Europa im Überblick, 3/19

Anwaltsrelevante Gesetzgebungsprioritäten für 2019 angekündigt – Rat

Die rumänische Ratspräsidentschaft hat am 15. Januar 2019 in ihrem Programm (nur auf Englisch verfügbar) verschiedene anwaltsrelevante Gesetzgebungsprioritäten veröffentlicht. Rumänien hat am 1. Januar 2019 erstmals seit seinem Beitritt zur EU die Ratspräsidentschaft für die erste Jahreshälfte 2019 übernommen (s. bereits EiÜ 1/19) und nun u.a. mit den abschließenden legislativen Arbeiten bis zu den Wahlen des EU-Parlaments ein aufgabenreiches Halbjahr vor sich. Im Bereich Justiz und Inneres steht vor allem die Stärkung der grenzüberschreitenden justiziellen Zusammenarbeit im Vordergrund. Dies betrifft im Zivilrecht u.a. den Abschluss der Arbeiten an der Überarbeitung der Brüssel IIa-Verordnung sowie den Richtlinienvorschlägen zum Warenhandel und zu vertragsrechtlichen Aspekten von digitalen Inhalten (s. EiÜ 44/18) sowie der Weiterarbeit an den Verordnungen zur grenzüberschreitenden Beweiserhebung und Zustellung (s. EiÜ 39/18). Im Bereich der Strafjustiz wird recht ambitioniert angestrebt, die Verhandlungen zum E-Evidence Gesetzgebungspaket (s. EiÜ 44/18) noch vor den Europawahlen abzuschließen. Die Tätigkeitsaufnahme der Europäischen Staatsanwaltschaft im November 2020 (s. EiÜ 32/18) soll vorbereitet werden und in Abstimmung mit dem EU-Parlament eine Person zum Europäischen Generalstaatsanwalt ernannt sowie das Ernennungsverfahren für die Europäischen Staatsanwälte bestimmt werden. Weitere Schwerpunkte stellen der Richtlinienvorschlag zum Whistleblowing (s. EiÜ 41/18) und die Umsetzung der Strategie zur E-Justiz (s. EiÜ 45/18) dar.

Britisches Parlament lehnt Brexit-Abkommen ab – VK

Das britische Unterhaus hat am 15. Januar 2019 mit deutlicher Mehrheit (432 zu 202 Stimmen) gegen das von der EU-27 und dem Vereinigten Königreich ausgehandelte Austrittsabkommen gestimmt. In einer ersten Reaktion drückte EU-Kommissionspräsident Juncker (s. Statement) sein Bedauern über den Ausgang der Abstimmung aus und betonte, dass das Austrittsabkommen die bestmögliche Lösung darstelle. Ebenso wie Ratspräsident Tusk (s. Statement), forderte er die britische Regierung auf, ihre Absichten nun schnellstmöglich klarzustellen. Sofern das britische Parlament nicht bis zum Stichtag am 29. März 2019 ein Austrittsabkommen annimmt oder eine einvernehmliche Verlängerung der Austrittsfrist beschlossen wird, steht damit ein ungeregelter „Hard Brexit“ bevor. Die EU-Kommission hatte die Planungen zur Vorbereitung auf diesen Fall bereits in den letzten Wochen vorangetrieben (s. EiÜ 2/19).

