EU-Gesellschaftsrecht: kein dringendes Modernisierungsbedürfnis – DAV
Nach Ansicht des DAV besteht kein vordringliches Regelungsbedürfnis zur Vereinheitlichung des EU-Gesellschaftsrechts in den Mitgliedstaaten. Zu diesem Ergebnis kommt der DAV in seiner Stellungnahme 46/17 hinsichtlich der Beantwortung der Konsultation der EU-Kommission über die Modernisierung des EU-Gesellschaftsrechts (s. bereits EiÜ 19/17; 05/17). Diese Konsultation betrifft mögliche Regelungen über digitale Lösungen für die Interaktion zwischen Unternehmen und Behörden oder Anteilseignern sowie effiziente Regelungen für grenzüberschreitende Unternehmensaktivitäten und einheitliche Kollisionsnormen. Was die digitale Interaktion von Gesellschaften mit ihren Anteilseignern angeht, besteht kein Handlungsbedarf über die bereits in der Aktionärsrechte-Richtlinie veranlagten Regelungen hinaus. Hinsichtlich der Ermöglichung einer kompletten Online-Registrierung von Gesellschaften regt der DAV an, dies nicht auf EU-Ebene zu regeln. Am ehesten sieht der DAV Regelungsbedarf bei grenzüberschreitenden Verschmelzungen, Spaltungen und Umwandlungen, etwa was die Schutzmaßnahmen für die betroffenen Kreise angeht. Die Ergebnisse der Konsultation fließen in einen Gesetzgebungsvorschlag der EU-Kommission Ende 2017 ein.
Hindernis Berufsgeheimnis? Kritik am EP-Entwurf zu Panama Papers – DAV
DAV-Präsident Schellenberg hat sich bezüglich des Berichtsentwurfs und des Empfehlungsentwurfs (nur in englischer Sprache) des PANA-Untersuchungsausschusses des EU-Parlaments (s. hierzu bereits EiÜ 27/17; 17/17; 6/17; 4/17) in einem persönlichen Schreiben an Abgeordnete des Europäischen Parlaments gewandt. Er weist dabei insbesondere auf die rechtsstaatlichen Bedenken im Hinblick auf einzelne Vorschläge des PANA-Ausschusses hin. Der DAV warnt davor, im Kampf um mehr Steuertransparenz und gegen Geldwäschepraktiken rechtsstaatliche Errungenschaften wie die durch die Selbstverwaltung gewährleistete Unabhängigkeit der Anwaltschaft und das Berufsgeheimnis in Frage zu stellen. Zudem unterscheidet der PANA-Ausschuss nicht hinreichend zwischen legaler Steueroptimierung und illegaler Steuerhinterziehung. Änderungsvorschläge zu den Entwürfen des PANA-Ausschusses können die EU-Parlamentarier bis zum 5. September einreichen.
Schützt die KFZ-Haftpflichtrichtlinie noch ausreichend? – KOM
Am 28. Juli 2017 eröffnete die EU-Kommission eine Konsultation mit dem Zweck, die Richtlinie 2009/103/EG über die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und die Kontrolle der entsprechenden Versicherungspflicht zu überprüfen. Im Rahmen dieser REFIT-Überprüfung wurde auch eine vorläufige Folgenabschätzung veröffentlicht. Die Frist zur Beantwortung des Online-Fragebogens endet am 20. Oktober 2017. Diese Richtlinie gewährt Opfern von Unfällen Schutz, wenn der Schaden durch ein Kraftfahrzeug verursacht wurde. Die Konsultation befasst sich mit der grenzüberschreitenden Verwendung von Schadensverlaufsbescheinigungen, dem Schutz von Unfallopfern bei der Insolvenz von grenzüberschreitend tätigen Versicherungsunternehmen, der unterstellten Versicherungsdeckung und Versicherungskontrollen. Des Weiteren kann zur technologischen Entwicklung von Fahrzeugen sowie zur Überführung und Registrierung von Fahrzeugen Stellung genommen werden. Schließlich werden Mindestdeckungssummen und Probleme mit den in der Richtlinie enthaltenen Begriffen thematisiert.
Recht auf faires Verfahren auch für Ex-Geheimdienstmitarbeiter – EGMR
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in der Rechtssache „M gegen die Niederlande“ (Beschwerdenr. 2156/10) am 25. Juli 2017 entschieden, dass unter das Recht auf ein faires Verfahren (Art. 6 Abs. 1 EMRK) und auf die Wahl des Verteidigers (Art. 6 Abs. 3c EMRK) es auch fällt, dass ein ehemaliger Geheimdienstmitarbeiter die von seiner dienstlichen Verschwiegenheitspflicht betroffenen Angelegenheiten mit seinem Anwalt besprechen darf. Dies war dem Beschwerdeführer in einem Strafverfahren wegen Landesverrats untersagt worden. Der Gerichtshof verneinte hingegen eine Grundrechtsverletzung durch die teilweise Schwärzung von Geheimdienstdokumenten und durch die beschränkten Zeugenaussagen von Geheimdienstmitarbeitern, welche der dienstlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen.
Stellungnahme zur ePrivacy-Verordnung auf Englisch verfügbar – DAV
Die Stellungnahme 29/2017 des DAV zum Vorschlag der EU-Kommission COM(2017) 10 für eine Verordnung über die Achtung des Privatlebens und den Schutz personenbezogener Daten in der elektronischen Kommunikation („ePrivacy-Verordnung“) ist nun auch auf Englisch verfügbar (siehe hierzu bereits EiÜ 2/17; 14/17; 23/17; 25/17). Der DAV kritisiert u.a., dass der Verordnungsvorschlag bisher nicht hinreichend die hohe Bedeutung des Schutzes von Telekommunikationsdaten berücksichtige und dass es zu offensichtlichen Abgrenzungsproblemen zur Datenschutz-Grundverordnung kommen dürfte.
Kommentare