GENERALANWALT: „SAFE HARBOR“-ENTSCHEIDUNG IST UNGÜLTIG – EUGH
Die sogenannte „Safe Harbor“-Entscheidung 2000/520/EG der EU-Kommission ist ungültig und hätte von der EU-Kommission bereits ausgesetzt werden müssen. Dies befindet Generalanwalt Yves Bot in seinen Schlussanträgen vom 23. September 2015 in der Rechtssache Schrems/ Data Protection Commissioner (C-362/14). In dem Fall hatte die irische Datenschutzbehörde die Beschwerde des Österreichers Max Schrems gegen die Datenübermittlung von Facebookdaten aus Irland an Facebookserver in den USA u.a. mit der Begründung zurückgewiesen, die Übermittlung personenbezogener Daten von EU-Bürgern in die USA sei unter der Bedingung eines „angemessenen Datenschutzniveaus“ zulässig. Dieses angemessene Niveau stelle die Kommission in ihrer Safe-Harbor-Entscheidung für bestimmte US-Unternehmen auf der Grundlage des Art. 25 der Datenschutzrichtlinie 95/46/EG fest. Doch diese Feststellung erfolgte zu Unrecht, so Generalanwalt Bot. Der umfassende Zugang der amerikanischen Nachrichtendienste zu den übermittelten Daten sei ein Eingriff in das Recht auf Achtung des Privatlebens (Artikel 7 EU-Grundrechtecharta) und in das Recht auf den Schutz personenbezogener Daten (Artikel 8 der Charta). Zudem stelle die Tatsache, dass die Unionsbürger keine Möglichkeit haben, zur Frage des Abfangens und der Überwachung ihrer Daten in den Vereinigten Staaten gehört zu werden, einen Eingriff in das von der Charta geschützte Recht der Unionsbürger auf einen wirksamen Rechtsbehelf (Artikel 47 der Charta) dar. Der Generalanwalt führt außerdem aus, dass die Existenz einer Entscheidung der Kommission, mit der festgestellt wird, dass ein Drittland das nach der Datenschutzrichtlinie erforderliche angemessene Schutzniveau für die Datenübermittlung gewährleistet, die Befugnisse der nationalen Datenschutzbehörden nach Art. 28 der Datenschutzrichtlinie weder beseitigen, noch verringern könne. Ansonsten sei die Unabhängigkeit der Behörden eingeschränkt. Der EuGH folgt den Schlussanträgen der Generalanwälte in der überwiegenden Zahl aller Fälle.
KONKRETE ANSÄTZE IN DER FLÜCHTLINGSKRISE – RAT/DAV
Im Zuge der aktuellen Flüchtlingsproblematik sollen insgesamt 120.000 Flüchtlinge anhand von festen Quoten umgesiedelt werden. Ferner sollen die Ursachen der Krise durch Finanzhilfen in den Herkunftsländern bekämpft werden. Dies ist das Ergebnis eines Sondergipfels vom 23. September 2015. Nachdem in der vorhergehenden Woche in einer außerordentlichen Sitzung mit Ausnahme des Beschlusses zur Umsiedlung von 40.000 Asylsuchenden unter den Mitgliedstaaten keine Einigung erzielt werden konnte, hatte Ratspräsident Donald Tusk erneut ein Treffen der Mitgliedstaaten einberufen. Dabei wurde nun der Beschluss gefasst, 120.000 Asylsuchende nach festen Quoten umzusiedeln. Deutschland wird dabei 31.000 Flüchtlinge aufnehmen. Darüber hinaus wurde beschlossen, Organisationen wie das UN-Welternährungsprogramm finanziell zu unterstützen, um eine bessere Versorgung von Flüchtlingen in den jeweiligen Ursprungsgebieten zu gewährleisten. Ferner sollen mit Finanzhilfen und Aufstockungen von Treuhandfonds in den Herkunftsländern die Ursachen der Flüchtlingswellen bekämpft werden. Auch konnte man sich darauf einigen, gemeinsam die EU-Außengrenzen verschärft zu kontrollieren, sowie bis November Registrierungszentren („Hotspots“) in Italien und Griechenland einzurichten. Auch der Deutsche Anwaltverein befasste sich am 23. September im Rahmen eines Expertenworkshops mit der Flüchtlingskrise und veröffentlichte im Anschluss daran Ergebnisse, die den konkreten Handlungsbedarf zur Verbesserung der Lage der Flüchtlinge u.a. im Asyl- und Ausländerrecht, Medizin, Sozial- und öffentlichen Baurecht aufzeigen (s. auch ausführliches Thesenpapier).
