EiÜ 29/19
Von der Leyen neue Kommissionspräsidentin – KOM
Das EU-Parlament hat die ehemalige deutsche Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU) am 16. Juli 2019 mit 383 Stimmen bei 327 Gegenstimmen und 22 Enthaltungen zur Präsidentin der EU-Kommission gewählt. In ihrer in drei Sprachen gehaltenen Rede, die die politischen Prioritäten und Leitlinien umfasste, kündigt von der Leyen als Schwerpunkt ihres Programms für die nächsten fünf Jahre unter anderem ihr tatkräftiges Engagement für die Durchsetzung der Rechtstaatlichkeit als europäischen Wert an. Rechtstaatlichkeit sei universell und gelte für alle. So beabsichtigt sie, einen europaweiten Überwachungsmechanismus parallel zu den bestehenden Maßnahmen einzuführen. Sie betonte, dass zu diesen europäischen Werten auch die Pflicht gehöre, Menschenleben auf See zu retten. Dies gehe einher mit der Reform der Dubliner Verordnung und einem neuen Pakt über Migration und Asyl. Andere Punkte wie ein Initiativrecht des Europäischen Parlaments, ein solider Rahmen für Insolvenzen in der EU, eine Digitalsteuer für Internet-Konzerne sowie ein europäischer Mindestlohn oder eine Arbeitslosen-Rückversicherung gehören ebenfalls zu ihren politischen Leitlinien. Mit ihrer Wahl im Plenum des EU-Parlaments wird von der Leyen als erste Frau in dieser Position am 1. November 2019 die Nachfolge des Luxemburgers Jean-Claude Juncker antreten. Bei der Zusammensetzung des Kollegiums der Kommissionsmitglieder bekräftigte sie, ein ausgewogenes Verhältnis von Frauen und Männern zu berücksichtigen.
Jährlicher EU-Überprüfungszyklus zur Lage der Rechtsstaatlichkeit – KOM
Die EU-Kommission hat am 17. Juli 2019 im Rahmen der Mitteilung COM(2019) 343 ein Konzept und Maßnahmen zur weiteren Stärkung der Rechtsstaatlichkeit beschlossen (s. EiÜ 14/19). Als Kern der Mitteilung beabsichtigt die Kommission, ihr Monitoring der rechtsstaatlichen Entwicklungen in den Mitgliedstaaten in Form eines Überprüfungszyklus zu vertiefen. Dieser soll einen intensiven Informationsaustausch und Dialog mit verschiedenen Interessenträgern und nationalen Kontaktstellen beinhalten. Zudem plant die Kommission die Veröffentlichung eines jährlichen Berichts über die Rechtsstaatlichkeit, in dem die Lage in den EU-Mitgliedstaaten zusammengefasst wird und auf dessen Basis über mögliche Folgemaßnahmen der EU-Institutionen entschieden werden kann. Erwogen wird zudem eine Weiterentwicklung des EU-Justizbarometers (s. EiÜ 18/19) im Hinblick auf das Kriterium der Rechtsstaatlichkeit. Die Kommission kündigt an, auch weiterhin in vollem Umfang von ihren Durchsetzungsbefugnissen wie dem Vertragsverletzungsverfahren oder dem Artikel 7 EUV-Verfahren Gebrauch machen, wenn Früherkennung und Präventivmaßnahmen keine Wirkung zeigen. Einer ebenfalls am 17 Juli 2019 veröffentlichten Eurobarometer-Umfrage zufolge messen mehr als 80 Prozent der Bürgerinnen und Bürger der Achtung der Rechtsstaatlichkeit große Bedeutung bei. 89 Prozent der Befragten halten es für erforderlich, dass die Rechtstaatlichkeit in allen anderen EU-Mitgliedstaaten geachtet wird.
Gemeinsame Initiative zur Modernisierung des EU-Wettbewerbsrechts – BReg
Anfang Juli 2019 haben sich die Wirtschaftsminister aus Deutschland, Polen und Frankreich auf eine gemeinsame Initiative zur Modernisierung der EU-Wettbewerbspolitik (nur in englischer Sprache) verständigt. In Anbetracht der Bedeutung einer global integrierten, nachhaltigen und wettbewerbsfähigen industriellen Grundlage ersuchte der Europäische Rat die EU-Kommission, bis Ende 2019 eine langfristige Vision für die industrielle Zukunft der EU vorzulegen und konkrete Maßnahmen zu ihrer Umsetzung festzulegen. Bundeswirtschaftsminister Altmaier, der französische Wirtschaft- und Finanzminister Bruno Le Maire und die polnische Ministerin für Unternehmertum und Technologie, Jadwiga Emilewicz, unterzeichneten im polnischen Poznań ein gemeinsames Papier mit konkreten Vorschlägen zur Modernisierung der EU-Wettbewerbspolitik. Darin wird die Kommission angeregt, die Fusionskontrolle zu überprüfen. Die derzeitige EU-Fusionskontrolle berücksichtige nicht ausreichend die Besonderheiten der staatlichen Kontrolle und Subventionen für Unternehmen durch Drittländer. Des Weiteren soll die Kommission im Hinblick auf die Fusionskontrolle und kartellrechtliche Durchsetzung verstärkt gegen die Marktmacht von großen Technologieunternehmen, die den Wettbewerb verzerren, vorgehen. Außerdem soll die Kommission die Kapazitäten in Bezug auf die digitalen Märkte und die Herausforderungen der digitalen Wirtschaft ausbauen und europäische Joint-Ventures durch Leitlinien und eine beratende Funktion fördern.
Öffentliche Konsultation zu Leitlinien bei Videoüberwachung – EDPB
Das European Data Protection Board (EDPB) hat eine Entwurfsversion für Leitlinien (nur in englischer Sprache) über die Verarbeitung personenbezogener Daten bei Videoüberwachung veröffentlicht und im Plenum am 10. Juli 2019 angenommen. Der Entwurf ist nun zur öffentlichen Konsultation mit Frist zur Beantwortung bis zum 9. September 2019 freigegeben. In den Leitlinien soll klargestellt werden, wie die Datenschutzgrundverordnung auf die Verarbeitung personenbezogener Daten bei der Verwendung von Audio- und Videoüberwachung anzuwenden ist. Die Leitlinien gelten sodann sowohl für traditionelle Videogeräte als auch für sog. „smarte" Videogeräte. Für letztere konzentrieren sich die Leitlinien auf die Regelung für die Verarbeitung besondere Datenkategorien. Darüber hinaus umfassen die Leitlinien unter anderem die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung, die Anwendbarkeit der Haushaltsbefreiung bei Videoüberwachung von Eigenheimen und die Weitergabe von Filmmaterial an Dritte. Das EDPB wird im Laufe der nächsten Monate weitere DSGVO bezogene Leitlinien veröffentlichen.
Europa im Überblick macht Sommerpause - DAV
Mit dieser Ausgabe verabschiedet sich die EiÜ in die Sommerpause. Die nächste Ausgabe wird voraussichtlich in der ersten Septemberwoche 2019 erscheinen. Wir wünschen unseren Leserinnen und Lesern einen schönen Sommer!
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