Europa im Überblick, 21/2023

EiÜ 21/2023

Einheitliches Patentgericht nimmt Arbeit auf – EPG

Am 1. Juni 2023 ist das Einheitliche Patentsystem der Europäischen Union in Kraft getreten, vgl. Pressemitteilung. Teil des Systems ist das Einheitliche Patentgericht, dessen Eröffnung in Luxemburg gefeiert wurde. Deutschland hatte im Februar 2023 die Ratifizierungsurkunde hinterlegt und war als eines der drei Länder mit den meisten erteilten Patenten ein entscheidender Faktor für das Inkrafttreten, vgl. EiÜ 7/23; 30/21. Mit dem Einheitlichen Patentsystem sollen insbesondere die Kosten für die Patenterneuerungen verringert und dank vereinfachter Verfahren, Zeit bei der einheitlichen Patentanmeldung gespart werden. Das Einheitliche Patentgericht soll eine einheitliche Rechtsanwendung und damit mehr Rechtssicherheit schaffen. Es entscheidet sowohl über die Europäischen Einheitspatente als auch in Streitigkeiten zu klassischen Patenten und ist über die dezentralisierte erste Instanz in jedem der derzeit 17 teilnehmenden Mitgliedstaaten angesiedelt. Der DAV hat das Einheitliche Patentsystem stets grundsätzlich begrüßt, vgl. SN 46/20.

Instrument zum Schutze der Anwaltschaft: It’s a Convention – Europarat

Das geplante Instrument zum Schutze der Anwaltschaft soll ein bindendes Übereinkommen werden. Dies wurde auf der 100. Plenarsitzung des Komitees für rechtliche Zusammenarbeit des Europarates (CDCJ) vom 30. Mai bis zum 1. Juni 2023 entschieden, siehe hier. Der DAV begleitet das Vorhaben von Anfang an engmaschig und hat die Ausarbeitung des zukünftigen Abkommens bereits durch mehrere Stellungnahmen aktiv mitgestaltet (vgl. DAV-StN 2/23 63/22; 38/22). Ziel des Abkommens ist es, den Schutz der anwaltlichen Tätigkeit, der Unabhän­gigkeit der Kammern sowie des Berufs­ge­heim­nisses in den 46 Mitglied­staaten des Europarates zu stärken (vgl. EiÜ 38/22).   

Mehr Rechte für schutzbedürftige Erwachsene – KOM

Die EU-Kommission will die Rechte schutzbedürftiger Erwachsener in grenzüberschreitenden Situationen stärken. Am 31. Mai 2023 hat sie einen entsprechenden Verordnungsvorschlag (in Englisch) vorgelegt (s. Pressemitteilung). Mit dem Verordnungsvorschlag über die Zuständigkeiten, das anwendbare Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Maßnahmen sowie zur Zusammenarbeit in Angelegenheiten des Schutzes von Erwachsenen sollen zivilrechtliche Verfahren in der EU vereinfacht und mehr Rechtssicherheit geschaffen werden. Die Vorschriften betreffen Erwachsene, die aufgrund einer Beeinträchtigung oder der Unzulänglichkeit ihrer persönlichen Fähigkeiten außerstande sind, ihre eigenen Interessen wirksam zu schützen. Geregelt werden soll u.a. die automatische Anerkennung von ausländischen behördlichen Maßnahmen sowie von ausgestellten Urkunden anderer Mitgliedstaaten. Die Einführung eines europäischen Vertretungszertifikats soll es ferner gesetzlichen Vertretern ermöglichen, ihre Befugnisse innerhalb der Union leichter nachzuweisen. Weitere Regelungsgegenstände sind ein Anspruch auf die für den Antragsteller günstigste Prozesskostenhilfe sowie die Vernetzung nationaler Schutzregister mit Angaben über Schutzstatus und Vertretungsbefugnisse. Ferner hat die EU-Kommission den Entwurf eines Ratsbeschlusses vorgelegt, mit dem die Mitgliedstaaten der EU verpflichtet werden, Teil des Haager Abkommens über den internationalen Schutz von Erwachsenen (abrufbar hier) zu werden.

Noch Klärungsbedarf beim Data Act – DAV

Der DAV hat sich in seiner zweiten Stellungnahme Nr. 38/2023 zu dem laufenden Gesetzgebungsverfahren zum europäischen Datengesetz positioniert. Darin geht er auf die Positionen der europäischen Co-Gesetzgeber – EU-Parlament (EiÜ 5/23) und Rat (EiÜ 12/23) – ein und hält einige der bereits in seiner ersten Stellungnahme Nr. 40/2022 geäußerten Kritikpunkte aufrecht. Das betrifft etwa das nach wie vor klärungsbedürftige Verhältnis zur Datenschutzgrundverordnung. Für nicht weitgehend genug erachtet der DAV nach wie vor die vorgesehenen Regelungen zum Geschäftsgeheimnisschutz. Der Verordnungsentwurf („Data Act“) soll einen allgemeinen Regelungsrahmen für einen fairen Zugang zu sowie eine faire Nutzung von Daten sowohl seitens Verbraucher:innen als auch Unternehmen sicherstellen. Dabei geht es in erster Linie um Daten vernetzter Produkte und Cloud-Diensteanbieter. Die Trilogverhandlungen zum Data Act laufen bereits.

