Europa im Überblick, 28/17

Schwerpunkte der estnischen Präsidentschaft: Sicherheitsthemen weiter zentral – RAT/EP

Am 1. Juli hat die estnische Ratspräsidentschaft ihr Amt aufgenommen und möchte ihren Fokus in den kommenden sechs Monaten im Bereich Justiz und Inneres insbesondere auf den Datenschutz und die innere Sicherheit legen (vgl. auch das Arbeitsprogramm der Ratspräsidentschaft). Dies teilten am 10. und 11. Juli 2017 die Innen- und der Justizminister Estlands dem Ausschuss für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) des EU-Parlaments mit. Der Vorschlag zur ePrivacy-Verordnung soll weiterverhandelt werden, im Nachgang zum Tele2-Urteil des EuGH soll eine europäische Lösung für die Vorratsdatenspeicherung gefunden werden und zum Verordnungsentwurf zur gegenseitigen Anerkennung von Sicherstellungs- und Einziehungsentscheidungen soll ebenfalls Fortschritt erzielt werden. Zudem soll die Interoperabilität technischer Systeme (s.u.) und der Strafinformationsaustausch  verbessert werden. Auch die Richtlinienvorschläge zum Online-Vertragsrecht und die Frage des Daten-Eigentums sollen weiterbehandelt werden. Die Arbeit an den Legislativvorschlägen für ein Gemeinsames Europäisches Asylsystem (u.a. Dublin IV-Verordnung, Qualifikationsverordnung) wird außerdem von besonderer Bedeutung sein.

Anhörung als Schlüsselelement für Ermittlung des Kindeswohls – EP

Die Anhörung des Kindes ist das Schlüsselelement für die Ermittlung des Kindeswohls – über diese Aussage des Berichterstatters Tadeusz Zwiefka (EVP) dürften sich alle Mitglieder des Rechtsausschusses (JURI) im Europäischen Parlament einig sein. Bei der Vorstellung der Änderungsanträge zur Neufassung der Brüssel-IIa Verordnung COM(2016) 411 (s. bereits EiÜ 22/1737/1623/16) am 13. Juli 2017 bestand jedoch weiterhin Uneinigkeit darüber, ob nicht doch Mindeststandards für die Anhörung des Kindes eingeführt werden können. Der DAV, der seine Position in die Stellungnahme des Rates der Europäischen Anwaltschaften (CCBE) eingebracht hat, setzt sich für Mindeststandards bei der Kindesanhörung ein. Um dem Wohl des Kindes bestmöglich Rechnung zu tragen, ist es daher zu begrüßen, dass in den Änderungsanträgen u.a. ein Mindestalter, ab dem das Kind verpflichtend angehört werden muss, vorgeschlagen wird. Darüber hinaus befürwortet es der DAV, dass nun auch auf Grundlage der EuGH-Rechtsprechung eine Definition des gewöhnlichen Aufenthaltes, zumindest für Kinder, eingeführt werden soll. Die Abstimmung im JURI-Ausschuss über den Berichtsentwurf ist für den 28. September 2017 geplant.

Der Anfang einer Superdatenbank? – KOM

Europäische Informationssysteme sollen interoperabel werden – steht jetzt die Verknüpfung der europäischen Datentöpfe bevor? Die Kommission hat am 29. Juni 2017 ihre Pläne vorgestellt, um die informationstechnische Zusammenarbeit innerhalb der EU effizienter zu gestalten und zahlreiche Datenbanken an einer Schnittstelle zusammenzuführen. Davon betroffen sind etwa das Schengener Informationssystem (SIS), das Visa-Informationssystems (VIS) und Die Fingerabdruckdatei Eurodac. Der Verordnungsentwurf COM(2017) 352 final sieht vor, die  Interoperabilität der EU-Informationssysteme durch eine Stärkung des Mandats der EU-Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen (eu-LISA) zu verbessern. In einem zweiten Verordnungsentwurf  COM(2017) 344 final soll das Europäische Strafregisterinformationssystem für Drittstaatsangehörige und Staatenlose (ECRIS-TCN) erweitert werden. Bisher fungierte ECRIS nur innerhalb der Mitgliedstaaten, künftig sollen auch ausländische Eintragungen und personenbezogene Daten erfasst werden.  

Kontrolle der Anwendung des EU-Rechts im Jahr 2015 – EP

Am 13. Juli 2017 hat der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments (JURI) den Berichtsentwurf von Kostas Chrysogonos (GUE/NGL) mit Entschließungen zur Kontrolle der Anwendung des EU Rechts im Jahr 2015 mit Änderungen angenommen. Der Bericht hält die EU-Institutionen dazu an, primäres Unionsrecht bei der sekundären Gesetzgebung noch stärker zu beachten und stellt fest, dass sowohl die Anwendung des Unionsrechts durch die Mitgliedsstaaten als auch durch die EU-Institutionen sorgfältig kontrolliert werden muss. Der Rückgang der eingereichten EU-Pilot-Verfahren zur Kommunikation und zur Klärung des faktischen und rechtlichen Hintergrunds von Problemen im Hinblick auf die Vereinbarkeit nationaler Rechtsvorschriften mit dem EU-Recht sowie der ordnungsgemäßen Anwendung des EU-Rechts wird begrüßt. Besonders bemängelt wird in dem Bericht die schlechte Umsetzung von Richtlinien im Bereich des Asylrechts. Der Bericht wird nun dem Rat und der Kommission vorgelegt.

Kommen jetzt Mindeststandards für den Zivilprozess?  – EP

Das Plenum des Europäischen Parlaments hat am 4. Juli 2017 den von Emil Radev (PPE, Bulgarien) verfassten Bericht des Rechtsausschusses (JURI) mit Empfehlungen zu gemeinsamen Mindeststandards des Zivilprozessrechts in der EU angenommen (s. ausführlicher bereits EiÜ 22/179/17; 2/16). In dieser Entschließung, dessen Anlage einen konkreten Richtlinienvorschlag enthält, wird die EU-Kommission gemäß Art. 225 AEUV aufgefordert, bis zum 30. Juni 2018 einen Gesetzgebungsvorschlag vorzulegen.

Schnellere Streitbeilegung bei Doppelbesteuerung gefordert  – EP

Das Plenum des Europäischen Parlaments hat sich am 6. Juli 2017 für eine effizientere Streitbeilegung bei Doppelbesteuerungsstreitigkeiten ausgesprochen. Es hat den Bericht von Michael Theurer (ALDE, Deutschland) aus dem Ausschuss für Wirtschaft und Währung (ECON) zum Vorschlag COM(2016)0686 für eine Richtlinie des Rates über Verfahren zur Beilegung von Doppelbesteuerungsstreitigkeiten in der Europäischen Union (s. bereits EiÜ 23/17; 22/17; 34/16) angenommen. Das Europäische Parlament ist der Ansicht, dass grundsätzlich innerhalb eines Jahres eine Beschwerde über eine Doppelbesteuerung im Verständigungsverfahren beseitigt werden soll. Der Rat hatte in seiner allgemeinen Ausrichtung die von der EU-Kommission vorgeschlagene Frist von zwei Jahren beibehalten. Nun kann der Rat die Richtlinie förmlich annehmen.

„EUROPA IM ÜBERBLICK“ MACHT SOMMERPAUSE – DAV

Mit dieser Ausgabe verabschiedet sich die EiÜ in die Sommerpause. Die nächste Ausgabe erscheint voraussichtlich in der ersten Septemberwoche. Wir wünschen unseren Lesern einen schönen Sommer!

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