Europa im Überblick, 22/2025

Generalanwältin: Ungarns LGBTQ-Gesetz unionsrechtswidrig – EuGH

Das ungarische LGBTQ-Gesetz verstößt gegen die Grundwerte der Europäischen Union. Zu diesem Ergebnis kommt Generalanwältin beim EuGH Capeta in ihren Schlussanträgen vom 05. Juni 2025. Das Gesetz wurde durch Ungarn als Maßnahme zum Jugendschutz durch ein strengeres Vorgehen gegen pädophile Straftäter ausgewiesen, schränkt der Sache nach aber den Zugang zu Informationen ein, die Homosexualität, Transsexualität, Geschlechtsumwandlung darstellen. Die EU-Kommission hatte ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet und dabei neben der Verletzung der EU-Grundrechtecharta (Verbot einer Diskriminierung wegen des Geschlechts oder der sexuellen Ausrichtung, Verletzung der Achtung des Privat- und Familienlebens, der Meinungs- und Informationsfreiheit sowie des Rechts auf Menschenwürde) und EU-Sekundärrecht eine eigenständige Verletzung von Art. 2 des EUV geltend gemacht, der die Grundwerte der Europäischen Union enthält. Mit der Beurteilung der Frage, ob Art. 2 EUV eine Bestimmung der Art ist, die in einem Vertragsverletzungsverfahren als eigenständiger Klagegrund geltend gemacht werden kann, hatte die Generalanwältin dogmatisches Neuland zu betreten. Maßgeblich für die Beurteilung ist laut der Generalanwältin, ob ein Mitgliedstaat die Grundwerte des Art. 2 EUV schlichtweg negiert habe. Das Urteil des EuGH wird in wenigen Monaten erwartet.

Europäisches Semester 2025: Frühjahrspaket veröffentlicht – KOM

Die EU-Kommission hat am 4. Juni 2025 im Rahmen des Europäischen Semesters ihr Frühjahrspaket veröffentlicht. Ziel des Semesters ist die wirtschafts-, haushalts- und sozialpolitische Koordinierung der Mitgliedstaaten (vgl. EiÜ 25/24), das unter dem Leitmotiv „Wettbewerbsfähigkeit“ steht. In den länderspezifischen Empfehlungen Deutschlands wird attestiert, dass die Mehrzahl der Unternehmen die Komplexität der Verwaltungsverfahren als Problem für ihre Geschäfte in Deutschland empfinden und Bürokratie und strenge Vorschriften laut 90 % der Unternehmen entscheidende Investitionshemmnisse darstellen. Der Föderalismus wird als Hindernis für die Digitalisierung erkannt und es wird gefordert, digitale Dienste über Verwaltungsebenen hinweg mehr zu standardisieren. Auch die Einhaltung der Grundrechte fordert die Kommission: Im Länderbericht zu Ungarn stellt die Kommission fest, dass Ungarn die für die Freigabe von entsprechend dem Konditionalitätsmechanismus eingefrorenen EU-Geldern zunächst die nötigen Grundrechtscharta-relevanten Änderungen hinsichtlich akademischer Freiheit, LGBTI-Rechten (s.o.) und Migrantenrechten umsetzen müsse.

Grenzen der Strafbarkeit bei Beihilfe zur unerlaubten Einreise – EuGH

Mit Urteil vom 3. Juni 2025 hat sich der EuGH zur geltenden Rechtslage bei der Beihilfe zur unerlaubten Einreise geäußert. Er kam in dem Verfahren (Rs. C-460/23) zu dem Ergebnis, dass sich eine Drittstaatsangehörige, die mit minderjährigen Kindern, für die sie tatsächlich Sorge trägt, ohne Erlaubnis in die EU einreist, nicht strafbar macht (vgl. PM). Dieses Verhalten fällt nicht unter den unionsrechtlichen Tatbestand der Beihilfe zur unerlaubten Einreise gemäß der Richtlinie 2002/90/EG. Vielmehr stellte das zu beurteilende Verhalten Ausdruck familiärer Verantwortung dar, der durch Art. 7 (Schutz des Familienlebens) und Art. 24 (Schutz der Kinderrechte) der EU-Grundrechtecharta geschützt wird. Im zugrundeliegenden Fall reiste eine Frau mit gefälschten Pässen gemeinsam mit ihrer Tochter und ihrer Nichte nach Bologna ein und stellte anschließend einen Asylantrag. Der EuGH betonte, dass Antragsteller:innen bis zur Entscheidung über den Antrag nicht als illegal aufhältig zu behandeln sind. Eine Sanktionierung familiärer Sorge würde dem Wesensgehalt der Grundrechte zuwiderlaufen. Das Urteil bestätigt in weiten Teilen die Schlussanträge vom 7. November 2024 (vgl. bereits EiÜ 38/24). Derzeit wird durch den europäischen Gesetzgeber der Richtlinienvorschlag zur Bekämpfung der Schleu­ser­kri­mi­nalität verhandelt (vgl. dazu EiÜ 18/25, 9/24 und DAV-SN 14/24), wodurch der bisherige Regelungsrahmen verschärft werden soll.

