Inkrafttreten des neuen Asyl- und Migrationspakts – DAV
Der DAV hat sich zum heutigen Stichtag der Anwendbarkeit der Asyl- und Migrationsreform kritisch geäußert, vgl. PM 21/26. Der DAV kritisiert vor allem, dass die beschleunigten Grenzverfahren mit verkürzten Fristen sowie die zahlreichen Abweichungsmöglichkeiten für die Mitgliedsstaaten zu starken Einschränkungen des effektiven Rechtsschutzes und der anwaltlichen Beratung in der Praxis führen werden (vgl. zu der Reform auch EiÜ 23/25). Kurz zuvor hatte der Deutsche Anwaltverein im Rahmen des Deutschen Anwaltstags 2026 das Ehrenzeichen der Anwaltschaft an Phil Worthington, den Geschäftsführer der Organisation European Lawyers in Lesvos verliehen, vgl. PM DAT 3/26. Damit würdigt der DAV den wichtigen Einsatz der Organisation für den rechtsstaatlich gebotenen Zugang zum Recht, der insbesondere an den Außengrenzen in der Realität oftmals nicht gewährleistet ist.
European Business Wallet: Rat legt Verhandlungsposition fest – Rat
Der Rat der EU hat am 9. Juni 2026 seine allgemeine Ausrichtung zum Verordnungsvorschlag für eine Europäische Unternehmensbrieftasche angenommen, vgl. PM. Die digitale Unternehmensbrieftasche soll auf dem bestehenden europäischen Rechtsrahmen für eine digitale Identität (eIDAS2-Verordnung) aufbauen und Unternehmen eine sichere, grenzüberschreitende elektronische Identifizierung sowie den Austausch von Dokumenten und Daten mit Behörden und anderen Unternehmen ermöglichen (vgl. EiÜ 11/26). Ziel ist die Reduzierung administrativer Belastungen und die Stärkung des digitalen Binnenmarkts. Nach der Ratsposition soll die Unternehmensbrieftasche bestehende nationale B2B- und B2G-Systeme ergänzen, nicht ersetzen. Zudem wird klargestellt, dass über das Wallet vorgenommene digitale Handlungen grundsätzlich die gleiche Rechtswirkung wie papiergebundene oder persönlich vorgenommene Verfahren haben, nationale Verfahrens- und Verwaltungsvorschriften jedoch weiterhin einzuhalten sind. Unternehmen sollen insbesondere von einer harmonisierten, interoperablen Lösung für die grenzüberschreitende Kommunikation und den Dokumentenaustausch profitieren. Der Verordnungsvorschlag wurde von der EU-Kommission am 19. November 2025 vorgelegt und ist Teil des Digitalomnibuspakets (vgl. EiÜ 41/25). Die Positionierung des EU-Parlaments zu dem Vorschlag steht noch aus. Ziel ist ein Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens bis Ende 2026.
EU-Justizbarometer 2026 veröffentlicht – KOM
Die EU-Kommission hat am 4. Juni 2026 die 14. Ausgabe des EU-Justizbarometers veröffentlicht. Das Barometer dient dem Vergleich von Effizienz, Qualität und Unabhängigkeit der Justizsysteme in den Mitgliedstaaten und fließt in den Rechtsstaatlichkeitsbericht, das Europäische Semester sowie die Aufbau- und Resilienzfazilität ein (vgl. zum Vorjahr EiÜ 26/25). Zahlreiche Mitgliedstaaten, darunter Deutschland, konnten laut dem Justizbarometer die Effizienz ihrer Justizsysteme weiter steigern und kürzere Verfahrensdauern in Zivil-, Handels- und Verwaltungssachen erzielen. Für Deutschland ist zugleich ein leichter Anstieg neuer erstinstanzlicher Verfahren in Zivil- und Handelssachen zu verzeichnen. Besonderes Augenmerk legt die Kommission erneut auf die Digitalisierung der Justiz. Zwar verfügen mittlerweile alle Mitgliedstaaten über digitale Informationsangebote für Bürgerinnen und Bürger, der Stand der Justizdigitalisierung ist innerhalb der Union jedoch weiterhin sehr unterschiedlich ausgeprägt. Anders als einige nord- und osteuropäische Mitgliedstaaten, die bei der Justizdigitalisierung seit Jahren eine Vorreiterrolle einnehmen, weist das Justizbarometer für Deutschland weiterhin Verbesserungspotenzial insbesondere beim Einsatz von Videokonferenztechnologie und der elektronischen Kommunikation aus. Der DAV trägt jedes Jahr über den Rat der Europäischen Anwaltschaften (CCBE) zu den Angaben zur Unabhängigkeit der Anwaltschaft sowie zur Prozesskostenhilfe bei.