Rechtsstaatskriterien für EU-Finanzmittel gefordert – EP

Mängel in Bezug auf das Rechtsstaatsprinzips sollen zukünftig dazu führen können, dass dem betroffenen Mitgliedsstaat EU-Fördermittel gekürzt werden können. So fordert es das EU-Parlament in seinem Bericht zu der Verordnung zum Schutz des Haushalts der Union im Falle von generellen Mängeln in Bezug auf das Rechtsstaatsprinzip COM(2018) 324 und folgt damit der Grundidee des Vorschlags der EU-Kommission vom 2. Mai 2018 (s. EiÜ 18/18). Konkret soll vorgesehen werden, dass EU-Finanzmittel proportional zu Art, Schwere und Umfang von Rechtsstaatlichkeitsdefiziten ausgesetzt, verringert oder beschränkt werden können. Das EU-Parlament schlägt aber auch eine Reihe von Änderungen vor. Dazu zählt u.a., dass die Beeinträchtigung der Unabhängigkeit der Anwaltschaft explizit in der Liste der „generellen Mängel“ in Bezug auf den Rechtsstaat aufgenommen wurde (Art. 2a), wofür sich auch der DAV eingesetzt hatte. Zudem schlägt das EU-Parlament vor, ein Gremium unabhängiger Sachverständiger einzurichten, dass die EU-Kommission bei der Beurteilung der Lage des Rechtsstaats in den einzelnen Mitgliedsstaaten in Form eines jährlichen Berichts unterstützen soll. In dem Gremium sollen auch Vertreter einschlägiger Organisationen aus dem Bereich Justiz und Menschenrechte, wie etwa der Rat der Europäischen Anwaltschaften (CCBE), als Beobachter teilnehmen können (Art. 3a). Der Rat hat zu dem Vorschlag bisher noch keine Position angenommen.

Beweisverwertungsverbote: Vorrang vor Betrugsbekämpfungspflicht – EuGH

Erlangte Beweismittel aus einer durch ein unzuständiges Gericht angeordneten Ermittlungsmaßnahme können im Strafverfahren unverwertbar sein, wenn das nationale Recht dies vorsieht. Die in Art. 325 Abs. 1 AEUV geregelte Verpflichtung der Mitgliedstaaten zur Betrugsbekämpfung stehe dem nicht entgegen. Dies entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit Urteil vom 17. Januar 2019 in der Rs. Dzivev u.a. (C-310/16). Im Vorlageverfahren waren in einem Ermittlungsverfahren Anordnungen zur Telekommunikationsüberwachung des Angeklagten von einem unzuständigen Gericht erlassen worden. Nach Auffassung des EuGH müssen nationale Gerichte den Verpflichtungen zur Betrugsbekämpfung aus Art. 325 Abs. 1 AEUV zwar volle Wirkung verleihen und nationale Rechtsvorschriften unangewendet lassen, wenn diese in Verfahren über schwere Mehrwertsteuerstraftaten der Verhängung effektiver und abschreckender Strafen entgegenstehen. Diese Verpflichtung entbinde die nationalen Gerichte jedoch nicht von der Achtung des Grundsatzes der Gesetzesmäßigkeit und der Rechtsstaatlichkeit. Folglich könne das Unionsrecht ein nationales Gericht nicht verpflichten, von der Anwendung nationaler Verfahrensvorschriften abzusehen, wenn diese eine „gesetzlich vorgesehene“ Grundrechtseinschränkung i.S.d. Art. 52 Abs. 1 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union darstellen. Das gelte auch dann, wenn nur die rechtswidrig erlangten Beweismittel geeignet sind, die Begehung der betreffenden Straftaten zu beweisen. Mit diesem Urteil knüpft der EuGH an seine bisherige Rechtsprechung zu Art. 325 AEUV an (s. EiÜ 23/18 und Rs. C-42/17).

