Europa im Überblick, 26/2022

EiÜ 26/2022

Eine weitere Gefährdung des Berufsgeheimnisses? – KOM

Steuerhinterziehung und aggressive Steuerplanung durch Vermittler („enabler“) sollen umfassender bekämpft werden. Hierzu startete die EU-Kommission am 06. Juni 2022 eine Sondierung und eine Konsultation zu einem möglichen Richtlinienvorschlag. Unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten besonders problematisch erscheint, dass die EU-Kommission sogar Praktiken wie die Nutzung von Unterschieden in den nationalen Rechtsvorschriften angehen will, die zwar nicht rechtswidrig seien, aber „dem Geist des Gesetzes“ widersprächen. Die EU-Kommission hatte bereits den Entwurfs der Unshell-Richtlinie zur Verhinderung der Nutzung von Briefkastenfirmen für Steuerzwecke veröffentlicht, die sich vor allem an Steuerpflichtige innerhalb der EU richtet. Ferner besteht ein Zusammenhang zur „DAC-6-Richtlinie“ (EU) 2018/822, wonach Intermediäre verpflichtet sind, den Steuerbehörden der Mitgliedstaaten Informationen über meldepflichtige, grenzüberschreitende Gestaltungen zu übermitteln (vgl. EiÜ 20/20). Nun will die EU-Kommission insbesondere die Tätigkeit von Vermittlern aus Drittstaaten ins Visier nehmen. Die Möglichkeit, Rückmeldung zu geben, bzw. an der Konsultation teilzunehmen, besteht bis zum 12. Oktober 2022. Die Annahme des Richtlinienvorschlags ist für Anfang 2023 geplant.

Europa als innovativer Vorreiter – KOM

Eine neue Innovationspolitik soll Europa für den internationalen Wettbewerb und gesellschaftliche Herausforderungen wappnen. Das legt die neue Europäische Innovationsagenda (in Englisch) fest, die die EU-Kommission am 05. Juni 2022 veröffentlicht hat (Vgl. EiÜ 14/22). Die Agenda konzentriert sich dabei auf fünf Leitziele, die mit 25 Einzelmaßnahmen umgesetzt werden und insbesondere Deep-Tech-Innovationen fördern sollen. Der Zugang zur Finanzierung für Start-Ups und Scale-Ups soll verbessert werden. Dies ist Aufgabe des Europäischen Innovationsrates, der seit 2017 als Fördereinrichtung innovativer Unternehmen in Europa ins Leben gerufen wurde. Die Talentförderung, welche mit dem EU Talent Pool auch die Anwerbung von Arbeitskräften aus Drittstaaten vorsieht, sowie die verbesserte politische Unterstützung für Innovationen stehen ebenfalls auf dem Plan. Daneben setzt sich die EU-Kommission auch für die Fortentwicklung der wissenschaftlichen Arbeit ein. Diesbezüglich sollen pro-innovative Rahmenbedingungen  geschaffen werden, die mehr Raum für Experimente, wie z.B. Reallabore, ermöglichen. Außerdem soll die bisher fragmentierte Innovationslandschaft innerhalb der EU besser vernetzt und Innovationsleistungen angeglichen werden. Die Agenda sieht für die Umsetzung dieser Initiativen einen zeitlichen Rahmen bis 2025 vor.

Verhandlungsempfehlungen für EU-Interpol-Abkommen – EP

Im EU-Parlament hat die letzte Plenarwoche vor der Sommerpause stattgefunden. Neben der Schlussabstimmung über den Digital Markets Act (vgl. EiÜ 12/22; 40/21; sowie Stellungnahme Nr. 36/21) und den Digital Services Act (vgl. EiÜ 16/22; 3/22; sowie Stellungnahme Nr. 34/21), stimmten die Abgeordneten dem Bericht über eine Verhandlungsempfehlung zu dem geplanten Kooperationsabkommen zwischen der EU und Interpol zu. Dieses ist Teil der am 14. April 2021 vorgelegten Strategie zur Bekämpfung organisierter Kriminalität und zielt auf einen engen Informationsaustausch zwischen der EU und Interpol ab, einschließlich des Zugangs zu den Interpol-Datenbanken (vgl. EiÜ 13/21). Das EU-Parlament spricht sich in seinem Bericht über eine Verhandlungsempfehlung u.a. dafür aus, dass die Ausnutzung politisch motivierter Roteckenvermerke und Durchgaben bekämpft wird. Dazu soll ein Überprüfungsmechanismus entwickelt werden, der den Mitgliedsstaaten einen umfassenden informationellen Austausch ermöglichen soll. Die Abgeordneten fordern außerdem besondere Wachsamkeit hinsichtlich der Einhaltung des Datenschutzes, insbesondere durch die eindeutige Angabe zulässiger Zwecke der Datenübermittlung.