EU reformiert Opferschutzrecht: Rat stimmt überarbeiteter Richtlinie zu – Rat
Nachdem das Europäische Parlament bereits am 21. Mai 2026 die vorläufige Einigung zur Überarbeitung der Opferschutzrichtlinie gebilligt hatte (vgl. EiÜ 20/26), hat nun auch der Rat den Rechtsakt endgültig angenommen, vgl. PM. Mit der Reform wird die Opferschutzrichtlinie 2012/29/EU über die Rechte, die Unterstützung und den Schutz von Opfern von Straftaten aus dem Jahr 2012 modernisiert. Ziel ist es, den Zugang zu Informationen und Unterstützungsleistungen zu verbessern und die Wahrnehmung von Opferrechten im Strafverfahren unionsweit zu stärken. Vorgesehen sind unter anderem eine EU-weite Opfer-Hotline, erleichterte digitale Möglichkeiten zur Anzeige von Straftaten und zur Einreichung von Beweismitteln, ein verbesserter Zugang zu Prozesskostenhilfe und Entschädigung sowie ein stärkerer Schutz personenbezogener Daten. Besondere Schutz- und Unterstützungsmaßnahmen gelten zudem für Kinder und andere besonders schutzbedürftige Gruppen. Die Richtlinie wird im Juli 2026 im Amtsblatt veröffentlicht und tritt 20 Tage später in Kraft, woraufhin die Mitgliedstaaten anschließend zwei Jahre Zeit für ihre Umsetzung haben.
Europäisches Semester – KOM
Die EU-Kommission hat am 3. Juni 2026 ihr Frühlingspaket des „Europäischen Semesters 2026“ veröffentlicht. Das Europäische Semester dient der wirtschafts-, haushalts- und sozialpolitischen Koordinierung der Mitgliedstaaten und umfasst Länderberichte sowie länderspezifische Empfehlungen (vgl. EiÜ 25/24). Zu den Schwerpunkten des diesjährigen Pakets zählen die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, die Verringerung strategischer Abhängigkeiten sowie die Vertiefung des Binnenmarkts und die Digitalisierung. Die Kommission hebt in ihren Empfehlungen hervor, dass leistungsfähige öffentliche Verwaltungen, effiziente Justizsysteme, Korruptionsbekämpfung und ein vorhersehbares regulatorisches Umfeld wichtige Voraussetzungen für Investitionen und wirtschaftliches Wachstum sind. Damit werden rechtsstaatliche und institutionelle Rahmenbedingungen ausdrücklich mit der Wettbewerbsfähigkeit der Mitgliedstaaten verknüpft. Für Deutschland empfiehlt die Kommission u.a. die Modernisierung und Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung sowie der Justiz voranzutreiben. Deutschland hinke insbesondere bei digitalen Lösungen für die Einleitung und Verfolgung von Verfahren in Zivil, Handels- und Verwaltungssachen hinterher. Das Europäische Semester ergänzt insoweit die Zielsetzungen des jährlichen Rechtsstaatsberichts der Kommission, der die Entwicklung rechtsstaatlicher Strukturen in den Mitgliedstaaten bewertet und Teil des EU-Rechtsstaatsinstrumentariums ist.
MFR 2028-2034: Rat positioniert sich zum Justizprogramm – Rat
Der Rat hat am 5. Juni 2026 eine partielle Allgemeine Ausrichtung zum künftigen Justizprogramm für den Zeitraum 2028-2034 erzielt, vgl. PM. Damit legten die Mitgliedstaaten ihre Verhandlungsposition zum Verordnungsvorschlag fest; Fragen der Mittelausstattung bleiben den laufenden Verhandlungen über den Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) vorbehalten und werden maßgeblich von den Prioritätensetzungen der Mitgliedstaaten abhängen. Das Justizprogramm soll insbesondere die justizielle Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen, die Digitalisierung grenzüberschreitender Verfahren sowie die Fortbildung von Angehörigen der Rechtsberufe fördern (EiÜ 17/26). Im Rahmen der vom Rat festgelegten Verhandlungsposition verständigten sich die Mitgliedstaaten für die justizielle Aus- und Fortbildung auf eine weite Definition von „Justiz und Justizpersonal“. Neben Richtern und Staatsanwälten sollen weiterhin auch Rechtsanwälte, Notare, Gerichtsvollzieher, Insolvenzverwalter, Mediatoren und Gerichtsdolmetscher in den Anwendungsbereich des Programms einbezogen sein. Damit trägt der Rat dem Umstand Rechnung, dass die grenzüberschreitende justizielle Zusammenarbeit zunehmend von einer Vielzahl unterschiedlicher Berufsgruppen getragen wird. Nachdem das Europäische Parlament seine Position angenommen hat, können die Verhandlungen über die endgültige Fassung der Verordnung beginnen.
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