Ratsposition zur Insolvenzrechtsharmonisierung finalisiert – Rat
Der Rat hat sich am 12. Juni 2025 auf eine gemeinsame Position zu den noch offengebliebenen Abschnitten des Richtlinienentwurfes zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Insolvenzrechts geeinigt. Im Dezember 2024 war eine partielle allgemeine Ausrichtung erzielt worden, vgl. EiÜ 43/24. Inhaltlich will der Rat eine Streichung des Richtlinienabschnitts über die Liquidation zahlungsunfähiger Kleinstunternehmen erreichen. Dies entspricht auch dem aktuellen Berichtsentwurf auf Seiten des EU-Parlaments (vgl. EiÜ 14/25). Auch der DAV hatte die Bestimmungen über die Verfahren zur Abwicklung von Kleinstunternehmen kritisiert, bei denen in der Regel kein Insolvenzverwalter bestellt werden sollte, siehe die DAV-Stellungnahmen Nr. 13/23 und 6/24. Den Abschnitt zur Einsetzung von Gläubigerausschüssen hingegen will der Rat mit gewissen Änderungen aufrechterhalten. Außerdem strebt er größere Spielräume für die EU-Mitgliedstaaten an, insbesondere die Schaffung einer Möglichkeit, in wirtschaftlichen Ausnahmesituationen vorübergehend von bestimmten Richtlinienvorschriften abweichen zu können. Die allgemeine Ausrichtung wird in den nun anschließenden Trilogverhandlungen die Ausgangsposition des Rates sein. Die Verhandlungen werden beginnen, sobald auch das EU-Parlament seinen Standpunkt festgelegt hat.
Kommission legt Umsetzungsbericht zum Migrationspakt vor – KOM
Am 11. Juni 2025 veröffentlichte die EU-Kommission einen Halbzeitbericht zum Stand der Umsetzung des Pakts zu Migration und Asyl. Der Pakt wurde 2024 als zentrales Reformpaket für das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) verabschiedet und wird ab Juni 2026 anzuwenden sein. Ziel ist ein einheitlicherer, effizienterer Umgang mit Asyl, Migration, Integration und Rückkehr in der EU (siehe zu der Reform EiÜ 19/24). Ein bereits im Juni 2024 vorgelegter Common Implementation Plan (dazu EiÜ 23/24) soll sicherstellen, dass die Maßnahmen von den Mitgliedstaaten rechtlich und operativ umgesetzt werden können. Der deutsche Umsetzungsplan ist hier abrufbar. Der nun vorgelegte Bericht hebt Fortschritte bei der Eurodac-Datenbank, der technischen Umsetzung durch Frontex und bei dem Gesetzgebungsverfahren zu den Rückführungen hervor (siehe dazu die DAV- Stellungnahme 14/25). Besonders betont wird die neue Initiative zu „sicheren Drittstaaten“ (siehe dazu EiÜ 21/25), die Rückführungen in als sicher eingestufte Länder ermöglicht. Hierbei sollen insbesondere Transitstaaten als sicher eingestuft werden können sowie diejenigen Staaten, mit denen entsprechende Abkommen geschlossen wurden. Als fortbestehende Herausforderung nennt die EU-Kommission das unterschiedliche Umsetzungstempo in den Mitgliedstaaten. Um dem entgegenzuwirken, sollen drei Milliarden Euro aus dem EU-Haushalt bereitgestellt werden. Ein weiterer Umsetzungsbericht ist für Oktober 2025 geplant.
Anwendung der Grundrechtecharta auf dem Prüfstand – KOM
Am 10. Juni 2025 hat die EU-Kommission eine Sondierung für ihre Strategie zur verstärkten Anwendung der Grundrechtecharta in der EU eröffnet. Die Charta-Strategie ist eine Mitteilung aus dem Jahr 2020, die Maßnahmen enthält, um die Umsetzung und Anwendung der EU-Grundrechtecharta in der EU bis 2030 zu stärken. Laut Umfragen verfügen sowohl weite Teile der Bevölkerung als auch viele juristische Fachkräfte nur über begrenzte Kenntnisse zur EU-Grundrechtecharta. Jedes Jahr veröffentlicht die Kommission einen Bericht mit Themenfokus um zu analysieren wie die Umsetzung der Strategie vorangeht. Da 2025 die Halbzeit der Strategie darstellt, soll diesmal ein umfassender Rückblick auf die bisherigen Entwicklungen in den Mitgliedstaaten und auf EU-Ebene zwischen den Jahren 2020 bis 2025 erfolgen. Ziel ist es, auf dieser Grundlage zu prüfen, ob neue oder angepasste politische Maßnahmen nötig sind, um die Umsetzung der in der Charta verankerten Grundrechte weiter zu verbessern. Eine Beteiligung an der Sondierung ist bis zum 8. Juli 2025 hier möglich.
