EiÜ 22/19
DSGVO feiert ersten Geburtstag – KOM
Die Datenschutz-Grundverordnung hat sich im ersten Jahr über die innereuropäischen Grenzen hinweg bewiesen und den Schutz privater Daten verbessert. Dies betonte Věra Jourová, EU-Kommissarin für Justiz, Verbraucher und Gleichstellung, zum einjährigen Bestehen des Regelwerks (s. Pressemitteilung). Laut verschiedener Infografiken der EU-Kommission zufolge wurden von den Datenschutzbehörden seit Mai 2018 89.271 Datenverstößen gemeldet. Zudem hat die Verordnung für eine allgemeine Verbesserung der Wahrnehmung der Rechte gesorgt, sodass im Gegensatz zu nur 37% im März 2015 nunmehr 57% der EU-Bürgerinnen und Bürger von den Datenschutzbehörden und ihrer Funktion gehört haben. Im Rahmen des einjährigen Bestehens der DSGVO organisiert die EU-Kommission zudem am 13.Juni 2019 eine Veranstaltung, um auf das erste Jahr mit der DSGVO zurückzublicken.
Rat setzt auf Digitalisierung – RAT
Die EU will in Zukunft innereuropäischen Handel erleichtern sowie den Binnenmarkt dem technologischen Fortschritt anpassen. Dies beschloss der Rat in den neusten Schlussfolgerungen zur Strategischen Planung bis 2030. Um die EU weiterhin als globalen Spitzenreiter zu festigen, sollen weitere Handelsabkommen geschlossen werden sowie innereuropäische Handelsbarrieren abgebaut werden. Dabei wurde der Dienstleistungssektor als besonders wichtig hervorgehoben. Zudem ist geplant, den Binnenmarkt an die Digitalisierung anzupassen und diese zu fördern. Dies soll durch mehr Investitionen in Forschung, die Weiterentwicklung des Urheberrechts und Förderung der Ausbildung von Fachkräften verwirklicht werden. Die Investition in Forschung soll insbesondere im Bereich künstliche Intelligenz Fortschritte erzielen. Die Schlussfolgerungen des Rates stellen einen Beitrag zu der Ende 2019 zu erwartenden Industriepolitikstrategie der EU-Kommission dar.
Staatsanwaltschaft nicht unabhängig genug für Europäischen Haftbefehl – EuGH
Die deutsche Staatsanwaltschaft ist nicht unabhängig genug, um europäische Haftbefehle (EuHB) auszustellen. Das entschied der EuGH am 27. Mai 2019 in seinem Urteil in den verbundenen Rechtssachen C-508/18 und C-82/19 (s. EiÜ 18/19). Der Gerichtshof betonte in seiner Begründung, dass ein EuHB gem. Art. 1 Abs. 1 des Rahmenbeschlusses 2002/584 über den Europäischen Haftbefehl nur als justizielle Entscheidung von einer Justizbehörde ausgestellt werden kann. Auch wenn die Mitgliedstaaten die Behörden zur Ausstellung des EuHB bestimmen dürften, müsse der Begriff unionsweit einheitlich ausgelegt werden Der Begriff „Justizbehörde“ definiere sich durch eine objektive, unbeeinflusste Entscheidungsfindung. Die Prozess- und Grundrechte des Betroffenen müssten außerdem in allen Stufen des Verfahrens gewährleistet werden. Auch wenn die deutsche Staatsanwaltschaft weitestgehend objektiv arbeite, sah der Gerichtshof die Unabhängigkeit der Behörde durch das Weisungsrecht des Justizministeriums gem. §§ 146, 147 GVG als gefährdet an. Auch die Existenz eines Rechtsbehelfs gegen die Ausstellung des EuHB durch die Staatsanwaltschaft sei nicht geeignet sein, die Staatsanwaltschaften vor der Gefahr zu bewahren, dass ihre Entscheidungen im Rahmen der Ausstellung eines Europäischen Haftbefehls einer Einzelweisung des Justizministers unterworfen werden. Anders entschied der EuGH in der Rs.C-509/18: Die litauische Generalstaatsanwaltschaft sei demnach hinreichend unabhängig.
Ergebnisse der Europawahlen 2019 – EP
Im kommenden Europaparlament werden die S&D- und EVP-Fraktion keine Mehrheit mehr zusammen bilden. An den Europawahlen, die vom 23. bis 26. Mai 2019 in den EU-Mitgliedstaaten stattfanden, beteiligten sich mit 50,96 Prozent der Wahlberechtigten deutlich mehr Wähler als in den vergangen Jahren. Deutliche Gewinne erzielten Liberalen und Grünen sowie EU-skeptische Parteien. Vom 2.-4. Juli findet die konstituierende Sitzung des neugewählten EU-Parlaments statt. Im Rahmen eines informellen Treffens des Europäischen Rats am Abend des 28. Mai 2019 in Brüssel fanden bereits Beratungen über die Besetzung des Postens des EU-Kommissionspräsidenten statt. Deutschland wird im mit insgesamt 96 Abgeordneten im EU-Parlament vertreten sein. Nach dem vorläufigen Ergebnis entfallen 29 Sitze auf CDU/CSU-Abgeordnete (-5), 16 auf die SPD (-11), 21 auf die Grünen (+10), 5 auf die Linke (-2), 11 auf die AfD (+4) und 5 auf die FDP (+2). Insgesamt befinden sich 22 deutsche Juristinnen und Juristen unter den neu gewählten Mitgliedern des EU-Parlaments.
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