Europa im Überblick, 29/15

VORRATSDATENSPEICHERUNG VS. DIENSTLEISTUNGSFREIHEIT – KOM

Die Verabschiedung des deutschen Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung verzögert sich: Die EU-Kommission hat in einer Stellungnahme festgestellt, dass Deutschland eine Einschränkung der Dienstleistungsfreiheit durch das Gesetz nicht hinreichend begründet habe. Die Verpflichtung für Erbringer von Kommunikationsdiensten, die Daten in Deutschland zu speichern, schränke die Erbringung von elektronischen Kommunikationsdiensten ein, da Kommunikationsanbieter aus anderen Mitgliedstaaten, die Zugang zum deutschen Markt haben möchten, im Vergleich zu den in Deutschland niedergelassenen Wettbewerbern mit zusätzlichen Kosten konfrontiert seien, da sie bestehende Speichereinrichtungen in anderen Mitgliedstaaten nicht nutzen könnten. Die Stellungnahme bewirkt eine „Stillhaltefrist“ bis zum 6. Oktober 2015, innerhalb derer das Gesetz nicht verabschiedet werden darf. Ein Vertragsverletzungsverfahren ist laut Kommission jedoch nicht geplant. Die Stellungnahme erfolgte im Rahmen des Art. 9 Abs. 2 der Richtlinie 98/48/EG, nach dem nationale Gesetze, die den freien Waren- und Dienstleistungsverkehr in der Informationsgesellschaft betreffen, der Kommission notifiziert werden sollen. Die Kommission nutzt die Gelegenheit der Stellungnahme, „Bemerkungen“ zu Grundrechtsbedenken abzugeben. Der DAV lehnt in seiner Stn. 25/2015 das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung ausdrücklich ab.

ZU GERICHTSGEBÜHREN AM EINHEITLICHEN PATENTGERICHT – DAV

Der Deutsche Anwaltverein stimmt der vom Vorbereitenden Ausschuss des Einheitlichen Patentgerichts (EPG) vorgeschlagenen Gebührenordnung im Wesentlichen zu. Dies ergibt sich aus der Stellungnahme Nr. 45/15 des DAV im Rahmen einer Konsultation zu den Regelungsentwürfen des Vorbereitenden Ausschusses über die Gerichtskosten und erstattbaren Kosten beim EPG. Nach dem Entwurf müssen die Gerichtsgebühren so bemessen sein, dass sie die Kosten des EPG decken. Zum anderen sollten sie trotzdem für kleine und mittlere Unternehmen erschwinglich bleiben. Der Entwurf schlägt bezüglich einer Gebührenermäßigung zwei Alternativen vor. Der DAV positioniert sich dabei dafür, dass eine solche nur auf Antrag gewährt werden soll. Abweichend von den Vorschlägen des Entwurfs empfiehlt der DAV ferner die Aufnahme der Gebühren für Nichtigkeitsklagen in die streitwertunabhängigen Gebühren. Letztere müssten deutlich erhöht werden.

ISDS: VORSCHLÄGE FÜR NEUES SYSTEM VERÖFFENTLICHT – KOM

EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström hat am 17. September 2015 ihre Vorschläge für die Reform der Investor-Staats-Schiedsgerichtsbarkeit vorgelegt. Das veröffentlichte Dokument bezieht sich dabei konkret auf die TTIP-Verhandlungen, soll laut Pressemitteilung der Kommission aber für alle laufenden und künftigen Verhandlungen über Investitionsschutzabkommen benutzt werden. Parallel zu den TTIP-Verhandlungen werde  gemeinsam mit anderen Ländern auch auf den Aufbau eines ständigen internationalen Investitionsgerichts hingewirkt. Längerfristig werde ein solches Gericht alle bisherigen Verfahren ablösen, die in EU-Übereinkommen, Abkommen zwischen EU-Mitgliedstaaten und Drittländern und Handels- und Investitionsabkommen zwischen Drittländern vorgesehen sind. Der Entwurf der EU-Kommission sieht dabei insbesondere die Schaffung eines Investitionsgerichts mit zwei Instanzen, einen Code of Conduct für die Mitglieder des Investitionsgerichts und Mediatoren und teilweise neu gefasste Definitionen zentraler Begriffe, wie z.B. des Regulierungsrechts der Staaten vor. Die EU-Kommission wird den Vorschlag nun mit dem Rat und dem Europäischen Parlament diskutieren.

KONSULTATION ZUR ANWENDUNG DER MEDIATIONSRICHTLINIE – KOM

Artikel 11 der „Mediationsrichtlinie“ 2008/52/EG über bestimmte Aspekte der Mediation in Zivil- und Handelssachen sieht vor, dass die Kommission einen Bericht über die Anwendung der Richtlinie vorlegt. Im Einklang mit ihren Grundsätzen zur besseren Rechtsetzung möchte die Kommission hierbei die Öffentlichkeit beteiligen und hat dazu am 18. September 2015 eine öffentliche Konsultation über die Anwendung der Mediationsrichtlinie gestartet. Alle interessierten Personen, Mediatoren, Rechtspraktiker, Wissenschaftler, Organisationen, Gerichte, nationale Behörden und Mitgliedstaaten sind aufgefordert, den Konsultationsfragebogen bis spätestens zum 11. Dezember 2015 auszufüllen. Die Richtlinie soll die gütliche Beilegung von Streitigkeiten fördern, indem sie zur Inanspruchnahme der Mediation anhält. Sie findet in grenzüberschreitenden zivil- und handelsrechtlichen Streitsachen Anwendung.