KI-Verordnung: Leitlinien für KI mit allgemeinem Verwendungszweck – DAV

Der Deutsche Anwaltverein (DAV) hat sich an der gezielten Konsultation der EU-Kommission zu Leitlinien für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck gemäß Kapitel V der europäischen KI-Verordnung beteiligt, vgl. DAV-Stellungnahme Nr. 19/25 (s. bereits EiÜ 16/25). Der DAV sieht Klarstellungsbedarf in den vorgelegten Leitlinien und kritisiert eine unzureichende Berücksichtigung technischer Entwicklungen. Insbesondere in Bezug auf die Kriterien, die an KI-Modelle gestellt werden, um als KI mit allgemeinem Verwendungszweck qualifiziert zu werden sowie des Anbieterbegriffs, sind weitere Konkretisierungen nötig. Der DAV weist zudem auf die Übergansregelung aus Artikel 111 Abs. 3 KI-Verordnung hin, da nicht hinreichend bestimmt ist, wie und gegenüber wem Anbieter die Einhaltung von Urheberrechtsvorschriften darlegen oder Information über Trainingsdaten bereitstellen müssen und mit Dokumentationsdefiziten umzugehen ist. Der DAV hatte sich im Laufe des der KI-Verordnung mehrfach eingebracht (vgl. SN 57/21; SN 74/23;), ebenso wie bei der Umsetzung der Verordnung mit konkreten Anwendungs­bei­spielen für die ersten Leitlinien zur KI-Verordnung zur Definition eines KI-Systems und den Verbotstatbeständen (vgl. SN 67/24; SN 86/24, s. auch EiÜ 31/24, 5/25). Die Vorschriften über KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck sind ab 2. August 2025 anwendbar.

Evaluierung der EU-Justizprogramme gestartet – KOM

Die Europäische Kommission hat am 3. Juni 2025 eine Bewertung der EU-Justizprogramme – rückblickend für 2014-2020 und als Zwischenbilanz für 2021-2027 – veröffentlicht (Bericht auf Englisch abrufbar hier). Die Programme stellen finanzielle Mittel zur Unterstützung der justiziellen Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen bereit, z. B. für die Ausbildung von Angehörigen der Justizberufe und den effektiven Zugang von Bürger:innen und Unternehmen zur Justiz. Trotz Verbesserungspotential, zieht die Kommission eine positive Bilanz: Die Kontinuität zwischen den Förderperioden hat die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedsstaaten bei der gegenseitigen Anerkennung gerichtlicher Entscheidungen, grenzüberschreitender Kooperation sowie juristischer Ausbildung gestärkt. Zudem wurden über 800.000 Jurist:innen im EU-Recht geschult, was eine gemeinsame Rechtskultur fördert. Die Kommission kommt in ihrer Evaluierung zu dem Schluss, dass das erste Programm (2014–2020) den Rechtsschutz verbesserte, etwa durch die Einführung des e-Justice Portals, das Informationen über die verschiedenen Justizsysteme bereitstellt und damit den Zugang zum Recht in der EU erleichtert. Im aktuellen Programm (2021–2027) wurden Digitalisierung, Geschlechtergleichstellung und Nichtdiskriminierung stärker berücksichtigt. Die Kommission empfiehlt schließlich die digitale Transformation der Justiz ab 2027 als eigenständiges Ziel im EU-Finanzrahmen zu verankern, um eine nachhaltige und langfristige Förderung sicherzustellen.

Save the date: Webinar zu EU-Beschuldigtenrechten – ELF/CCBE

Am 7. Juli 2025 (09:00 – 11:00 Uhr) veranstaltet die European Lawyers Foundation (ELF) gemeinsam mit dem Rat der europäischen Anwaltschaften (CCBE) ein Webinar zu den aktuellen Entwicklungen im Bereich der EU-Beschuldigtenrechte im Strafverfahren. Nach einem Statement der EU-Kommission zu den aktuellen Entwicklungen werden in drei Kurzvorträgen die Richtlinie 2010/64 über das Recht auf Dolmetschleistungen und Übersetzungen in Strafverfahren, die Richtlinie 2013/48 über das Recht auf Zugang zu einem Rechtsbeistand, die Richtlinie 2016/343 zur Unschuldsvermutung sowie die Richtlinie 2016/1919 über Prozesskostenhilfe im Strafverfahren beleuchtet. Eine Registrierung zu dem kostenlosen Webinar ist noch bis zum 6. Juli 2025 über das Anmeldeformular möglich.

Europa im Überblick abonnieren

Verpassen Sie keine wichtigen rechtlichen Entwicklungen in Europa! Abonnieren Sie unseren E-Mail-Newsletter „Europa im Überblick“ und bleiben Sie stets informiert über die neuesten EU-Gesetzgebungen, Rechtsprechungen und deren Auswirkungen auf Ihre Praxis.

Kommentare

0 Kommentare zum Artikel
Was ist die Summe aus 1 und 3?