollte der Vorschlag in mehrfacher Hinsicht geändert werden (DAV-Stellungnahme Nr. 19/2018).

Verstärkter Opferschutz in EU-Regeln zur Kfz-Haftpflichtversicherung – KOM

Opfer von Unfällen mit Kraftfahrzeugen sollen auch bei Insolvenz des Versicherers eine vollumfängliche Entschädigung enthalten – das schlägt die EU-Kommission in der am 24. Mai 2018 präsentierten Revision der Richtlinie zur Kfz-Haftpflichtversicherung COM(2018)336 vor. Der DAV hatte sich bereits zu der im Vorfeld laufenden öffentlichen Konsultation mit einer Stellungnahme (Nr. 52/17) geäußert und gefordert, dass bei einer Insolvenz des Versicherers eine Entschädigungsstelle im Mitgliedstaat des Hauptsitzes des Versicherers die letztendliche Verantwortung tragen soll – so wie die Kommission es nun vorschlägt. Auch der Vorschlag der Kommission, dass bei der Berücksichtigung der Bescheinigung des Schadensverlaufs jegliche Diskriminierung oder Erhöhung der Prämien allein auf Basis der Staatsangehörigkeit oder des früheren Wohnsitzes verboten werden soll, ist im Sinne des DAV. Der Richtlinienvorschlag sieht außerdem eine Vereinheitlichung der obligatorischen Mindestdeckungssummen, eine Klärung des Anwendungsbereichs und Maßnahmen zur Bekämpfung des Fahrens ohne Versicherungsschutz vor. Der DAV hatte in seiner Stellungnahme auch Probleme bei den Verjährungsfristen und bei der Rechtsverfolgungshilfe aufgezeigt, die der Vorschlag bisher nicht thematisiert. Diese Punkte könnten aber noch im Gesetzgebungsverfahren von Rat und Parlament aufgegriffen werden.

Fehlerkultur im Europäischen Recht – DAV/Anwaltstag

Der 69. Deutsche Anwaltstag 2018 (6.-8. Juni) in Mannheim steht unter dem Motto „Fehlerkultur in der Rechtspflege“. Hier laden die DAV-Gesetzgebungsausschüsse Zivilrecht und Europäisches Vertragsrecht zu der Veranstaltung „Fehlerkultur im Europäischen Recht“ am Donnerstag, den 7. Juni 2018 um 13:45 Uhr ein. Fehlerkultur heißt: die Bereitschaft, auch eigene Fehler zu erkennen und mit möglichst geringen Schadensfolgen zu beheben, vor allem auch Fehler offen zu legen und dann auch aus Fehlern zu lernen. Das wirft im europäischen Mehrebenensystem ganz besondere Fragen auf. Schon die Frage, was ein Fehler ist, ist anders als sonst zu beurteilen: schlechte Rechtssetzung muss nicht, kann aber fehlerhaft oder falsch sein. Wenn eine Sprachfassung von allen anderen klar abweicht: ist sie falsch oder ist wegen der gleichen Geltungskraft aller Sprachfassungen der gesamte Rechtssetzungsakt nur schlecht? Ähnliche Fragen stellen sich, wenn eine einheitliche Umsetzung oder Anwendung europäischer Rechtsakte aufgrund unterschiedlicher Rechtssysteme nicht möglich ist. Was folgt aus solchen Problemen und wie ist damit umzugehen? Diese und weitere Fragen werden wir mit Prof. Dr. Karl Riesenhuber (Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Deutsches und Europäisches Handels- und Wirtschaftsrecht, Ruhr-Universität Bochum) unter der Moderation von Rechtsanwalt Prof. Dr. Friedrich Graf von Westphalen (Vorsitzender des DAV-Ausschusses Europäisches Vertragsrecht) diskutieren. Das vollständige Programm und alle weiteren Informationen rund um den Anwaltstag sowie die Möglichkeit zur Online-Anmeldung finden Sie unter www.anwaltstag.de.

