Europa im Überblick, 22/2022

EiÜ 22/2022

Einigung über angemessene Mindestlöhne – EP/Rat

Am 06. Juni 2022 haben das EU-Parlament und der Rat eine vorläufige politische Einigung (vgl. Pressemitteilung) über angemessene Mindestlöhne in der EU erzielt. Sowohl das EU-Parlament (vgl. EiÜ 35/21) als auch der Rat hatten ihre jeweiligen Verhandlungsmandate zu dem Richtlinienvorschlag der EU-Kommission (vgl. EiÜ 37/20) im November 2021 vorgelegt. Wohingegen das EU-Parlament in seinem Bericht noch weitreichendere Forderungen gestellt hatte, setzte sich der Rat in seiner allgemeinen Ausrichtung für eine größere Autonomie der EU-Mitgliedsstaaten ein. Mit dem Abschluss der Verhandlungen steht nun folgender Kernpunkt fest: Die Mitgliedsstaaten müssen prüfen, ob ihre bestehenden Mindestlöhne einen angemessenen Lebensstandard decken. Dazu wird ein Referenzrahmen für eine gesetzliche Mindesteinkommensgrenze festgelegt, welcher bei 60% des Medianeinkommens und 50% des Durchschnittseinkommens liegt. Die Einführung eines einheitlichen europäischen Mindestlohnniveaus bzw. die Pflicht zur Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes ist damit nicht verbunden. Das EU-Parlament und der Rat müssen der vorläufigen Einigung nun formell zustimmen, bevor die Richtlinie in Kraft treten kann.

Terrorismusabwehr: Vorratsdatenspeicherung durch die Hintertür? – Rat

Im Rahmen des Ratstreffens „Justiz und Inneres“ am 9. und 10. Juni 2022 nahmen die Minister:innen Schlussfolgerungen (in Englisch) zur Förderung weiterer Maßnahmen zum Schutz vor Terrorismus an. In Randnummern 28 und 40 wird dabei abermals auf die Notwendigkeit der Vorratsdatenspeicherung, sowie die Schaffung von Zugang auf verschlüsselte Inhalte verwiesen. Bereits im Frühjahr 2021 hatte sich im Rahmen einer informellen Videokonferenz der Justizminister:innen eine breite Mehrheit der Mitgliedsstaaten für eine europäische Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen (vgl. EiÜ 10/21). Obwohl in der jüngsten EuGH-Rechtsprechung die Möglichkeit einer gezielten Vorratsdatenspeicherung zur Bekämpfung schwerer Kriminalität eingeräumt wurde (vgl. EiÜ 13/22), ist die anlass- und verdachtslose Vorratsdatenspeicherung weiterhin unzulässig. Dies hatte Generalanwalt Sánchez-Bordona im November 2021 auch in seinen Schlussanträgen im Vorabentscheidungsersuchen zur deutschen Vorratsdatenspeicherung (SpaceNet, C-793/19 u. a.) deutlich gemacht (vgl. EiÜ 36/21). Mit den Schlussfolgerungen des JI-Rats könnte die Debatte um eine Neuauflage der europäischen Vorratsdatenspeicherung wieder Fahrt aufnehmen (vgl. EiÜ 25/21).

Europol soll Fahndungsvorschläge aus Drittstaaten koordinieren – EP

Das Plenum des EU-Parlaments nahm am 08. Juni 2022 seinen Bericht zum Verordnungsvorschlag über die Einrichtung, den Betrieb und die Nutzung des Schengener Informationssystems (SIS) im Bereich der polizeilichen Zusammenarbeit und der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen in Bezug auf die Eingabe von Ausschreibungen durch Europol in erster Lesung an. Demnach wird Europol Ausschreibungen in das SIS eingeben dürfen und zwar auch auf Grundlage von Informationen, die von einem Drittstaat oder einer internationalen Organisation übermittelt wurden. Insofern wird Europol die Koordination von Fahndungsvorschlägen aus Drittstaaten übernehmen (vgl. EiÜ 32/21). Die entsprechende Mandatserweiterung für Europol wurde bereits im Mai 2022 beschlossen (vgl. EiÜ 17/22), wozu der DAV wiederholt erhebliche Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes und des Schutzes der Privatsphäre geäußert hat (vgl. Stellungnahme Nr. 31/2021). Mit Annahme des finalen Texts in erster Lesung muss im nächsten Schritt nur noch der Rat formell zustimmen, bevor die neue SIS-Verordnung in Kraft treten kann.