VORSTELLUNG DES EU-US-DATENSCHUTZABKOMMENS – EP

Das EU-US-Datenschutzabkommen zum Austausch von Strafverfolgungsdaten ist am 15. September 2015 von der Generaldirektorin für Justiz der EU-Kommission im EU-Parlament vorgestellt worden (s. bereits EiÜ 28/15). Die Mitglieder des Ausschusses für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) begrüßten das Abkommen, möchten jedoch vor ihrer Zustimmung ein Gutachten des Juristischen Dienstes des Parlaments einholen. Das Abkommen sieht keine Höchstspeicherfristen vor, sondern orientiert sich an Notwendigkeit und Angemessenheit der Speicherung. Außerdem verpflichten sich die EU und die USA, Bürgern Einsicht in die über sie gespeicherten Daten zu gewähren, sofern die Einsicht nicht die Rechte Dritter verletzt oder die öffentliche oder nationale Sicherheit gefährdet. Verhindert werden soll, dass behördliche oder juristische Anfragen, Untersuchungen oder Verfahren verhindert werden. Die Datenschutzbehörden in der EU und den Mitgliedstaaten üben die Datenschutzaufsicht aus und können eigeninitiativ oder auf Bitten der Bürger tätig werden. Der Volltext des Abkommens ist nach wie vor nicht offiziell veröffentlicht.

EINGESCHRÄNKTER HARTZ IV-ANSPRUCH FÜR UNIONSBÜRGER – EUGH

In Deutschland arbeitssuchende EU-Ausländer können von der deutschen Grundsicherung ausgeschlossen werden, selbst wenn deutsche Staatsangehörige in der gleichen Situation diese Leistungen erhalten würden. Dies entschied der EuGH in seinem Urteil vom 15. September 2015 in der Rechtssache Almanovic (C-67/14, siehe zu den Schlussanträgen EiÜ 12/15). Nach Auffassung des EuGH kann ein Unionsbürger eine Gleichbehandlung beim Zugang zu Sozialleistungen nur verlangen, wenn sein Aufenthalt im Aufnahmemitgliedstaat die Voraussetzungen der Richtlinie 2004/38/EG („Unionsbürgerrichtlinie“) erfüllt. Nach Auffassung des EuGH gibt es zwei Möglichkeiten, ein solches Aufenthaltsrecht zu erlangen: Zum einen, wenn ein Unionsbürger, dem ein solches Recht als Erwerbstätiger zustand, nach weniger als einem Jahr unfreiwillig arbeitslos wird und sich dem Arbeitsamt zur Verfügung stellt. Dann behält er seine Eigenschaft als Erwerbstätiger bei, somit auch sein Aufenthaltsrecht für mindestens sechs Monate, und kann sich für diesen Zeitraum auf den Gleichbehandlungsgrundsatz berufen und Sozialhilfeleistungen für sich beanspruchen. Zum anderen darf ein Unionsbürger nach Artikel 14 Abs. 4 b) der Richtlinie nicht ausgewiesen werden, wenn er nachweisen kann, dass er weiterhin Arbeit sucht und auch eine begründete Aussicht auf Einstellung hat. Allerdings darf sich der Aufnahmemitgliedstaat dann auf die Ausnahmebestimmung des Artikels 24 Abs. 2 der Unionsbürgerrichtlinie berufen, um dem betreffenden Unionsbürger die beantragte Sozialhilfe nicht zu gewähren.

SACHAROW-PREIS: NOMINIERUNGEN STEHEN FEST – EP

Seit 1988 ehrt das EU-Parlament jährlich Persönlichkeiten oder Organisationen, die sich für die Verteidigung der Menschenrechte  einsetzen, mit dem Sacharow-Preis, benannt nach dem sowjetischen Wissenschaftler, Dissidenten und Friedensnobelpreisträger Andrei Sacharow. Am 10. September 2015 wurden die sechs diesjährigen Nominierten bekannt gegeben. Raif Badawi ist ein Blogger aus Saudi-Arabien und wurde wegen seiner Website "Free Saudi Liberals" zu 10 Jahren Haft, 1.000 Peitschenhieben und einer Geldstrafe verurteilt. Die demokratische Opposition in Venezuela wird durch ein Wählerbündnis und politische Gefangene repräsentiert. Edna Adan Ismail, ehemalige Ministerin und Gründerin eines Krankenhauses in Somaliland, kämpft für ein Verbot der Genitalverstümmelung von Frauen. Boris Nemzow war ein russischer Physiker, Vizeministerpräsident, später Oppositionspolitiker und wurde im Februar 2015 ermordet. Nadija Sawtschenko ist Abgeordnete des ukrainischen Parlaments und Mitglied der ukrainischen Delegation in der parlamentarischen Versammlung des Europarats. Sie wurde nach Russland verschleppt, wo sie nun in Haft ist. Die letzte Nominierung geht an die Whistleblower Edward Snowden, Antoine Deltour und Stéphanie Gibaud. Bei der Konferenz der Präsidenten am 29. Oktober wird der/die Preisträger/in bestimmt. Am 16. Dezember findet die Preisverleihungszeremonie statt.

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