Handelsregister nun EU-weit verknüpft – KOM
Rechtsanwälte können Registerinformationen über europäische Unternehmen künftig zentral hier abrufen. Denn seit dem 9. Juni 2017 sind fast alle Handelsregister der EU-Mitgliedstaaten miteinander vernetzt. Auf der Grundlage der Richtlinie 2012/17/EU können durch die Registerverknüpfung Informationen über in der EU sowie in Island, Liechtenstein oder Norwegen registrierte Unternehmen abgerufen werden. Außerdem können Informationen über ausländische Niederlassungen und länderübergreifende Fusionen zwischen Unternehmen ausgetauscht werden. Vor Einführung der Plattform konnten Informationen nur gesondert bei den jeweiligen nationalen Unternehmensregistern erfragt werden, was häufig lange und kostspielige Verfahren bedeutete.
Einziehung und Sicherstellung über Grenzen, aber nicht ohne Grenzen – DAV/CCBE
Angesichts unterschiedlicher Gesetzgebungen und Strafrechtspraxen in den Mitgliedstaaten sind an das Instrument einer Verordnung in diesem Bereich besonders hohe Anforderungen an die Normenklarheit zu stellen. Diesem Anspruch wird der Vorschlag der EU-Kommission COM(2016)819 final über die gegenseitige Anerkennung von Sicherstellung und Einziehungsentscheidungen nicht gerecht. Zu diesem Fazit kommt der Deutsche Anwaltverein (DAV) in seiner Stellungnahme 43/2017 und regt eine Überarbeitung des Verordnungsvorschlags an. Äußerst problematisch seien etwa die unpräzise Verwendung des Straftatenkatalogs, der Tatbegriffe und Tatbezeichnungen in Artikel 2 ff. des Verordnungsentwurfs. Der Katalog der den Entscheidungen zugrundeliegenden Straftaten ist offenbar dem Rahmenbeschluss über den europäischen Haftbefehl ungefiltert übernommen worden. Der DAV bedauert es außerdem, dass Beschuldigtenrechte weitestgehend außer Betracht gelassen und Rechtsbehelfe unzureichend ausgestaltet worden sind. Außerdem sollten Entschädigungsregeln über die Folgen rechtswidriger Maßnahmen aufgenommen werden. Auch der Rat der Europäischen Anwaltschaften (CCBE) merkt in seiner Stellungnahme Kritikpunkte an.
Trio-Ratspräsidentschaft richtet Fokus auf Migration und Inneres – RAT
Sicherheitsfragen werden auch in den kommenden 18 Monaten einen zentralen Schwerpunkt der Europäischen Union bilden. Dies haben Estland, Bulgarien und Österreich in dem am 2. Juni 2017 vorgestellten Arbeitsprogramm (nur in englischer Sprache verfügbar) ihrer Trio-Ratspräsidentschaft klargestellt. Im Bereich der inneren Sicherheit und Justiz soll die Effizienz der EU-Datensysteme und der Austausch zwischen den Mitgliedsstaaten verbessert werden. Ziel ist eine bessere Zusammenarbeit in Strafsachen und im Kampf gegen Korruption und Extremismus. Im Bereich des Binnenmarktes sollen bestehende Hindernisse abgebaut werden. Zudem sollen e-Justice und andere technische Einrichtungen für eine stärkere Kooperation der Gerichte und rechtlicher Berufe weiter ausgearbeitet werden. Das Kindeswohl soll durch Änderungen im Familien- und Internationalen Zivilprozessrecht (insb. Brüssel-IIa-Verordnung) besser geschützt werden. Zudem soll die Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft unterstützt werden. Auch das Thema Migration bleibt präsent – Hauptaugenmerk liegt hier auf der Zusammenarbeit mit Drittstaaten. Estland übernimmt die Ratspräsidentschaft zum 1. Juli 2017, es folgen Bulgarien zum 1. Januar 2018 und Österreich zum 1. Juli 2018.