Weiter Kritik am Regulierungsniveau freiberuflicher Dienstleistungen – KOM

Die Europäische Kommission hat am 23. Mai 2018 die länderspezifischen Empfehlungen 2018 für Deutschland im Rahmen des Europäischen Semesters veröffentlicht. Die EU-Kommission reagiert hiermit auf die nationalen Reformprogramme der Mitgliedstaaten (s. EiÜ 18/18). Wie in den Vorjahren hält die EU-Kommission (s. EiÜ 21/17) die Regulierung in Deutschland insbesondere bei den reglementierten Berufen für sehr restriktiv. Als wesentliche Beschränkungen werden erneut die Rechtsform und die Beteiligung am Gesellschaftskapital genannt. Die EU-Kommission kommt zu dem Ergebnis, dass die Kundenfluktuation im Dienstleistungsbereich wie z.B. bei der Rechtsberatung, Steuerberatung oder der Architektur unter dem EU-Durchschnitt liege. Dass zugleich die Bruttobetriebsrate über dem EU-Durchschnitt liege, lasse auf einen geringeren Wettbewerbsdruck schließen. Eine weniger restriktive Regulierung von Dienstleistungen würde nach Ansicht der EU-Kommission die Produktivität in nachgelagerten dienstleistungsintensiven Branchen steigern. Die EU-Kommission empfiehlt Deutschland daher, bei Unternehmensdienstleistungen und reglementierten Berufen den Wettbewerb weiter zu verstärken. Die länderspezifischen Empfehlungen müssen vom Rat angenommen werden, bevor die Kommission die Mitgliedstaaten auffordern kann, diese vollständig und fristgerecht umzusetzen.

Amt für Betrugsbekämpfung und Europäische Staatsanwaltschaft als enge Partner – KOM

Das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) und die Europäische Staatsanwaltschaft sollen enger in der Aufdeckung und Untersuchung von Betrugsdelikten innerhalb der Europäischen Union zusammenarbeiten. Dies hat die EU-Kommission am 23. Mai 2018 in einem Entwurf zur Revision der OLAF-Verordnung COM(2018)338 vorgeschlagen. Dieser zielt darauf ab, die strafrechtliche Arbeit der Europäischen Staatsanwaltschaft durch wirksame verwaltungsrechtliche Untersuchungen von OLAF zu ergänzen. Dadurch sollen Finanzschäden am EU-Haushalt abgewendet werden. Konkret sollen OLAF Nacherhebungs- oder Wiedereinziehungsmaßnahmen erleichtert werden sowie Kontrollen vor Ort in den an der Europäischen Staatsanwaltschaft beteiligten Staaten. Diese seien sehr wichtig für die Beweiserhebung bei Verdacht auf das Vorliegen einer widerrechtlichen Handlung. Die Zuständigkeiten der beiden Behörden bleiben allerdings unverändert, um Doppeluntersuchungen zu vermeiden. Vielmehr soll der Informationsaustausch und die Absprache über stattfindende Maßnahmen gefördert sowie die Mittelvergabe präzisiert werden. Der Vorschlag knüpft an die letztes Jahr verabschiedete Verordnung zur Durchführung einer verstärkten Zusammenarbeit zur Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft 2017/1939 an (s. EiÜ 34/17, 27/17).

EU und USA gemeinsam gegen globale Sicherheitsbedrohungen – Rat

Die Europäische Union und die Vereinigten Staaten von Amerika wollen weiterhin an gemeinsamen Lösungen arbeiten, um globalen Sicherheitsbedrohungen zu begegnen. Hierfür bedürfe es eines wirksamen Informationsaustauschs in den Bereichen Terrorismus- und Geldwäschebekämpfung sowie einer verstärkten Zusammenarbeit bei der Strafverfolgung im Cyberspace. Diese und weitere Themen der internationalen Sicherheit erörterten EU-Kommissare, nationale Minister und US-Vertreter am 22. und 23. Mai 2018 auf einem Ministertreffen in Sofia zum Thema Justiz und Inneres (s. Pressemitteilung). Dabei tauschten sich die Teilnehmer auch zu den Bereichen Migration, Grenzverwaltung, ihrer jeweiligen Visapolitik sowie den Fortschritten des Visa-Waiver-Programms aus. Ebenso wurde die Bedeutung eines raschen Zugangs zu elektronischen Beweismitteln und eines schnellen Austauschs von Finanzinformationen für Strafverfolgungs- und Justizbehörden betont. Der Informationsaustausch über Fluggastdatensätze und die diesbezüglichen Diskussionen der EU mit Kanada wurden ebenfalls thematisiert. Der Austausch soll bei der nächsten Ministerkonferenz, die in der zweiten Hälfte des Jahres 2018 in Washington, D.C. stattfindet, fortgesetzt werden.

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