Europa im Überblick, 31/16

EU-PARLAMENT BILLIGT RICHTLINIE ZU PROZESSKOSTENHILFE – EP

Nachdem sich EU-Kommission, EU-Parlament und Rat bereits am 30. Juni 2016 auf einen Kompromiss zur Richtlinie zur Prozesskostenhilfe in Strafverfahren einigen konnten (s. EiÜ 23/16), wurde dieser Kompromiss am 4. Oktober 2016 vom Plenum des EU-Parlaments angenommen. Der Deutsche Anwaltverein hatte die neue Richtlinie in seiner Pressemitteilung 22/16 bereits begrüßt (vgl. Bericht aus Brüssel, Anwaltsblatt 10/2016, zu Konsequenzen der Richtlinie). Der Richtlinientext umfasst einerseits die Fälle der notwendigen Verteidigung im Sinne der deutschen Strafprozessordnung. Zugleich geht er aber über diese hinaus, indem er auch bei bestimmten Ermittlungsmaßnahmen, etwa bei Tatortrekonstruktionen und Gegenüberstellungen, ein Recht auf Prozesskostenhilfe vorsieht. Zudem wird das Recht des Beschuldigten auf Prozesskostenhilfe in Fällen des Europäischen Haftbefehls gestärkt – sowohl in dem Staat, der den Haftbefehl erlässt, als auch in dem Staat, der diesen vollstreckt. Nun muss der Rat den Kompromisstext noch formell billigen, bevor die Umsetzungsfrist von 30 Monaten beginnt.

EUROPÄISCHE STAATSANWALTSCHAFT: ENTSCHLIESSUNG UND MÜNDLICHE ANTWORTEN – EP

Die Verhandlungen zur Europäischen Staatsanwaltschaft gehen in die heiße Phase (s. EiÜ 30/16). So äußerten sich die Justizkommissarin Jourová und ein Vertreter der slowakischen Ratspräsidentschaft am 4. Oktober 2016 bei der Beantwortung zweier mündlicher Anfragen des Vorsitzenden des Ausschusses für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE), Claude Moraes (S&D), im Plenum des Europäischen Parlaments. Erstmals am 14. Oktober 2016 solle den Justizministern ein Gesamttext zur möglichen Annahme vorgelegt werden. Die Kommission sieht jedoch noch Nachholbedarf bei Effizienz, Zuständigkeit und Beschuldigtenrechten, bevor die erste europäische Ermittlungsbehörde ihre Tätigkeit voraussichtlich 2019 aufnehmen wird. Das Plenum des Europäischen Parlaments verabschiedete am 5. Oktober 2016 eine Entschließung, in der es die Errichtung der Behörde zur Ermittlung von Straftaten gegen die finanziellen Interessen der EU begrüßt. Es bestünde allerdings bei den Verfahrensgarantien für Beschuldigte u.a. noch Nachholbedarf. Das EU-Parlament wird wohl jedoch dem vom Rat verhandelten Text im Zustimmungsverfahren – voraussichtlich Anfang 2017 – zustimmen.

FOLGENABSCHÄTZUNGEN DER KOMMISSION: E-PRIVACY UND FREIER DATENFLUSS – KOM

Zur Umsetzung ihrer Strategie für den digitalen Binnenmarkt wird die Europäische Kommission in diesem Jahr noch mehrere Vorschläge veröffentlichen, zu denen sie nun erstmals vorläufige Folgenabschätzungen präsentierte. Am 3. Oktober 2016 veröffentlichte sie eine vorläufige Folgenabschätzung zur voraussichtlich für den 27. November 2016 zu erwartenden Initiative für freien Datenfluss („Free flow of data Initiative“). Sie erwägt hierin legislative und nichtlegislative Optionen, um die auch nach Verabschiedung des Datenschutzpakets Ende 2015 offenbleibenden Fragen zu klären, etwa bezüglich des Eigentums an Daten, deren (Wieder-)Verwertung sowie bezüglich des Zugangs zu und des Transfers von Daten. Ebenso seien die Haftungsfragen im Rahmen der Nutzung von Daten ungeklärt. Auch zur anstehenden Überarbeitung der e-Privacy-Richtlinie 2002/58/EG veröffentlichte die Europäische Kommission eine vorläufige Folgenabschätzung. In dieser geht sie auf Gründe für die Überarbeitung, wie etwa die Schaffung von Kohärenz mit der Datenschutzgrundverordnung 2016/679/EU und das Erfordernis, auch neue Kommunikationsformen, etwa über sog. Over the Top (OTT)-Provider, künftig zu erfassen.

