Verordnung zum Datenverkehr kurz erklärt – KOM
Die Kommission hat einen Leitfaden zu der am 29. Mai 2019 in Kraft getretenen Verordnung zum Umgang mit nicht personenbezogenen Daten veröffentlicht. Der Leitfaden der Kommission ist vorrangig für kleinere und mittlere Unternehmen gedacht, um sie bei der Umsetzung der neuen Verordnung zu unterstützen. Er enthält Erläuterungen der Begrifflichkeit sowie praktische Beispiele zur Anwendung der neuen Vorschriften. Auch das Zusammenspiel der Datenschutzgrundverordnung zu personenbezogenen Daten und der neuen Verordnung zu nicht personenbezogenen Daten wird in dem Leitfaden erläutert. Im Allgemeinen soll die Datenschutzverordnung den freien Verkehr von allen Daten im europäischen Raum ermöglichen, sodass Rechtssicherheit für Unternehmen geschaffen sowie ihre Effizienz verbessert wird. Laut einer Studie sollen Unternehmen durch die Migration zur Cloud sogar 20-50% ihrer IT-Kosten sparen können.
Grundstein für Digitalisierung in der Justiz gelegt – Rat
Die EU-Länder können sich ein verbindliches Regelwerk zur digitalisierten Kooperation in der grenzüberschreitenden justiziellen Zusammenarbeit vorstellen. Dies wurde bei der Orientierungsaussprache der Justizminister am 6. Juni 2019 deutlich (s. Ergebnisse der Ratstagung). Im Zuge des zweitägigen Treffens des Rats für Justiz und Inneres hatten die Minister die Gelegenheit, über die Anpassung der europäischen Justiz an die digitalen Entwicklungen und Digitalisierung im grenzüberschreitenden Kontext zu diskutieren. Mehr Zusammenarbeit ermögliche eine einfachere Interaktion mit den Bürgern und stärke die Bereiche Freiheit, Sicherheit und Recht. Unter rumänischer Ratspräsidentschaft kam der Rat zu dem Entschluss, dass die Handlungsvorgänge im Justizbereich modernisiert werden müssen und regte ein dezentrales und gesichertes IT-System an, das auf der von e-Codex bereitgestellten Softwarelösung basiert. Die nationalen Systeme sollen über e-Codex als Schnittstelle grenzüberschreitend verbunden werden, wodurch der Zugang für Bürger und Unternehmen zu justiziellen Verfahren verbessert werden soll. An den technischen Komponenten der Digitalisierung wird in der nächsten Legislaturperiode unter finnischer Ratspräsidentschaft weitergearbeitet werden.
8. Europäischer Insolvenzrechtstag in Brüssel – DAV
Der 8. Europäische Insolvenzrechtstag, der gemeinsam mit INSOL Europe durchgeführt wird, steht u.a im Zeichen der Restrukturierungsrichtlinie, die am 6. Juni vom Rat förmlich angenommen wurde, womit das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen ist (s. Pressemitteilung). Da die Mitgliedsstaaten nun gehalten sind, diese umzusetzen, lohnt sich der Blick in die verschiedenen Mitgliedsstaaten ganz besonders. Fokusland ist zudem diesmal das Vereinigte Königreich, da mit dem anstehenden Brexit wesentliche Änderungen anstehen. Ein erneuter Wettbewerb um den besten Sanierungsstandort steht somit ebenso zur Debatte wie die Zukunft des Binnenmarktes an sich. Eine Übersicht über praxisrelevante Rechtsprechung und zwei Workshops zu ersten Erfahrungen mit der Europäischen Insolvenzverordnung 2.0 einerseits sowie den Reformen des englischen Insolvenzrechts andererseits runden das Programm ab (zur Anmeldung hier).
Facebook muss Hasspostings löschen – EuGH
Der Generalanwalt des EuGH Maciej Szpunar vertritt in seinen Schlussanträgen in der Rechtssache C-18/18 die Meinung, dass das soziale Netzwerk Facebook Hasspostings, die den gleichen Inhalt haben bzw. vom gleichen Nutzer stammen, herausgefiltert werden müssen und gelöscht werden sollen. Das Ausgangsverfahren betrifft eine ehem. Abgeordnete zum österreichischen Nationalrat, gegen die auf Facebook ehrverletzende Kommentare veröffentlicht wurden. Sie begehrte von Facebook im Wege einer einstweiligen Verfügung die allgemeine Löschung des Postings, wohingegen Facebook sich auf das Haftungsprivileg für sog. Host-Provider in der Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr Richtlinie 2000/31/EG (E-Commerce-RL) berief. Die Vorlagefrage an den EuGH lautet demnach, ob Facebook aktiv nach rechtswidrigen Beiträgen suchen muss, um dann zu reagieren. Der Generalanwalt bejaht diese Frage, obwohl sie in einem Widerspruch mit der E-Commerce-RL steht. Der Generalanwalt geht zudem einen Schritt weiter – Betreiber solcher Plattformen müssen nicht nur die initialen Hasspostings weltweit löschen, sondern auch aktiv nach inhaltsgleichen Aussagen anderer Nutzer filtern. Die Schlussanträge des Generalanwalts sind für den Europäischen Gerichtshof nicht bindend, eine Entscheidung steht noch aus.