Größerer Einsatz für Rechtsstaat in EU gefordert – EP

In seiner Bewertung der Lage der Grundrechte in der EU im Jahr 2017 verurteilt das EU-Parlament Verletzungen der Rechtsstaatlichkeit. In der entsprechenden Entschließung, die am 16. Januar 2019 mit 390 Stimmen bei 153 Gegenstimmen und 63 Enthaltungen im Plenum des EU-Parlaments angenommen wurde, fordert es alle Akteure auf EU- und nationaler Ebene auf, größere Anstrengungen zur Aufrechterhaltung und Stärkung der Rechtsstaatlichkeit zu unternehmen. Das EU-Parlament kritisiert jegliche Bestrebungen, die Gewaltentrennung und die Unabhängigkeit der Justiz zu schwächen und weist darauf hin, dass die Achtung der Rechtsstaatlichkeit die Grundvoraussetzung für den Schutz der Grundrechte sei. Es rät den EU-Mitgliedstaaten zudem, eine regelmäßige und überparteiliche Bewertung der Lage der Rechtsstaatlichkeit durchzuführen. Die EU-Kommission wird aufgefordert, einen Vorschlag für den Abschluss eines EU-Paktes für Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und die Grundrechte in Form einer interinstitutionellen Vereinbarung vorzulegen (s. EiÜ 40/18). Die Entschließung befasst sich zudem mit den Themen Rechte der Frau, Rassismus und Diskriminierung und Migration. Dabei bekundet das EU-Parlament u.a. Sorgen über Einschränkungen der Rede- und Versammlungsfreiheit von Menschenrechtsaktivisten in mehreren Mitgliedsstaaten. Außerdem werden Vorfälle von Verletzungen der Grundrechte von Migranten und Asylsuchenden kritisiert.

Wie zweckmäßig ist die Verbraucherkreditrichtlinie noch? – KOM

Die EU-Kommission möchte den Schutz der Verbraucher beim Zugang zu Finanzdienstleistungen weiter sichergestellt wissen. Hierzu dient unter anderem die Richtlinie 2008/48/EG vom 23. April 2008 über Verbraucherkreditverträge. Diese soll den Abschluss länderübergreifender Kreditverträge erleichtern und hohe Schutzstandards für Verbraucher schaffen. Da sich der Markt seit Erlass der Richtlinie jedoch erheblich weiterentwickelt hat, möchte die EU-Kommission herausfinden, inwieweit die Verbraucherkreditrichtlinie noch zweckmäßig ist. Daher hat die EU-Kommission am 14. Januar 2019 eine öffentliche Konsultation zur Bewertung der Richtlinie eingeleitet, mit der ihre Relevanz, Wirksamkeit, Effizienz und Kohärenz überprüft werden sollen. In dem Fragebogen fragt die EU-Kommission insbesondere nach Vorteilen, Problemen und Regelungslücken der Richtlinie, der Wirksamkeit und Bedeutung bestimmter Inhalte der Richtlinie sowie etwaiger Widersprüche oder Überschneidungen mit nationalen Rechtsvorschriften. Frist für Rückmeldungen zur Konsultation ist der 8. April 2019.

„Name and fame“ für bessere Zahlungsmoral von Unternehmen? – EP

Um die Zahlungsmoral von Unternehmen zu fördern, sollen die Mitgliedstaaten verpflichtende Systeme zur Bereitstellung von Informationen über gutes Zahlungsverhalten (sog. „name and fame“) von Unternehmen in Betracht ziehen. Dies ist einer der Vorschläge aus der am 17. Januar 2019 angenommenen Initiativentschließung des EU-Parlaments zur Umsetzung der Richtlinie 2011/7/EU zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr. Um den Zugang zum Recht weiter zu stärken, ist aus DAV-Sicht begrüßenswert, dass die Mitgliedstaaten und die EU-Kommission dafür sorgen sollen, dass die Rechtsbehelfe gegen den Zahlungsverzug stärker bekannt gemacht werden. Das EU-Parlament schlägt den Mitgliedstaaten darüber hinaus die verstärkte Einrichtung alternativer Streitbeilegungsmöglichkeiten vor, um Zahlungsstreitigkeiten schneller beilegen und Geschäftsbeziehungen aufrechterhalten zu können. Außerdem soll mit dem Ziel, stärkeren Druck auf die Unternehmen und ihre Zahlungsmoral auszuüben, geprüft werden, ob öffentliche Auftraggeber solche Auftragnehmer, die ihren vertraglichen Zahlungspflichten nicht nachkommen, von künftigen öffentlichen Vergabeverfahren ausschließen könnten. Abschließend schlägt das EU-Parlament der EU-Kommission vor, Leitlinien zu erarbeiten, um bestimmte Begriffe der Richtlinie wie z.B. „grob nachteilig“ in Bezug auf Zahlungsfristen sowie die Frage des Beginns und des Endes von vertraglichen Zahlungsfristen zu klären.

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