CSR: Update zur Nachhaltigkeitsberichterstattung – EP

In der Sitzung des Rechtsausschusses (JURI) des EU-Parlaments am 2. Juni 2022 wurde über den Stand der interinstitutionellen Verhandlungen von EU-Parlament, Rat und EU-Kommission in Bezug auf den Richtlinienvorschlag der EU-Kommission zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen berichtet. Durch die Richtlinie werden große Unternehmen und Banken mit durchschnittlich mehr als 500 Beschäftigten verpflichtet, über die Nachhaltigkeitsaspekte ihrer Tätigkeit und entsprechende Unternehmenskonzepte zu berichten (vgl. EiÜ 15/21). Ab 1. Januar 2026 gilt dies auch für börsennotierte, kleine und mittlere Unternehmen im Sinne der Rechnungslegungsrichtlinie. Laut Berichterstatter Pascal Durand (Renew Europe) gebe es zwischen EU-Parlament und Rat vor allem Differenzen im Hinblick auf die Erweiterung des Anwendungsbereichs der Richtlinie auf (börsennotierte) Nicht-EU-Unternehmen, die aber in der EU operieren. Gleiches gelte für die Frage, ob Nachhaltigkeits- und Finanzberichterstattung als gleichwertig anzusehen seien. Das EU-Parlament drängt auf die Stärkung der Nachhaltigkeitsberichterstattung und einen weiten Anwendungsbereich der Richtlinie.

Parlament stößt Prozess zur Vertragsänderung an – EP

Das europäische Parlament hat am 09. Juni 2022 den Prozess zur Änderung der europäischen Verträge angestoßen, um den im Rahmen der Konferenz zur Zukunft Europas erarbeiteten Forderungen der EU-Bürger:innen nachzukommen (vgl. EiÜ 09/21; 17/22; 18/22). In dem entsprechenden Entschließungsantrag fordert das EU-Parlament insbesondere, dass das Einstimmigkeitserfordernis bei Ratsbeschlüssen in den einschlägigen Bereichen aufgehoben werden soll sowie ein vollwertiges, gesetzgeberisches Initiativrecht des EU-Parlaments. Darüber hinaus wird ein Kompetenzzuwachs der Union für eine bessere grenzüberschreitende Zusammenarbeit in den Bereichen Gesundheit und Soziales gefordert (vgl. Pressemitteilung). Gem. Art. 48 EUV liegt es nun am Europäischen Rat durch einfache Mehrheit einen Konvent zur Vertragsänderung einzuberufen. Der frühestmögliche Zeitpunkt hierfür wäre der EU-Gipfel am 23.und 24. Juni 2022.

Britische Staatsangehörige verlieren kommunales Wahlrecht in EU – EuGH

In einem EU-Mitgliedsstaat lebende Briten können nicht mehr an den dort stattfindenden Kommunalwahlen teilnehmen. Das entschied der EuGH am 09. Juni 2022 in einem Vorabentscheidungsverfahren (Rs. C-673/20, in Englisch). Geklagt hatte eine britische Staatsangehörige, die seit 1984 in Frankreich lebt, wo sie seit dem Brexit nicht mehr an Kommunalwahlen teilnehmen kann. Das kommunale Wahlrecht (Art. 20, 22 AEUV) ist an die Unionsbürgerschaft gebunden, welche alle britischen Staatsangehörigen mit Ablauf des Übergangszeitraums des Austrittsabkommens zum 31. Dezember 2020 verloren haben. Hinzu kommt, dass die in England geltende 15-Jahre-Regel allen Auswanderern, die mehr als 15 Jahre im Ausland leben, das Wahlrecht entzieht. Dadurch ist die im vorliegenden Fall betroffene Britin weder zur Teilnahme an Wahlen in Frankreich, noch in Großbritannien berechtigt. Der EuGH entschied, dass auch diese Umstände nichts an der Wirksamkeit des Verlusts des Wahlrechts oder der generellen Wirksamkeit des Austrittabkommens änderten.

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