Frontex soll für Abschiebungen mitverantwortlich sein können – EuGH
Am 12. Juni 2025 veröffentlichte die Generalanwältin beim EuGH Capeta ihre Schlussanträge im Fall WS u.a. gegen Frontex (C-151/23 P). In dem Fall war eine syrische Familie im Rahmen einer gemeinsamen Rückführungsaktion in die Türkei abgeschoben worden. Sie verlangt Schadensersatz für materiellen und immateriellen Schaden und macht geltend, die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache, Frontex, hätte ihre Pflichten verletzt. Die Generalanwältin bejahte eine Frontex nach der Verordnung 2016/1624 treffende Pflicht, zu überprüfen, ob für alle Personen, die Teil einer gemeinsamen Rückkehraktion sind, eine Rückkehrentscheidung vorliege. Dies ergebe sich aus der Richtlinie 2008/115 sowie der Definition der „Rückkehraktion“ gemäß Art. 2 Abs. 13 der Verordnung 2016/1624 und stehe auch nicht in Widerspruch mit Art. 28 Abs.1 der Verordnung, der gerade auf die Begründetheit, nicht aber das Vorliegen einer entsprechenden Entscheidung abstelle. Die Prüfung sei essenziell zur Wahrung des Grundsatzes des Non-Refoulement-Verbots. Zudem wird klargestellt, dass Frontex grundsätzlich gemeinsam mit Mitgliedstaaten haftbar gemacht werden kann – zumindest für Pflichtverletzungen im eigenen Zuständigkeitsbereich. Die Auffassung des Gerichts erster Instanz, es bestehe kein Kausalzusammenhang zwischen dem Verhalten von Frontex und dem entstandenen Schaden, sei aus rechtlicher Sicht zudem nicht haltbar. Sie schlägt daher vor, das Urteil des Gerichts aufzuheben und den Fall zurückzuverweisen.
EU-Justizrat: Vorläufige Einigung zum Schutz Erwachsener – Rat
Am 12. Juni 2025 erreichte der EU-Justizrat eine partielle Einigung zur allgemeinen Ausrichtung der Kapitel 1 bis 5 des Kommissionsvorschlags zum Schutz von Erwachsenen in grenzüberschreitenden Fällen. Angesichts des demografischen Wandels und der wachsenden Zahl betreuungsbedürftiger Menschen zielt der Vorschlag darauf ab, einheitliche Regelungen zu schaffen, damit Schutzmaßnahmen – etwa rechtliche Betreuung oder Vertretung – EU-weit anerkannt werden. Die EU-Kommission hatte bereits am 31. Mai 2023 dazu eine Verordnung sowie einen Ratsbeschluss zum Beitritt zum Haager Übereinkommen von 2000 vorgelegt, vgl. EiÜ 21/23. Vorgesehen sind gemeinsame Regelungen zur Zuständigkeit, zum anwendbarem Recht, zur behördlichen Zusammenarbeit und zur digitalen Kommunikation. Im Rahmen der Aussprache zur erzielten Einigung begrüßte Deutschland den Vorschlag, da er die Autonomie schutzbedürftiger Personen und ihr Recht auf rechtliches Gehör stärke. Zugleich äußerte Deutschland jedoch Vorbehalte gegenüber der einheitlichen, grenzüberschreitenden Registerführung – ein Thema, das außerhalb der jetzigen Einigung liegt. Im nächsten Schritt muss das Europäische Parlament noch sein Verhandlungsmandat festlegen, bevor die Trilogverhandlungen zwischen den Co-Gesetzgebern beginnen können.
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