KOMMISSION KONSULTIERT ZU GEOBLOCKING UND PLATTFORMEN – KOM
Im Rahmen ihrer Strategie für den digitalen Binnenmarkt hat die EU-Kommission am 24. September 2015 zwei neue öffentliche Konsultationen eröffnet, an denen Interessenträger bis Mitte Dezember teilnehmen können. Mit einer Konsultation zum Geoblocking und anderen Formen geografischer Beschränkungen sollen Meinungen über nicht gerechtfertigte kommerzielle Schranken eingeholt werden, die daran hindern, Produkte und Dienste in anderen EU-Ländern zu kaufen und zu verkaufen. Nicht thematisiert werden dabei urheberrechtlich geschützte Inhalte und die Lizenzvergabe für solche Inhalte. In der ersten Jahreshälfte 2016 sollen dann Legislativvorschläge zur Beendigung von ungerechtfertigtem Geoblocking erarbeitet werden. Parallel dazu befasst sich die Europäische Kommission auch in einer Sektoruntersuchung zur Anwendung des Wettbewerbsrechts im Bereich des elektronischen Handels mit dem Geoblocking. Die zweite öffentliche Konsultation beschäftigt sich mit Plattformen, Online-Mittlern, Daten, Cloud-Computing und partizipativer Wirtschaft. Dabei geht es um die wirtschaftliche Rolle von Online-Plattformen wie z.B. Suchmaschinen, sozialen Medien, Videoplattformen, App-Stores u.a. Außerdem geht es um den Umgang mit illegal bereitgehaltenen Online-Inhalten (z. B. Hassparolen, Kindesmissbrauchsdarstellungen oder urheberrechtsverletzenden Inhalten), um die Haftung von Mittlern dafür und welche Sorgfaltspflichten die Mittler gegenüber ihren Benutzern haben. Die Konsultation untersucht auch, wie der freie Datenfluss in der EU verbessert und eine europäische Cloud aufgebaut werden kann. Eingegangen wird ferner auf die Möglichkeiten und potenziellen Probleme im Zusammenhang mit der partizipativen Wirtschaft.
PAUSCHAL- UND BAUSTEINREISEN: KOMPROMISS ANGENOMMEN – RAT
Der Rat hat in seiner Sitzung am 18. September 2015 einen aus den Trilogverhandlungen hervorgegangenen Kompromisstext zur Pauschal- und Bausteinreiserichtlinie endgültig angenommen. Damit bedarf es, um das Gesetzgebungsverfahren abzuschließen, nur noch der Zustimmung des Plenums des EU-Parlaments. Diese wird voraussichtlich Ende Oktober diesen Jahres erfolgen. Die neue Richtlinie wird die bestehende Verordnung Nr. 2006/2004 sowie die Richtlinie 2011/83/EU zum Verbraucherschutz modifizieren sowie die alte Pauschalreiserichtlinie 90/314/EWG aufheben. Neben der Anpassung an neue Entwicklungen im Reisemarkt soll die Richtlinie für Transparenz und verbesserten Verbraucherschutz sorgen (siehe auch EiÜ 03/15 sowie EiÜ 18/15). Auch der DAV hatte sich sowohl mit einer Stellungnahme, als auch in einer Anhörung in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht (s. DAV-Stn. 44/2013, EiÜ 11/14).
MÄNGEL IN DEUTSCHLAND BEI UMSETZUNG VON EU-ASYLRECHT – KOM
Wegen mangelnder Umsetzung des EU-Asylrechts hat die EU-Kommission am 23. September 2015 zwei Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet (s. Pressemitteilung der Kommission). Die an Deutschland gerichteten Aufforderungsschreiben wegen Nichtmitteilung der Umsetzung betreffen die Asylverfahrensrichtlinie 2013/32/EU und die Richtlinie über Aufnahmebedingungen 2013/33/EU. Die Frist zur Umsetzung beider Richtlinien ist bereits am 20. Juli 2015 abgelaufen. Bundestag und Bundesrat wollen noch im Oktober 2015 einen Gesetzesentwurf zur Umsetzung der beiden Richtlinien beschließen. Deutschland hat nun zwei Monate Zeit, zu den Aufforderungsschreiben der Kommission Stellung zu nehmen.
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