EiÜ 26/19
Wie kann die Vollstreckung des Europäischen Haftbefehls verweigert werden? - EuGH
Der EuGH hat mit Urteil vom 24. Juni 2019 in der Rs. C‑573/17 entschieden, dass die Weigerung, einen ausgestellten Europäischen Haftbefehl (EuHB) zu vollstrecken, von der Garantie abhängt, dass die Freiheitsstrafe des Verurteilten auch tatsächlich in dem Vollstreckungsstaat vollstreckt wird. In dem Vorabentscheidungsersuchen des Bezirksgerichts Amsterdam legte der Gerichtshof zur Auslegung des Rahmenbeschlusses 2002/584/JI über den Europäischen Haftbefehl dar, dass dieser keine unmittelbare Wirkung habe. Das Gericht eines Mitgliedstaats sei daher nicht allein aufgrund des Unionsrechts verpflichtet, die Anwendung einer gegen diesen Rahmenbeschluss verstoßenden nationalen Regelung auszuschließen. Gleichwohl enthalte der zwingende Charakter des Rahmenbeschlusses für die nationalen Behörden eine Verpflichtung zu einer rahmenbeschlusskonformen Auslegung des innerstaatlichen Rechts. Die Verweigerung der Vollstreckung des EuHB führe zudem zu einer tatsächlichen Verpflichtung des Vollstreckungsstaats, die gegen die gesuchte Person verhängte Freiheitsstrafe zu vollstrecken. Es reiche nicht aus, dass dieser Staat seine „Bereitschaft“ zur Strafvollstreckung erklärt. Die vollstreckende Behörde habe zu prüfen, dass sich die gesuchte Person im Vollstreckungsmitgliedstaat aufhält, dessen Staatsangehöriger ist oder dort ihren Wohnsitz hat, dass die verhängte Freiheitsstrafe im Vollstreckungsmitgliedstaat tatsächlich vollstreckt werden kann sowie dass ein berechtigtes Interesse daran besteht, die im Ausstellungsmitgliedstaat verhängte Strafe im Vollstreckungsmitgliedstaat zu vollstrecken.
Programm der finnischen Ratspräsidentschaft - Rat
Nachhaltigkeit, Wettbewerbsfähigkeit, Sicherheit und Rechtsstaatlichkeit sind die Kernanliegen der finnischen Ratspräsidentschaft, die am 1. Juli 2019 ihre Arbeit aufnehmen wird. Das Programm der Finnen wurde am 26. Juni 2019 veröffentlicht. Finnland versteht die EU als Wertegemeinschaft, deren Erfolg auf dem Respekt für demokratische Institutionen, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit aufbaue. Um die Union mit mehr Maßnahmen zur Förderung der gemeinsamen Werte auszustatten, werde sich die finnische Ratspräsidentschaft für die Einführung effektiver Mechanismen zur Verknüpfung von EU-Geldern und Rechtsstaatlichkeit einsetzen. Mit Blick auf ein wettbewerbsfähiges und inklusives Europa hebt das Programm die Bedeutung des Dienstleistungssektors hervor: Die EU soll Marktführer in der Digitalwirtschaft werden. Dafür setzt Finnland die Entwicklung digitaler Dienstleistungen und neuer Technologien voraus. Neben der Unterstützung von digitalen Dienstleistungsangeboten soll unter finnischem Vorsitz das grenzüberschreitende Angebot von Dienstleistungen gefördert werden. Kooperationen zwischen Strafverfolgungs- und Justizbehörden würden das Maß an Sicherheit innerhalb der EU verbessern. Aspekte des Klimaschutzes werden in alle Bereiche integriert, um die Ziele des Pariser Klimaabkommens zu erreichen.
