EiÜ 31/18
Ihre Meinung ist uns wichtig: Leserumfrage zur EiÜ – DAV
Liebe Leserinnen und Leser, Ihre Meinung zur EiÜ ist gefragt. Gerne möchten wir unseren wöchentlichen Newsletter noch besser machen und bitten Sie daher, an unserer Leserumfrage teilzunehmen. Die Umfrage, deren Beantwortung nur wenige Minuten in Anspruch nimmt, enthält Fragen zu Themen wie Inhalt, Umfang und Layout. Natürlich sind Rückmeldungen und Anregungen jeglicher Art willkommen, damit Sie auch weiterhin von unseren aktuellen Meldungen profitieren. Hier geht es zu unserer Leserumfrage.
Lage der Union: „Die Stunde der Europäischen Souveränität“ – KOM/EP
Ein Appell an die Solidarität der Mitgliedstaaten untereinander und für das Projekt der Europäischen Union insgesamt, stand im Mittelpunkt der Rede zur Lage der Union von Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker am 12. September 2018 vor dem EU-Parlament (hier nachzuschauen und zu lesen). Als offenstehende Schwerpunkte für das kommende Jahr nannte er u.a. die Reform der Asyl- und Migrationspolitik sowie die Besteuerung von globalen Internetunternehmen. Juncker zeigte sich darüber hinaus über die Lage der Rechtsstaatlichkeit in manchen Mitgliedstaaten besorgt. Die EU-Kommission stelle sich „entschieden allen Angriffen auf die Rechtsstaatlichkeit entgegen“ und werde sich weiter dort für die Anwendung von Art. 7 EUV einsetzen, wo der „Rechtsstaat in Gefahr“ sei. Zum Thema Brexit bekräftigte Juncker die bekannte EU-Verhandlungslinie, hob aber auch hervor, dass das Vereinigte Königreich nie „ein Drittland wie jedes andere sein“ werde. Neben dem Abschluss laufender Gesetzgebungsverfahren hat Juncker in der Rede und der begleitenden Absichtserklärung der EU-Kommission auch eine Reihe neuer Vorschläge angekündigt, die zum Teil am selben Tag veröffentlicht wurden. Diese betreffen Kernbereiche wie Sicherheit, Migration und EU-Außenbeziehungen und beinhalten u.a. einen Verordnungsvorschlag zur Verhütung der Verbreitung terroristischer Online-Inhalte, einen Beschlussentwurf zur Ausweitung der Zuständigkeiten der Europäischen Staatsanwaltschaft auf grenzüberschreitende terroristische Straftaten durch den Europäischen Rat, mehrere Änderungsvorschläge zur Bekämpfung der Geldwäsche und einen Vorschlag zur Überarbeitung der Richtlinie 2008/115/EG über gemeinsame Normen und Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger (eine vollständige Übersicht finden Sie hier).
Rechtsstaatsverfahren gegen Ungarn empfohlen – EP
Der DAV begrüßt, dass das Plenum des EU-Parlaments die Einleitung des sog. Rechtstaatsverfahrens nach Art. 7 EUV gegen Ungarn fordert (s. DAV-Statement). Am 12. September 2018 wurde mit der erforderlichen Zwei-Drittel-Mehrheit der Bericht (s. hierzu EiÜ 26/18) des Ausschusses für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) im Plenum angenommen. Der Entschließung zufolge liegt eine „systemrelevante Bedrohung der in Artikel 2 EUV genannten Werte und die eindeutige Gefahr ihrer schwerwiegenden Verletzung vor“ wie z.B. Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte. Die Entschließung verweist hierbei insbesondere auf Einschränkungen der Meinungs-, Forschungs- und Versammlungsfreiheit sowie auf eine Schwächung des Verfassungs- und Justizsystems und das Vorgehen der Regierung gegen Nichtregierungsorganisationen. Es ist das erste Mal, dass das EU-Parlament eine solche Forderung verabschiedet. Als nächster Schritt erfolgt nun eine Anhörung Ungarns im Rat. Für konkrete Sanktionen – wie der Verlust der Stimmrechte im Rat – sind die Anforderungen hoch. Hierfür muss der Rat der EU erst mit einer Vier-Fünftel-Mehrheit die eindeutige Gefahr der Verletzung der Grundsätze der Union feststellen, wonach dann der Europäische Rat das tatsächliche Bestehen dieser Verletzung einstimmig bestätigen muss.