Beginn der tschechischen Ratspräsidentschaft – Rat

Am 1. Juli 2022 hat Tschechien die Präsidentschaft im Rat der EU von Frankreich übernommen. Neben der Stärkung der Verteidigungsfähigkeit und der Sicherheit der Energieversorgung als Reaktion auf die russische Aggression in der Ukraine, sind vor allem der digitale Wandel und das Vorantreiben eines digitalen Binnenmarkts Prioritäten im Sechs-Monats-Programm. Von Bedeutung sind entsprechend das Gesetzesvorhaben zur künstlichen Intelligenz (vgl. EiÜ 18/22; 16/22; 37/21; 14/21), wo Tschechien einen Konsens zwischen den Mitgliedstaaten erreichen will, sowie das Datengesetz (vgl. EiÜ 7/22), durch das ein fairer und zugleich effizienter Datenmarkt geschaffen werden soll. Auch für die Entwicklung einer digitalen Identität für EU-Bürger will Tschechien sich einsetzen. Im Bereich Justiz soll insbesondere die justizielle Zusammenarbeit gestärkt werden: der Fokus liegt auf der Änderung der Eurojust-Verordnung (vgl. EiÜ 18/22) sowie dem Verordnungsvorschlag über die Digitalisierung der justiziellen Zusammenarbeit (vgl. EiÜ 18/22; 38/21). Darüber hinaus sollen Trilogverhandlungen zum Verordnungsvorschlag in Bezug auf den Informationsaustausch und die Zusammenarbeit im Bereich terroristischer Straftaten geführt sowie eine allgemeine Ausrichtung zur Richtlinie über Umweltstraftaten (vgl. EiÜ 2/22) erreicht werden.

Allgemeine Ausrichtungen zu „Fit für 55“ – Rat

Der Rat hat sich am 29. Juni 2022 auf seine Verhandlungspositionen zu den Gesetzgebungsvorschlägen im Rahmen des „Fit für 55“-Pakets geeinigt. Das „Fit für 55“-Paket dient der Umsetzung des Europäischen Grünen Deals. Ziel des Maßnahmenpakets ist es, die Netto-Treibhausgasemissionen bis 2030 um mind. 55 % zu reduzieren. Dafür umfasst das Paket u. a. Vorschläge zur Änderung des EU-Emissionshandelssystems (EHS), zur Einführung eines CO2-Grenzausgleichssystems (CBAM), CO2-Emissionsnormen für Pkw und zur Senkung des CO2-Ausstoßes im Land- und Forstwirtschaftssektor (LULUCF) sowie die Errichtung eines Klima-Sozialfonds. Der Rat folgt dem von der EU-Kommission gesetzten Ziel, die Emissionen der unter das EHS fallenden Sektoren bis 2030 um 61 % zu reduzieren. Zudem billigte der Rat das Ziel, die CO2-Emissionen für neue Pkws und leichte Nutzfahrzeuge bis 2035 um 100 % zu senken. Um finanziell schwächere Haushalte und Kleinstunternehmen bei den ansteigenden Kosten im Zuge der CO2-Bepreisung zu unterstützen, spricht sich der Rat für den Klima-Sozialfonds aus. Mit Annahme der allgemeinen Ausrichtung können die Verhandlungen mit dem EU-Parlament beginnen.

Tarifeinheitsgesetz verstößt nicht gegen die Vereinigungsfreiheit – EGMR

Der EGMR hat am 5. Juli 2022 die Klage des Beamtenbunds, des Marburger Bunds und der Lokführer-Gewerkschaft GDL sowie sechs weiterer Einzelpersonen zum Tarifeinheitsgesetz (TEG) abgewiesen (Beschwerde-Nr. 815/18). Das TEG regelt, dass im Falle sich widersprechender Tarifverträge jener Tarifvertrag der Gewerkschaft, dem die wenigsten Arbeitnehmer des Unternehmens angehören, unanwendbar ist. Die Antragsteller sahen sich dadurch in ihrer Vereinigungsfreiheit aus Artikel 11 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) verletzt. Der EGMR argumentiert, dass die Gewerkschaften durch die Einschränkung nicht ihr Recht, Tarifverhandlungen zu führen und Arbeitskampfmaßnahmen zu ergreifen, verlieren würden. Das TEG verfolge vielmehr das Ziel, das Funktionieren des Systems der Tarifverhandlungen zu gewährleisten und einen Gesamtkompromiss zu erleichtern. Zudem beinhalte Art. 11 EMRK nicht das „Recht auf einen Tarifvertrag“. Der Eingriff sei außerdem im Ausmaß beschränkt, da der Tarifvertrag der Mehrheitsgewerkschaft noch der Annahme bedürfe, und der Tarifvertrag der Arbeitnehmer einer kleineren Gewerkschaft nur unanwendbar werde, wenn deren Interessen im Tarifvertrag der Mehrheitsgewerkschaft ausreichend berücksichtigt worden sind. Regelungen zu längerfristigen Leistungen, die in einem Tarifvertrag einer Minderheitsgewerkschaft vorgesehen sind, seien nur dann unanwendbar, wenn eine vergleichbare Leistung im Mehrheitstarifvertrag enthalten ist. Somit liege kein Verstoß gegen Art. 11 der EMRK vor.

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