Teile der polnischen Justizreform unionsrechtswidrig - EuGH
Die polnische Justizreform ist laut EuGH in Teilen nicht mit Europarecht vereinbar. Mit Urteil in der Rs. C-619/18 erklärt der EuGH am 24. Juni 2019 die Herabsetzung des Ruhestandsalters für Richter des obersten polnischen Gerichts von 70 auf 65 Jahre für unionsrechtswidrig. Da die Unabsetzbarkeit von Richtern untrennbar mit ihrer Unabhängigkeit verknüpft sei, müssen Ausnahmen durch zwingende Gründe gerechtfertigt und verhältnismäßig sein. Diesen Anforderungen habe das Gesetz nicht genügt. Die vorzeitig in Ruhestand getretenen Richter hatten nach einer einstweiligen Verfügung des EuGH ihre Arbeit schon wieder aufgenommen. Auch das unterschiedliche Ruhestandsalter für Richter an den ordentlichen Gerichten hatte der Generalanwalt Tanchev in seinen Schlussanträgen in der Rs C-192/18 bereits als nicht EU-konform bewertet (s.EiÜ 25/19). In dem Vorabentscheidungsersuchen unterinstanzlicher Gerichte in den verbunden Rs. C-585/18 (in Englisch) kam Tanchev zu dem Ergebnis, dass die neue Disziplinarkammer des Obersten Gerichts nicht den Anforderungen an die richterliche Unabhängigkeit genügt. Die Art und Weise der Ernennung der Mitglieder der neu geschaffenen Kammer des Obersten Gerichts, deren Zusammenstellung primär durch Mitglieder der Legislative und Exekutive erfolgen sollte, lässt wegen der Gefahr durch externe Beeinflussungen Zweifel an der Unabhängigkeit hegen.
European Lawyers in Lesvos erhält internationalen Friedenspreis - DAV
Das unermüdliche Engagement der European Lawyers in Lesvos (ELiL) wurde am 26. Juni 2019 mit dem Pax Christi International Peace 2019 gewürdigt (PM 6/19). Die gemeinnützige Organisation bietet unter Leitung des Geschäftsführers Philip Worthington eine unabhängige Pro-bono-Rechtsberatung für Asylsuchende im Moria-Camp auf der griechischen Insel Lesbos an. Gegründet wurde ELiL im Juni 2016 durch den Rat der Europäischen Anwaltschaften (CCBE) und den Deutschen Anwaltverein (DAV), die zusammen mehr als eine Million Anwälte repräsentieren. Die Vision von gleichberechtigten und ungehinderten Zugang zum Recht treibt das Team hauptamtlicher griechischer Asylrechtsanwälte in Zusammenarbeit mit über 100 ehrenamtlich tätigen europäischen Rechtsanwälten seit mehr als zwei Jahren an. Der Friedenspreis von Pax Christi International wurde der Organisation nun in Anwesenheit von CCBE Präsident José de Freitas und DAV-Vizepräsidentin Dr. Claudia Seibel in Brüssel verliehen. In seiner Dankesrede hob Philip Worthington hervor, dass die rechtliche Beratung zur Vorbereitung der asylrechtlichen Anhörung oder bei der Familienzusammenführung elementarer Bestandteil von Menschenrechten ist. Die Unterstützung der Schutzsuchenden könne dazu beitragen, ihnen ihre Menschenwürde zurückzugeben.
Wirtschafts-Visionen für 2030 - KOM
Die europäische Industrie muss digitalisierter, nachhaltiger und innovativer werden, um bis 2030 zu einem Marktführer, der Verantwortung für Menschen, Umwelt und Wirtschaft übernehmen kann, zu werden. Das ist das Ergebnis eines von der Kommission beauftragten Runden Tischs, dessen Vision für die europäische Industrie von 2030 am 27. Juni 2019 veröffentlicht wurde. Als Hindernis identifizierten die 20 Wirtschaftsexperten u.a. mangelnde Ausgaben für Innovationen, die für die Entwicklung von neuartigen Produkten und Dienstleistungen notwendig sind. Dafür könne die europäische Wirtschaft von einem wachsenden Weltmarkt und Expertise im Bereich Nachhaltigkeit profitieren. Potential sah der Runde Tisch vor allem im Bereich der Digitalisierung: Bei besserem Zugang zu Big Data könnten z.B. datenbasierte Dienstleistungen gefördert und die Interaktionen zwischen Menschen und Maschinen verbessert werden. Die Experten empfohlen die Bildung von Netzwerken zwischen Unternehmen, um Wertschöpfungsketten effektiv zu nutzen. Eine digitale Online-ID für alle EU-Bürger könnte als Verifikation für den Arbeitsmarkt, Krankenversicherungen oder Finanzdienstleistungen verwendet werden und so Transaktionskosten vermindern.
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