Europa im Überblick, 3/2020

EiÜ 3/2020

DAV fordert Stärkung der Strafverfahrensrechte auf EU-Ebene

Der DAV evaluiert mit seiner Stellungnahme 5/20 den Stand der Strafverfahrensrechte auf EU-Ebene auf Basis der seit 2009 in diesem Bereich eingeführten sechs Richtlinien. Der DAV stellt fest, dass ohne wirksame Kontrollmechanismen zur Umsetzung dieser Richtlinien auch die Einführung neuer Instrumente nur zu einer begrenzten Verbesserung der Verfahrensrechte in der EU führt. Der weiteren Konkretisierung bedarf etwa der in Art. 7 der Richtlinie 2012/13/EU statuierte Anspruch auf Akteneinsicht. Der DAV sieht zudem eine weitere Stärkung der Strafverfahrensrechte als erforderlich an und schlägt daher etwa Mindeststandards bei der Untersuchungshaft (s. zur EuGH-Rechtsprechung EiÜ 36/19), bei Jurisdiktionskonflikten und zum ne bis in idem-Grundsatz vor. Der DAV sieht zudem die Notwendigkeit einheitlicher Regelungen zur Zulässigkeit sowie zum Ausschluss von Beweismitteln, etwa bezüglich des Beweisantragsrechts und der Dokumentation der Hauptverhandlung. Auch regt der DAV eine Überarbeitung des Europäischen Haftbefehls an, um etwa die zahlreiche Rechtsprechung des EuGH zu berücksichtigen sowie die Einführung effektiver Rechtmittel zur Überprüfung der Ausstellung eines Europäischen Haftbefehls im Ausstellungsstaat zu ermöglichen.

Anhörung zur Überarbeitung der Produkthaftungsrichtlinie – EP

Am 22. Januar 2020 fand im Binnenmarktausschuss (IMCO) des EU-Parlaments eine Anhörung zu der Frage nach der Zeitgemäßheit der Produkthaftungsrichtlinie – die seit 1985 in Kraft ist – statt. Dabei präsentierte die Expertengruppe für Haftung und neue Technologien die Ergebnisse ihres Berichts zur Haftung für KI und neue Technologien (nur in englischer Sprache verfügbar). Die Experten kommen darin zu dem Ergebnis, dass die Produkthaftungs-RL 85/374/EWG überarbeitet werden muss, um den Herausforderungen der Digitalisierung gerecht zu werden. Dem stimmten die Vertreter der Kommission (Generaldirektion Binnenmarkt und Unternehmertum und Generaldirektion Justiz) zu, betonten aber, dass behutsam vorzugehen sei. Grundsätzlich solle an dem bestehenden Haftungsregime, insbesondere am technologieneutralen Ansatz der Richtlinie, festgehalten werden. Eines der wichtigsten Ziele sei die Gewährleistung des Verbraucherschutzes im digitalen Zeitalter. Derzeit erschwere der Nachweis der Fehlerhaftigkeit eines Produktes bei neuen Technologien teilweise den Zugang zum Recht. Dem solle etwa durch Anpassung der Beweislast begegnet werden. Angesprochen wurde auch die Verbindung zu Plattformen und deren Haftung, die im Rahmen des Digital Services Act thematisiert werden sollen. Des Weiteren verabschiedete der Binnenmarktausschuss seinen Entschließungsantrag zu automatisierten Entscheidungsprozessen, welcher an Rat und Kommission weitergeleitet wird. Die Kommission wird ihren Bericht für einen europäischen Ansatz zur KI voraussichtlich am 19. Februar 2020 vorstellen.