In diesen Straftatbeständen wird künftig der Europäische Staatsanwalt ermitteln – EP
Betrugstatbestände zu Lasten der Europäischen Union werden künftig vereinheitlicht und werden einheitliche Mindesthöchststrafen haben. Für die Ermittlung dieser Straftaten wird die Europäische Staatsanwaltschaft zuständig sein, die frühestens 2020 ihre Arbeit aufnehmen wird (s. dazu EiÜ 23/17). Hierzu haben am 15. Juni 2017 der Ausschuss für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) und der Haushaltskontrollausschuss (CONT) des Europäischen Parlaments den Kompromisstext zur Richtlinie über die strafrechtliche Bekämpfung von Betrug zu Lasten der finanziellen Interessen der Europäischen Union angenommen. Nach jahrelangen kontroversen Diskussionen umfasst die Richtlinie auch schwere Fälle grenzübergreifenden Mehrwertsteuerbetrugs oberhalb eines Gesamtschadens von 10 Mio. EUR.
Das Gesellschaftsrecht in der EU sollte reformiert werden – EP
Das Europäische Parlament hat am 13. Juni 2017 den Initiativbericht des Berichterstatters Enrico Gasbarra (S&D) über die Durchführung grenzüberschreitender Unternehmensverschmelzungen und –spaltungen im Plenum angenommen (s. bereits EiÜ 19/17, EiÜ 5/17). Anlass für diese Entschließung ist die Planung der EU-Kommission, die Richtlinie 2005/56/EG über die Verschmelzung von Kapitalgesellschaften aus verschiedenen Mitgliedstaaten noch in diesem Jahr zu überarbeiten. Die Entschließung soll nun dem Rat, der Kommission und dem Wirtschafts- und Sozialausschuss übermittelt werden.
EuGH-Urteil zu Pirate-Bay: Filesharing endgültig illegal? – EuGH
Die Bereitstellung und das Betreiben einer Online-Filesharing-Plattform wie "The Pirate Bay" kann eine Urheberrechtsverletzung darstellen. Dies entschied der EuGH am 14. Juni 2017 in seinem zweiten „Stichting-Brein“-Urteil (Rs. C‑610/15) in Fortführung seiner Entscheidung vom 26. April 2017 (s. EiÜ 17/17) zur Auslegung der Urheberrechtsrichtlinie 2001/29/EG. Dem Fall lag das Begehren der Klägerin der niederländischen Stiftung Stichting Brein zugrunde, Internetprovidern aufzuerlegen, die IP- Adressen der Online-Filesharing-Plattform „The Pirate Bay“ und damit den Zugang zu dieser zu sperren. Der EuGH stellt – unter Bezugnahme auf das erste Urteil – klar, dass der Begriff der „öffentlichen Wiedergabe“ des Art. 3 Abs. 1 der o.g. Richtlinie auch das Bereitstellen und Betreiben einer File-Sharing-Plattform im Internet umfasst, die durch das Auflisten und Kategorisieren von Metadaten zu geschützten Werken und das Anbieten einer Suchmaschine den Nutzern das Auffinden der Werke ermöglicht. Eine Wiedergabe liegt also vor, obwohl die Website selbst keine geschützten Werke enthält. Die Voraussetzung der „Handlung der Wiedergabe“ sei zum einen grundsätzlich mit jeder Handlung gegeben, mit der ein Nutzer in voller Kenntnis der Sachlage seinen Kunden Zugang zu geschützten Werken gewährt. „Öffentlich“ beinhalte dabei neben dem Überschreiten einer Mindestschwelle hinsichtlich der Personenanzahl die tatsächliche öffentliche Wiedergabe, die aufgrund der zahlreichen Nutzungen der streitgegenständlichen Plattform gegeben sei.
Menschenrechtsexperten gesucht – FRA
Die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte sucht Menschenrechtsexperten zur Besetzung ihres Scientific Committee. Auch Rechtsanwälte bzw. Juristen sind zur Bewerbung bis zum 7. Juli 2017 aufgerufen (s. Link).
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