Vision für wettbewerbsfähigen Binnenmarkt – Rat/KOM
Die EU braucht eine Vision für ihren Binnenmarkt, um angesichts von Hürden in den Bereichen Technik, Sicherheit und Nachhaltigkeit international wettbewerbsfähig zu bleiben. Das betonte der Rat in den Schlussfolgerungen 9402/19 vom 27. Mai 2019. Der Rat wünschte sich einen zukunftsorientierten Binnenmarkt, in dem Synergien zwischen den entscheidenden Politikbereichen bestehen und der auf digitale Entwicklungen flexibel reagieren kann. Dafür müssen auch die bereits bestehenden Regelungen effektiv umgesetzt werden und insbesondere im Dienstleistungssektor bestehende regulatorische Hürden abgebaut werden. Aus diesem Grund forderte der Rat die Kommission auf, die Evaluierung der Hürden und Möglichkeiten innerhalb des Binnenmarkts bis März 2020 abzuschließen und einen Aktionsplan zur besseren Implementierung und Durchsetzung der Binnenmarktregeln zu entwickeln. Die EU-Kommission hat zudem am 6. Juni 2019 neben anderen Mitgliedstaaten auch für Deutschland die erste Stufe im Vertragsverletzungsverfahren wegen nicht ordnungsgemäßer Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie 2006/123/EG und der Richtlinie zur Anerkennung von Berufsqualifikationen 2013/55/EU eingeleitet (s. Pressemitteilung). Sie bemängelt insbesondere die Verfügbarkeit und die Qualität von Online-Informationen über die Anforderungen und Verfahren für Dienstleister und Angehörige reglementierter Berufe. Weitere Probleme betreffen den Zugang zu Online-Verfahren und den Abschluss dieser Verfahren über die einheitlichen Ansprechpartner, beispielsweise von grenzüberschreitenden Nutzern.
Alternative Strafe nur bei Änderung des Sachverhalts – EuGH
Die unterschiedliche Behandlung im Fall einer Änderung des der Anklage zugrundeliegenden Sachverhalts und bei einer Änderung der rechtlichen Beurteilung dieses Sachverhalts ist nicht unionsrechtswidrig. Dies entschied der EuGH am 13. Juni 2019 in dem italienischen Vorabentscheidungsersuchen C-646/17. Die Anklage im Ausgangsstrafverfahren stützte sich auf den Tatvorwurf der Hehlerei, wobei der Angeklagte in der mündlichen Verhandlung den Diebstahl zugab. Folglich änderte sich zwar die rechtliche Beurteilung des Sachverhalts, nicht aber der Sachverhalt selbst. Für das vorlegende Gericht stellte sich die Frage, ob es unionsrechtlich zulässig ist, dass dem Beschuldigten je nachdem, ob die Änderung den der Anklage zugrundeliegenden Sachverhalt oder die rechtliche Beurteilung dieses Sachverhalts betrifft, in der mündlichen Verhandlung unterschiedliche Verteidigungsrechte zustehen. Der Gerichtshof kam zu dem Ergebnis, dass das Unterrichtungsrecht aus Art. 6 Abs. 4 der Richtlinie 2012/13 EU nicht dazu verpflichtet, dem Beschuldigten im Fall einer Änderung der rechtlichen Beurteilung des der Anklage zugrunde liegenden Sachverhalts nach Eröffnung der Verhandlung das Recht auf Beantragung der Verhängung einer Strafe im Wege der Verständigung zu gewähren. Ebenso könne sich keine Verletzung der Verteidigungsrechte nach Art. 48 Abs. 2 der Charta der Grundrechte der EU allein auf dem Umstand begründen, dass das innerstaatliche Recht dem Beschuldigten je nachdem, ob die Änderung den der Anklage zugrunde liegenden Sachverhalt oder dessen rechtliche Beurteilung betrifft, nicht dieselben Rechte hinsichtlich der Möglichkeit der Verhängung einer Strafe im Wege der Verständigung gewährt.
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