Wettbewerbsschranken bei Unternehmensdienstleistungen in Deutschland – KOM
Die EU-Kommission fordert Deutschland auf, mehr in Bildung, Forschung und Innovation zu investieren und bezeichnet die Wettbewerbsschranken bei Unternehmensdienstleistungen im EU-Vergleich weiterhin als zu hoch. Diese Bilanz zog die EU-Kommission bei der Veröffentlichung ihrer länderspezifischen Empfehlungen 2019 für die deutsche Wirtschaftspolitik. Im Zyklus des jährlichen Europäischen Semesters empfiehlt die EU-Kommission Maßnahmen, die den Mitgliedsstaaten helfen sollen, ihre Wirtschaft zu stärken und nachhaltiger zu gestalten. Die länderspezifischen Empfehlungen für Deutschland COM (2019) 505 ähneln stark jenen der Vorjahre, in denen bereits Kritik am Regulierungsniveau freiberuflicher Dienstleistungen in Deutschland geäußert wurde (s. EiÜ 21/18). Die EU-Kommission sieht insbesondere eine Behinderung der Wettbewerbsfähigkeit bei den juristischen Dienstleistungen sowie in den Bereichen Architektur und Ingenieurwesen, in denen rechtliche Beschränkungen wie Exklusivitätsrechte und Preis- und Gebührenordnungen den Wettbewerb behindern. Besonders auch im Bereich der Digitalisierung hinke Deutschland den anderen Mitgliedsstaaten hinterher. Generell ist die EU-Kommission positiv gestimmt, da die EU-Wirtschaft im siebten Jahr in Folge ein Wachstum aufzeigen kann. Die Empfehlungen der EU-Kommission werden nun durch den Ministerrat erörtert. Im Anschluss sind die Mitgliedsstaaten aufgefordert, die Reformvorschläge über die nationale Wirtschafts- und Haushaltspolitik umzusetzen.
E-Evidence: Kommission soll internationale Übereinkünfte aushandeln – Rat
Der Rat hat am 6. Juni 2019 zwei Mandate angenommen, mit denen die EU-Kommission ermächtigt wird, im Namen der EU Abkommen über einen leichteren Zugang zu elektronischen Beweismitteln für die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen auszuhandeln. Konkret geht es dabei um ein Abkommen mit den Vereinigten Staaten (s. Beschluss des Rates) sowie die Teilnahme an den Verhandlungen über ein zweites Zusatzprotokoll zum Übereinkommen des Europarats über Computerkriminalität (s. Beschluss des Rates). Der Rat betont dabei, dass die auszuhandelnden Übereinkünfte mit dem derzeit noch laufenden Gesetzgebungsverfahren zu EU-Vorschriften über den Zugang zu elektronischen Beweismitteln (s. EiÜ 13/19) vereinbar sein müssen. Er betont zudem, dass er in die Vorbereitung und Durchführung der Verhandlungen eng eingebunden werden möchte. Ein Abkommen würde einen Rahmen für die Zusammenarbeit mit den Vereinigten Staaten bieten, der auch die direkte Kooperation mit Diensteanbietern umfassen würde. Bislang kooperieren in den USA ansässige Diensteanbieter auf freiwilliger Basis mit europäischen Strafverfolgungsbehörden. Der Europarat begann bereits im September 2017 mit den Vorarbeiten für ein zweites Zusatzprotokoll zum Budapester Übereinkommen über Computerkriminalität. Darin sollen Bestimmungen über eine effektivere und vereinfachte Rechtshilfe festgelegt werden.