Konsultation zur Gleichstellungsstrategie 2020-2024 – KOM

Am 16. Januar 2020 hat die Europäische Kommission ihre Roadmap für eine neue EU-Gleichstellungsstrategie für die Jahre 2020-2024 vorgestellt. Die Strategie folgt auf die nunmehr ausgelaufene Gleichstellungsstrategie 2016-2019. Die Strategie wird jährlich evaluiert und die Ergebnisse jeweils am Weltfrauentag am 8. März veröffentlicht. Als Probleme benennt die Kommission ein geschlechtsbezogenes Beschäftigungsgefälle von 11,6%, ein geschlechterspezifisches Rentengefälle von 35,7%, einen Unterschied beim Verdienst von 16% und bei den Ersparnissen von 40%. Zudem seien nur 36,4% der Mitglieder des EU-Parlaments, 30,7% der Mitglieder nationaler Parlamente, 30,5% der Minister in der EU und 10,7% der Staatsoberhäupter/Regierungschefs weiblich. Bei den Führungspositionen in Aufsichtsräten in börsennotierten Unternehmen der EU sei der weibliche Anteil mit nunmehr 27% immerhin bereits um 15% zwischen 2010 und 2018 gestiegen. Eine von drei Frauen sei bereits Opfer physischer oder sexueller Gewalt geworden. Die Prioritäten der Strategie sollen folgende Themen sein: Der Kampf gegen Gewalt gegen Frauen, Lohntransparenz und die Bekämpfung des Gender Pay Gap (s. EiÜ 1/20), Geschlechterbalance in Aufsichtsräten, Work-Life-Balance, Gender-Fragen im Zusammenhang mit dem Klimawandel und künstlicher Intelligenz. Interessenträger haben bis zum 13. Februar Zeit, an einer öffentlichen Konsultation zu der Roadmap teilzunehmen.

Noch Kontroversen im Trilog zum Kampf gegen terroristische Online-Inhalte – EP

Am 21. Januar 2020 tagte der Ausschuss für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) des EU-Parlaments zum Vorschlag der Kommission über eine Verordnung zur Verhinderung der Verbreitung terroristischer Online-Inhalte COM(2018) 640 (s. hierzu auch EiÜ 10/18, EiÜ 32/18). Berichterstatter Patryk Jaki (ECR) erläuterte, man habe sich mit den Trilogteilnehmern inzwischen in weiten Teilen geeinigt. Zwei Kontroversen bestünden jedoch noch: Die Kommission möchte die grenzübergreifenden Anordnungen ermöglichen, dass terroristischer Inhalt beseitigt werden muss und automatische Kontrollfilter einführen. Im LIBE-Ausschuss wurde jedoch der Wunsch betont, die Meinungsfreiheit auch im Internet zu schützen und zu verteidigen. Upload-Filter werden hier kritisch gesehen (s. Bericht des EU-Parlaments). Der DAV sieht hier noch einige weitere Kritikpunkte in seiner Stellungnahme Nr. 4/2019 (s. EiÜ 6/19). Der DAV befürchtet u.a., dass die Unklarheit des Begriffs „terroristische Inhalte“ Hostingdiensteanbieter veranlassen könnte, Informationen „im Zweifel“ aus dem Internet zu entfernen. Darin liegt nicht nur das Fehlen einer verbindlichen Handlungsanweisung für die Praxis, sondern auch eine erhebliche Gefahr für die Meinungsfreiheit.

Justizkommissar und Ratspräsidentschaft stellen Prioritäten vor – EP

Am 21. Januar 2020 fand im Ausschuss für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) ein strukturierter Dialog mit dem Justizkommissar Reynders statt. Der Kommissar kündigte an, dass am 19. Februar 2020 ein Weißbuch mit den Kernpunkten zur rechtlichen Gestaltung des Umgangs mit künstlicher Intelligenz veröffentlicht werde. Mit Blick auf die Implementierung der Europäischen Staatsanwaltschaft (EuStA) bis Ende 2020 wird eine Angleichung des nationalen Strafrechts, insbesondere des Verfahrensrechts, angestrebt. Zum intensiv diskutierten Thema der Rechtsstaatlichkeit bestätigte Reynders,  dass als zusätzlicher Mechanismus für Rechtsstaatlichkeit ein jährlicher Bericht zu allen 27 EU-Mitgliedsstaaten eingeführt werde. Ebenfalls im EU-Parlament stellte die kroatische Ratspräsidentschaft ihre Prioritäten auf dem Gebiet des Datenschutzes vor. Als solche kündigte Staatssekretär Bilaver, wie von den Ausschussmitgliedern in anschließender Aussprache nachdrücklich gefordert, zunächst eine möglichst schnelle Verabschiedung der ePrivacy-Verordnung an. Allerdings bestünden hier noch zahlreiche ungeklärte Fragen, so z.B. die Beziehung der Verordnung zur DSGVO, das Thema Cookies oder Datensammlung bei der Aufsuchung von Internetseiten. Gleichzeitig müsse der Industrie genügend Spielraum für Innovationen gelassen werden. In Bezug auf die Schaffung von 5G-Netzen werde auf ein Weißbuch der EU-Kommission gewartet.

