Europa im Überblick, 25/2022

EiÜ 25/2022

Unabhängige Anwaltschaft trotz EU-Geldwäsche-Aufsichtsbehörde? – Rat

Der Rat hat sich am 29. Juni 2022 auf einen Teilstandpunkt (in Englisch) zum Verordnungsvorschlag für die Schaffung einer eigenständigen EU-Geldwäsche-Aufsichtsbehörde (AMLA) geeinigt. Diese soll nach dem Vorschlag der EU-Kommission indirekt auch selbstverwaltende Aufsichtsbehörden überwachen dürfen und stellt so die Unabhängigkeit der Anwaltschaft in Frage (vgl. EiÜ 25/21).  Der Kommissionsvorschlag sieht in Art. 32 Abs. 6 vor, dass die AMLA einen individuellen, an die Selbstverwaltungseinrichtung gerichteten, bindenden Beschluss erlassen darf. Diese Befugnis wird nun in der Ratsversion gestrichen und stattdessen eine Befugnis zur Abgabe einer Empfehlung eingeführt. Der DAV hatte sich bereits in Stellungnahme Nr. 58/21 dafür eingesetzt, dass die AMLA das Grundprinzip der funktionalen Selbstverwaltung und damit der anwaltlichen Unabhängigkeit nicht unterlaufen darf (vgl. EiÜ 39/21). Demnach geht die Formulierung des Rats in die richtige Richtung. Sobald das vollständige Verhandlungsmandat des Rats vorliegt, können im nächsten Schritt die Verhandlungen mit dem EU-Parlament beginnen.

Besserer Informationsaustausch für Strafverfolgungsbehörden – EP

Der Innenausschuss des EU-Parlaments (LIBE) diskutierte in seiner Sitzung vom 27. Juni 2022 über den Informationsaustausch der Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten. Berichterstatterin Lena Düpont hatte am 07. Juni 2022 ihren Berichtsentwurf zu dem entsprechenden Richtlinienvorschlag vorgelegt. Dieser ist Teil des im Dezember 2021 von der EU-Kommission präsentierten Kodex zur polizeilichen Zusammenarbeit (Vgl. EiÜ 40/21). Der Berichtsentwurf begrüßt den Gesetzgebungsvorschlag im Wesentlichen, sieht aber u.a. eine Ausweitung des Anwendungsbereichs von ursprünglich nur schweren Verbrechen auf alle Verbrechen vor. Darüber hinaus sollen die Fristen zur Datenübermittlung harmonisiert und Fortbildungsangebote für die Beschäftigten der Zentralen Anlaufstellen eingeführt werden. Die Verarbeitung der relevanten Daten soll außerdem gemäß der Richtlinie zum Datenschutz bei der Strafverfolgung (Richtlinie (EU) 2016/680) erfolgen. Der Berichtsentwurf sieht ferner eine verkürzte Umsetzungsfrist von zwölf Monaten vor. Änderungsanträge können noch bis 12. Juli 2022 eingereicht werden können. Anschließend muss der Berichtsentwurf vom EU-Parlament formell angenommen werden, bevor die Trilogverhandlungen mit Rat und EU-Kommission beginnen können.

KI-Gesetz: Parlamentarier legen Änderungsanträge vor  – EP

In einer gemeinsamen Sitzung des Binnenmarkt- und des Innenausschusses (IMCO und LIBE) des EU-Parlaments haben sich die EU-Abgeordneten am 30. Juni 2022 über die mehr als 3000 Änderungsanträge zum Verordnungsvorschlag der EU-Kommission zum Gesetz über Künstliche Intelligenz beraten. Mit dem im April vorgelegten Berichtsentwurf hatten die beiden Berichterstatter Brando Benifei (IMCO) und Dragoş Tudorache (LIBE) den ersten Aufschlag gemacht  (vgl. EiÜ 18/22; 16/22; 37/21; 14/21). Einige Änderungsanträge stimmen mit den Grundforderungen des DAV überein, wie beispielsweise ein stärkeres Verbot von biometrischer Fernidentifizierung (vgl. Stellungnahme 57/2021). Im nächsten Schritt werden die beiden federführenden Ausschüsse über den Sommer Kompromissänderungsanträge ausarbeiten, die dann Ende September in einer nächsten Sitzung diskutiert werden.