Vorratsdatenspeicherung für bessere Kriminalitätsbekämpfung? – Rat
Der Rat hat Schlussfolgerungen zum weiteren Vorgehen in Bezug auf die Vorratsdatenspeicherung im Bereich der elektronischen Kommunikation zum Zweck der Kriminalitätsbekämpfung verabschiedet. Der Rat stellt dabei fest, dass die Vorratsdatenspeicherung ein wesentliches Instrument für die Ermittlungen im Fall schwerer Kriminalität ist, dessen Einsatz sich jedoch am Schutz der Grundrechte und Grundfreiheiten ausrichten sollte. Der Rat hat die Kommission nunmehr beauftragt, als Teil einer umfassenden Studie, mögliche Lösungen für die Vorratsspeicherung von Daten zu prüfen, weitere Informationen zusammenzutragen und gezielte Konsultationen durchzuführen. Die Kommission wird ebenfalls aufgefordert, die Möglichkeit einer künftigen Gesetzgebungsinitiative zu prüfen. Neben den Ergebnissen der Konsultationen sollte die Studie die sich weiterentwickelnde und relevante Rechtsprechung des EuGH und der nationalen Gerichte berücksichtigen.
Weitere Diskussionen zur Forderungsabtretung – Rat
Die geplante Verordnung zu Forderungsübertragungen muss weiteren fachlichen Überarbeitungen unterzogen werden, bevor sie politisch diskutiert werden kann. Das nahm der Rat im Rahmen seiner Tagung „Justiz und Inneres“ am 6. Juni 2019 im Sachstandsbericht des Vorsitzes zur Kenntnis. Der Kommissionsvorschlag über das auf die Drittwirkung von Forderungsübertragungen anzuwendende Recht vom 12. März 2018 zielt darauf ab, für mehr Rechtssicherheit bei grenzüberschreitenden Geschäften mit Wertpapieren und Forderungen zu sorgen. Dies soll durch einheitliche Kollisionsnormen, die an den gewöhnlichen Aufenthalt des Zedenten anknüpfen, erfolgen. Der Erwerb des Inhaberrechts an den übertragenen Forderungen soll so sichergestellt werden. Durch die Vereinheitlichung der europäischen Rechtsinstrumente und des Zivil- und Handelsrechts der Union sollen die Rechtssicherheit und Markintegration gefördert werden. Der Rat erarbeitete im ersten Halbjahr 2019 Hinweise zu den Auswirkungen der Verordnung auf das Zivilrecht und Finanzdienstleistungen. Die Ausnahmen vom Anwendungsbereich müssten weiter diskutiert und Begriffsbestimmungen klarer festgelegt werden. Hinsichtlich der von der Kommission vorgeschlagenen Anknüpfung an den gewöhnlichen Aufenthalt des Zedenten kamen die Delegationen noch nicht zu einer einheitlichen Beurteilung, sodass die Diskussionen hier fortgeführt werden müssen.
Zu wenig Bewusstsein für die EU-Grundrechtecharta – KOM
Mit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon am 1. Dezember 2009 wurde die Charta der Grundrechte rechtsverbindlich, jedoch könne die Charta ihre volle Wirkung mangels öffentlichen Bewusstseins noch nicht ausreichend entfalten. Das geht aus dem jährlichen Bericht der EU-Kommission zur Anwendung der Charta hervor, der am 5. Juni 2019 veröffentlicht wurde. Zum zehnjährigen Jahrestag des Inkrafttretens des Dokuments verzeichnet die EU-Kommission dabei durchaus Erfolge. Sie betonte die Schlüsselrolle von zivilgesellschaftlichen Organisationen und Menschenrechtsverteidigern. Zur Verbesserung der Menschenrechtssituation setze sich die EU u.a. für ein hohes Schutzniveau für Whistleblower, für Wahlrechte und gegen Fake News ein. Angesichts steigender Fremdenfeindlichkeit und Intoleranz helfe die Union ihren Mitgliedstaaten bei der Bekämpfung der Probleme. Kritisch hob der Bericht allerdings die geringe öffentliche Wahrnehmung der Charta hervor. Nur 42% der EU-Bürgerinnen und -Bürger gaben in einer Eurobarometer-Umfrage an, schon einmal von der Charta gehört zu haben und nur 12 % konnten sich konkret etwas darunter vorstellen. Die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte weist darauf hin, dass nationale Strategien zur Bekanntmachung und Umsetzung der Charta fehlten. Durch verstärkte Öffentlichkeitsarbeit will die EU-Kommission die Reichweite der Charta als Kerninstrument der Implementierung von Menschenrechten daher stärken.
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