EU-MECHANISMUS FÜR DEMOKRATIE, RECHTSSTAATLICHKEIT UND GRUNDRECHTE: BERICHTSENTWURF ANGENOMMEN – EP

Der Ausschuss für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) des Europäischen Parlaments hat in seiner Sitzung vom 3. Oktober 2016 den Berichtsentwurf der niederländischen Berichterstatterin Sophia in ´t Veld (ALDE) angenommen (basierend auf der Entschließung vom 10. Juni 2015, s. EiÜ 07/16). 29 der insgesamt 41 anwesenden Abgeordneten stimmten für den Entwurf, der auch den Hinweis auf die Gewährleistung einer freien und unabhängigen Rechtsanwaltschaft beinhaltet. Mitgliedstaaten sähen sich zwar selbst als an Unionsrecht gebunden an, würden aber oft gemeinsame europäische Werte leugnen. Rechtliche Möglichkeiten seitens der EU, deren Akzeptanz einzufordern, bestünden nur in begrenztem Umfang. Der Entwurf fordert deshalb die Kommission auf, einen Vorschlag für einen europäischen Pakt für Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Grundrechte vorzulegen. Dieser solle sowohl für die drei Hauptorgane der Union als auch für alle Mitgliedstaaten verpflichtend sein. Außerdem solle bis spätestens Juni 2017 ein erneuter Versuch seitens der EU unternommen werden, der EMRK beizutreten (zum gescheiterten ersten Anlauf s. EiÜ 42/14). Zuletzt solle mitgliedstaatlichen Gerichten die Möglichkeit gegeben werden, bei Verstößen der Mitgliedstaaten gegen eines der oben genannten Prinzipien direkt den EuGH anzurufen. Am 25. Oktober 2016 wird die erste Lesung des angenommenen Entwurfes im Plenum des Parlaments erfolgen.

ENTSCHLIESSUNG ZUM JAHRESBERICHT ZUR KONTROLLE DER ANWENDUNG DES EU-RECHTS – EP

Das Plenum des Europäischen Parlaments hat am 6. Oktober 2016 den Initiativbericht der Berichterstatterin Heidi Hautala (Verts/ALE) zur Kontrolle der Anwendung des EU-Rechts: Jahresbericht 2014 der Europäischen Kommission (s. finale Entschließung) angenommen (s. EiÜ 28/16). Eine der Kernforderungen des Europäischen Parlaments an die Kommission ist die Vorlage eines Gesetzgebungsvorschlags für ein europäisches Verwaltungsverfahrensrecht.

HANDBUCH ZUM EUROPÄISCHEN HAFTBEFEHL – ECBA

Die European Criminal Bar Association (ECBA) hat ein Handbuch zum Europäischen Haftbefehl (s. Rahmenbeschluss 2002/584/JI über den Europäischen Haftbefehl und Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten) veröffentlicht. Dabei handelt es sich um ein fortlaufendes Projekt der ECBA. In dem Handbuch sind u.a. der rechtliche Hintergrund des Europäischen Haftbefehls, Verteidigungsmöglichkeiten sowie einschlägige EuGH-Rechtsprechung dargestellt. Um das Handbuch zu erhalten, klicken Sie bitte hier.

NEUE VORSCHLÄGE DER KOMMISSION ZU TISA – KOM

Im Rahmen der 20. Verhandlungsrunde in Genf über das Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen (TiSA) hat die Europäische Kommission am 4. Oktober 2016 zwei neue Vorschläge veröffentlicht. Die Vorschläge betreffen zum einen institutionelle Vereinbarungen, wonach u.a. Länder zu einem späteren Zeitpunkt dem Abkommen beitreten sollen können. Zum anderen sind Regelungen zur Streitbeilegung bei der Auslegung und Anwendung von TiSA vorgesehen. Das Abkommen wird derzeit zwischen 23 Mitgliedern der Welthandelsorganisation (WTO), einschließlich der Europäischen Union, verhandelt und soll vor allem einen besseren gegenseitigen Marktzugang für – u.a. auch anwaltliche – Dienstleistungen ermöglichen.

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