Regulierung von Intermediären im Kampf gegen Steuervermeidung – EP

Im Hinblick auf die Bekämpfung von Steuervermeidung hat der Ausschuss für Steuerfragen (FISC) des EU-Parlaments in einer Öffentlichen Anhörung am 27. Juni 2022 einen Expertenvortrag über die Regulierung sogenannter Intermediäre, unter anderem Steuerberater und Anwälte, gehört. Prof. Dr. Emer Mulligan von der National University of Ireland, Galway stellte eine entsprechende Studie vor, in der die Regulierung von Steuervermeidung in fünf europäischen Staaten – darunter auch Deutschland – untersucht wurde. Dabei konnte nicht nachgewiesen werden, dass eine stärkere Regulierung Steuervermeidungspraktiken tatsächlich verhindert. Es bestehe in diesem Bereich durchaus die Gefahr von Überregulierung. Insbesondere würden Berufsverbände bereits durch Selbstregulierung für hohe Standards bei der Beratung sorgen. Der DAV sieht durch eine überschießende Regulierung die Unabhängigkeit der Anwaltschaft sowie den Schutz des Berufsgeheimnisses in Gefahr und warnt schon lange ausdrücklich davor, diese rechtsstaatlichen Errungenschaften im Kampf um mehr Steuertransparenz in Frage zu stellen (vgl. EiÜ 29/17; 36/17; 44/17; 34/21; 38/21).

Aussagen von Polizeibeamten nicht per se glaubwürdiger – EGMR

Der EGMR stellt in seinem Urteil (Beschwerdenr. 20762/19, in Französisch) vom 28. Juni 2022, eine Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren (Art. 6 I EMRK) durch die belgische Justiz fest. Diese hatte einen belgischen Staatsangehörigen wegen Rebellion und einer gegenüber einem Polizeibeamten verübten Körperverletzung schuldig gesprochen. Laut Angeklagtem wurden dabei die belastenden Aussagen der Polizisten ohne ersichtlichen Grund stärker gewichtet als die entlastenden Aussagen des Angeklagten und weiterer Zeugen. Der EGMR sieht darin eine Verletzung von Art. 6 I EMRK und verurteilt Belgien zu einer Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 16.000,- EUR. Im Zusammenhang mit diesen Ereignissen hatte der Angeklagte bereits 2017 eine Individualbeschwerde eingereicht, welche das Verhalten der involvierten Polizeibeamten zum Gegenstand hatte und eine Verletzung des Verbots unmenschlicher oder erniedrigender Behandlungen (Art. 3, 46 EMRK) geltend machte. Die belgische Regierung erkannte diese Verletzung in einer Erklärung an und es konnte ein Vergleich erzielt werden (Beschwerdenr. 48302/15, in Französisch).

Notstandsregelungen in Litauen nicht EU-rechtskonform – EuGH

Auch bei Ausrufung eines Notstandes wegen eines massiven Zustroms von Geflüchteten muss die Möglichkeit bestehen, internationalen Schutz zu beantragen. Dies entschied der EuGH am 30. Juli 2022 in einem Vorabentscheidungsersuchen des litauischen Oberverwaltungsgerichts (Rs. C-72/22, in Französisch). Hintergrund ist die Klage eines Drittstaatsangehörigen, welcher 2021 mit dem massiven Flüchtlingsstrom aus Belarus illegal die Grenze zu Litauen überquert hatte. In Litauen wurde aufgrund der hohen Anzahl an Geflüchteten der Notstand ausgerufen, der es aufgrund entsprechender litauischer Regelungen illegal eingereisten Flüchtlingen verbot, einen Asylantrag zu stellen. Gleichzeitig ermöglichten die Notstandsregelungen die Inhaftierung der Geflüchteten. Der EuGH sieht darin eine Verletzung der Richtlinie (EU) 2013/32, die in Art. 7 I ein Recht auf Beantragung von internationalem Schutz für jeden geschäftsfähigen Erwachsenen vorsieht, sowie eine Verletzung der Regelungen zur Inhaftierung von Asylsuchenden (Richtlinie (EU) 2013/33). Der Gerichtshof folgte mit seiner Entscheidung den Schlussanträgen des Generalanwalts Nicholas Emiliou.

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