Europäische Lieferkettenrichtlinie: Der Trilog kann beginnen – EP

Das Plenum des EU-Parlaments hat am 1. Juni 2023 den Bericht von Berichterstatterin Lara Wolters, S&D zum Richtlinienvorschlag über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit angenommen. Somit hat auch das EU-Parlament – wie bereits der Rat im Dezember 2022 (s. EiÜ 43/22) – seinen Standpunkt im Legislativverfahren festgelegt. Die Richtlinie sieht Mindestvorschriften für Unternehmen zur Achtung von Menschenrechten und Umwelt vor. Schädliche Auswirkungen etwa in Gestalt von Kinderarbeit, Ausbeutung oder Umweltverschmutzung sollen nach dem angenommenen Bericht über die gesamte Lieferkette und sektorenübergreifend in Angriff genommen werden. In der EU ansässige Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern und einen jährlichen Umsatz von 250 Millionen EUR sollen in den Anwendungsbereich der Richtlinie fallen, für nicht in der EU ansässige Unternehmen gilt es ab einem jährlichen Umsatz von 150 Millionen EUR (vgl. EiÜ 16/23 und 39/22). Gestrichen wurde gegenüber dem Entwurf der EU-Kommission Art. 26 zu Pflichten der Geschäftsleitung. Bei Verstößen folgen Schadensersatzpflichten und Sanktionen, namentlich die Rücknahme von Waren, der Ausschluss von der öffentlichen Auftragsvergabe oder Geldbußen. Ferner werden Unternehmen verpflichtet, regelmäßige Überprüfungen vorzunehmen sowie einen Beschwerdemechanismus einzuführen. Der DAV hatte sich in seiner Stellungnahme Nr. 28/22 zu dem Richtlinienvorschlag positioniert. Nun können die Trilogverhandlungen zwischen EU-Kommission, EU-Parlament und dem Rat beginnen.

Schluss mit Gewalt gegen Frauen: EU tritt Istanbul-Konvention bei – Rat

Endlich: Am 1. Juni 2023 ist die Europäische Union der Istanbul-Konvention beigetreten. Die Konvention umfasst ein breites Spektrum von Maßnahmen, von der Datenerhebung und Sensibilisierung bis hin zu rechtlichen Maßnahmen zur Kriminalisierung verschiedener Formen von Gewalt gegen Frauen. Es umfasst Maßnahmen zum Schutz der Opfer und zur Bereitstellung von Unterstützung und befasst sich auch mit der geschlechtsspezifischen Gewalt in Fragen von Asyl und Migration. Mit der Verabschiedung zweier bereits im Amtsblatt veröffentlichter Ratsbeschlüsse besiegelte der Rat eine jahrelange Beitrittsprozedur, die sich durch die Blockade einiger Staaten verzögert hatte (vgl. zuletzt EiÜ 19/23, 7/23). Die EU-Kommission hatte den Beitritt der EU zu dem Übereinkommen des Europarats bereits im Jahr 2016 vorgeschlagen. Die Beschlüsse des Rates bedeuten, dass die EU der Konvention mit Wirkung für die Institutionen und die öffentliche Verwaltung der Union sowie in Bezug auf Angelegenheiten im Zusammenhang mit der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen, Asyl und Nichtzurückweisung beigetreten ist. Zeitgleich laufen die Verhandlungen in Rat und EU-Parlament zum Richtlinienvorschlag zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt weiter (vgl. EiÜ 09/22). Durch diese sollen u.a. einige Straftatbestände harmonisiert werden z. B. die nicht einvernehmliche Weitergabe von Intimbildern, die Genitalverstümmelung von Frauen und die Belästigung im Internet.

Webinar „Der Deutsche Rechtsmarkt im Wandel“ – DAV

Der DAV Niederlande wird am 20. Juni 2023 von 12:30 bis 13:30 Uhr ein Webinar zum Thema „Der deutsche Rechtsmarkt im Wandel“ veranstalten. Darin werden der deutsche Rechtsmarkt sowie die aktuellen Trends von erfahrenen Rechtsanwält:innen vorgestellt. Zur Anmeldung gelangen Sie hier.

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