Abgeänderter Bericht zum digitalen Urheberrecht angenommen – EP
Der umstrittene Kompromiss zum Vorschlag über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt COM(2016) 593 ist nach erneuten Diskussionen im Plenum des EU-Parlaments am 12. September angenommen worden (finaler Text noch nicht verfügbar). Das Plenum hat sich damit auch für den Eintritt in die Trilogverhandlungen mit Rat und EU-Kommission ausgesprochen. Nachdem der Vorschlag im Plenum am 5. Juli zunächst zurückgewiesen wurde, legte Berichterstatter Axel Voss (EVP) neue Kompromisse vor. Auch diese Vorschläge waren bis zur Abstimmung hoch umstritten (s. EiÜ 25/18), insbesondere Art. 11 (Leistungsschutzrecht) und Art. 13 (die sog. Uploadefilter), welche mit einigen Änderungen letztendlich beide angenommen wurden. Der DAV hatte sich bereits bei der Vorlage des Vorschlags kritisch zur Einführung eines Leistungsschutzrechts für Presseverleger geäußert (s. DAV-Stellungnahme 70/16). Der angenommene Text des Art. 11 Abs. 1 Satz 1 räumt Presseverlagen für die digitale Nutzung ihrer Presseveröffentlichungen durch Anbieter von Diensten der Informationsgesellschaften bestimmte Rechte ein, damit diese eine faire und angemessene Vergütung erhalten können. Ein neu eingefügter Absatz 2a legt aber fest, dass diese Rechte nicht für Hyperlinks gelten, neben denen einzelne Wörter stehen. Art. 13, die sog. Uploadefilter, sieht eine Haftung der Onlineplattformen für etwaige Urheberrechtsverletzungen der Nutzer vor. Kritiker sehen hier die Gefahr der übermäßigen Kontrolle und Zensur durch die Verwendung automatischer Filter, die auch legale Inhalte wie Parodien sperren könnten.
Richtlinienvorschlag zur Bekämpfung von Geldwäsche angenommen – EP
Das EU-Parlament hat am 12. September 2018 den mit dem Rat abgestimmten Richtlinienvorschlag COM(2016) 826 über strafrechtliche Bekämpfung der Geldwäsche in erster Lesung mit 634 zu 46 Stimmen angenommen. Demnach sollen die Sanktionen in der EU harmonisiert werden und u.a. Geldwäsche künftig mit einer Freiheitsstrafe von bis zu vier Jahren geahndet werden. Daneben sollen für bestimmte Geldwäschestraftaten auch juristische Personen zur Verantwortung gezogen werden können (s. EiÜ 24/18). Der Richtlinienvorschlag bedarf nun noch der förmlichen Zustimmung durch den Rat. Die Mitgliedstaaten haben dann bis zu 24 Monate Zeit, die neuen Bestimmungen in nationales Recht umzusetzen. Um sicherzustellen, dass die Vorschriften zur Geldwäschebekämpfung auch wirksam durchgesetzt werden, schlägt die EU-Kommission nun vor, die Verordnung zur Errichtung der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde zu ändern, um deren behördliche Befugnisse zu erweitern (s. Pressemitteilung).
Flugpreiserstattung bei Annullierung umfasst auch Provisionen von Vermittlungsunternehmen – EuGH
Die Erstattung eines Flugpreises durch eine Fluggesellschaft im Fall der Annullierung umfasst auch Provisionen, die ein Vermittlungsunternehmen beim Kauf des Flugtickets erhalten hat – vorausgesetzt die Gesellschaft hatte hiervon Kenntnis. Dies entschied der EuGH in seinem Urteil vom 12. September in der Rs. C-601/17 nach einem Vorabentscheidungsersuchen des AG Hamburg. Im vorgelegten Fall weigerte sich die Fluggesellschaft, die Differenz zwischen dem vom Fluggast gezahlten und vom Luftfahrtunternehmen erhaltenen Betrag in Höhe der Provision eines als Vermittler tätig gewordenen Unternehmens zu erstatten. Nach Art. 8 Abs. 1 lit. a in Verbindung mit Art. 5 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung Nr. 261/2004 ist das Luftfahrtunternehmen verpflichtet u.a. Unterstützungsleistungen in Form der Erstattung der Flugscheinkosten zu dem Preis, zu dem der Flugschein erworben wurde, zu leisten. Eine Provision sei grundsätzlich als Bestandteil des zu erstattenden Preises anzusehen, denn die Verordnung bezwecke ein hohes Schutzniveau für Fluggäste und einen Ausgleich mit den Interessen der Luftfahrtunternehmen. Sofern ein Bestandteil des Preises des Flugscheins aber ohne Wissen des Luftfahrtunternehmens festgelegt wurde, könne dies nicht als für die Inanspruchnahme der vom Luftfahrtunternehmen angebotenen Leistung als erforderlich angesehen werden.
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