CPDP-Konferenz: Diskussion zu künstlicher Intelligenz in der Sicherheitspolitik – DAV

Welchen Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI) gibt es schon in der Arbeit von Polizei und Justizbehörden, welche Entwicklungen sind auf dem Weg und welcher legislativen (Schutz-)Maßnahmen bedarf es? Moderator Prof. Niko Härting stellte u.a. diese Fragen an das Podium des Deutschen Anwaltvereins und der Zeitschrift Privacy in Germany (PinG) auf der internationalen Brüsseler Datenschutzkonferenz CPDP. Es diskutierten die Brüsseler Kriminologieprofessorin Rosamunde Van Brakel, der dänische Polizist und Datenschutzbeauftragte der Polizei Christian Wiese Svanberg, der Schriftleiter von PinG Dr. Sebastian Golla sowie die beiden Vertreterinnen der EU-Kommission Zsuzsanna Felkai Janssen (DG Home) und Zoe Kardasiadou (DG Just). Als mögliche Probleme wurden etwa die Voreingenommenheit (bias) von KI-Systemen, mögliche daraus resultierende Diskriminierungen sowie das „Black Box“-Problem der fehlenden Nachvollziehbarkeit für Menschen zwischen Ergebnis und Ausgang eines KI-Prozesses identifiziert. Beispiele waren insb. die vorhersagende Polizeiarbeit und das Thema Gesichtserkennungstechnologie ebenso wie die automatische Analyse von Fluggastdaten. Mehrere Teilnehmer wiesen hier neben den bestehenden Risiken auch auf fehlende Rechtsgrundlagen für derlei automatische Analyseprozesse hin.

Grenzen des Zugangs von Strafverfolgungsbehörden zu Vorratsdaten – EuGH

Die Dauer, für den Strafverfolgungsbehörden Zugang zu auf Vorrat gespeicherten Telekommunikationsdaten eines Beschuldigten haben, kann ebenso wie die betroffene Datenkategorie ein Kriterium für die Beurteilung der Schwere des Grundrechtseingriffs des Betroffenen darstellen. Zu diesem wenig überraschenden Schluss gelangt Generalanwalt Giovanni Pitruzzella in seinen Schlussanträgen zur Vorratsdatenspeicherung in Estland in der Rs. C-746/18. Das estnische Gericht müsse nach Maßgabe der Schwere des Eingriffs prüfen, ob der Datenzugang für die Ermittlungen unbedingt erforderlich war. Als "schwer" im Sinne der EuGH-Rechtsprechung sei der Eingriff insbesondere dann zu bewerten, wenn die Daten klare Schlüsse auf das Privatleben der betroffenen Personen ermöglichen. Dies könne nur bei der Bekämpfung von ebenfalls als "schwer" einzustufender Kriminalität gerechtfertigt sein. Diese Einstufung obliege den Mitgliedstaaten. Das vorlegende estnische Gericht fragt ebenfalls, ob die estnische Staatsanwaltschaft eine "unabhängige Verwaltungsbehörde" im Sinne der Tele2-Rechtsprechung zur Vorratsdatenspeicherung sein könne. Nach dieser muss der Zugang zu den auf Vorrat gespeicherten Daten einer vorherigen Kontrolle durch ein Gericht oder eine unabhängige Verwaltungsbehörde unterzogen werden (Rs. C‑203/15 und C-698/15, s. Bericht im Anwaltsblatt). Der Generalanwalt verneint die Frage. Eine objektive Verhältnismäßigkeitskontrolle des Datenzugangs durchzuführen sei nicht möglich, wenn die Staatsanwaltschaft zugleich das Ermittlungsverfahren leite, über die Strafverfolgung entscheide und die öffentliche Klage vor dem Gericht vertrete.

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