EiÜ 31/2023
Einigung zur „Stärkung der Verbraucher für den grünen Wandel“ – Rat/EP
Der Rat und das EU-Parlament haben am 19. September 2023 eine vorläufige Einigung über den Richtlinienentwurf zur „Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel“ erzielt, vgl. Pressemitteilung. Der Sache nach werden durch den Vorschlag die Richtlinie über Verbraucherrechte 2011/83/EU sowie die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken 2005/29/EG abgeändert. Der DAV hatte in seiner Stellungnahme 53/22 das Ziel, Greenwashing-Praktiken anzugehen, anerkannt, jedoch im Einzelnen Bedenken mit Blick auf die Reichweite der neu geschaffenen Tatbestände unlauterer Geschäftspraktiken geäußert. Wie die Details der noch unveröffentlichten Einigung aussehen, bleibt abzuwarten, jedoch soll hiernach etwa die Glaubwürdigkeit von Nachhaltigkeitssiegeln verbessert werden (vgl. bereits EiÜ 36/22). Ferner sollen irreführende Aussagen in Bezug auf die Kompensation für Treibhausgasemissionen nach dem Kompromisstext in die nunmehr erweiterte Liste der unlauteren Praktiken aufgenommen werden und ein einheitliches Etikett beim Warenverkauf Informationen über die gewerbliche Haltbarkeitsgarantie des Herstellers sicherstellen. Als Nächstes muss die vorläufige Einigung noch durch die beiden Co-Gesetzgeber formell angenommen werden.
Digitalisierung der Justiz: Ausschüsse nehmen Kompromisstext an – EP
Der Rechtsausschuss (JURI) und der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) des EU-Parlaments haben am 20. September 2023 den in den Trilogverhandlungen erzielten Kompromisstext (in Englisch) zum Verordnungsvorschlag der EU-Kommission zur Digitalisierung der justiziellen Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen angenommen. Ziele sind u.a. die Stärkung elektronischer Kommunikation und Videokonferenzen in grenzüberschreitenden Verfahren, (s. bereits EiÜ 25/23; 9/23; 43/22). Für die elektronische Kommunikation der Behörden untereinander ist ein dezentrales IT-System vorgesehen, deren Zugangspunkte auf dem e-CODEX-System beruhen sollen. Für natürliche und juristische Personen wird ein europäischer elektronischer Zugangspunkt zur Antragstellung und zum Informationsaustausch errichtet. Über die Durchführung einer Videokonferenz in Zivil- und Handelssachen soll nunmehr aufgrund einer „Stellungnahme der Parteien“ entschieden werden. Der DAV hatte sich für eine explizite Widerspruchsmöglichkeit in Straf-, Zivil- und Handelssachen ausgesprochen (vgl. SN 51/2022; EiÜ 36/22; 31/22). Auch der vom DAV abgelehnte Vorbehalt der technischen Verfügbarkeit findet sich in der vorläufigen Einigung wieder. Nun müssen das Plenum des EU-Parlaments und der Rat dem Kompromisstext offiziell zustimmen.
Neue Verbraucherkreditrichtlinie verabschiedet – EP/Rat
Die Co-Gesetzgeber EU-Parlament und Rat haben Mitte September 2023 den Vorschlag über Verbraucherkreditverträge final angenommen, abrufbar hier. Mit der neuen Verbraucherkreditrichtlinie soll die bestehende Richtlinie 2008/48/EG ersetzt werden. Die neuen Regeln stellen höhere Anforderungen an die Klarheit von Kreditwerbung, erfordern die Einführung von Gebührenobergrenzen, sowie Bonitätsprüfungen durch die Kreditgeber. Ein besonderes Anliegen ist der Schutz von Verbrauchern mit niedrigem Einkommen vor Überschuldung und finanziellen Problemen, (s. dazu bereits EiÜ 20/23). Auch Kleinkredite unter 200 Euro sowie "Buy now, pay later"-Angebote im Internet sind von der neuen Richtlinie erfasst, wobei die Mitgliedstaaten hier die Geltung mancher Bestimmungen (bestimmte vorvertragliche Informationen und in die Werbung aufzunehmende Standardinformationen) ausnehmen können. Die Richtlinie tritt 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft.
Anerkennung der Qualifikationen von Drittstaatsangehörigen – KOM
Die EU-Kommission will Leitlinien zur Vereinfachung und Beschleunigung der Anerkennung von in Nicht-EU-Ländern erworbenen Qualifikationen insbesondere mit Blick auf eine leichtere Anerkennung für den Zugang zu reglementierten Berufen erlassen. Dazu plant sie für das vierte Quartal 2023 eine Initiative zur Anerkennung der Qualifikationen von Drittstaatsangehörigen (vgl. die bis zum 12. Oktober 2023 laufende öffentliche Sondierung). Die bereits im Arbeitsprogramm der EU-Kommission für 2023 angekündigte Maßnahme soll eine Mitteilung der EU-Kommission über die optimale Nutzung des Potenzials der Talentmobilität im Rahmen des Europäischen Jahres der Kompetenzen und eine Empfehlung der EU-Kommission zur Anerkennung der Qualifikationen von Drittstaatsangehörigen umfassen. Neben den Leitlinien soll die Empfehlung auch den Zugang zu Beschäftigung und die Bearbeitung von Anerkennungsanträgen im Zusammenhang mit vorrangigen Berufen erleichtern. Die Initiative zielt darauf ab, die EU für Talente aus dem außereuropäischen Ausland attraktiver zu machen, indem Lösungen für die Komplexität und mangelnde Transparenz bei der Anerkennung der Qualifikationen von Drittstaatsangehörigen angeregt werden. Arbeitgeber und die für die Anerkennung zuständigen Behörden sollen verbesserten Zugang zu Informationen über den Inhalt einer Drittstaatsqualifikation erhalten.
Informationsaustausch in Terrorismusfällen wird ausgeweitet – Rat
Der digitale Informationsaustausch in Terrorismusfällen zwischen nationalen Behörden und Eurojust soll modernisiert und erweitert werden. Am 18. September 2023 hat der Rat den im Trilog erzielten Kompromisstext der Verordnung zum digitalen Informationsaustausch in Terrorismusfällen angenommen. Mit der Verordnung wird eine digitale Infrastruktur für die Verwaltung und Speicherung von Daten im Zusammenhang mit Terrorismus geschaffen. Bestehende Mängel wie die Informationsweitergabe von den Mitgliedsstaaten an Eurojust über verschiedene, manchmal unsichere Kanäle oder die Aufnahme der Informationen in das Europäische Justizielle Terrorismusregister, das technisch veraltet ist und keinen angemessenen Abgleich der Informationen ermöglicht, sollen durch die Rechtsvorschriften behoben werden. Ebenfalls soll die Rolle von Eurojust – die Agentur der europäischen Union für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen - als Koordinator zwischen den nationalen Strafverfolgungs- und Ermittlungsbehörden gestärkt werden. So sind die EU- Mitgliedsstaaten durch die Vorschriften verpflichtet, Eurojust Informationen über strafrechtliche Ermittlungen, Verfolgungen und Verurteilungen wegen terroristischen Straftaten zu übermitteln. Die Verordnung wird am 20. Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft treten und dann in jedem Mitgliedsstaat unmittelbar gelten.
Politische Überzeugung als nachträglicher Verfolgungsgrund – EuGH
In seinem Urteil vom 21. September 2023 hat sich der EuGH zur politischen Überzeugung als Verfolgungsgrund im Asylverfahren geäußert, (Rs. C-151/22). Zu klären war für den EuGH aufgrund der Vorlagefragen des niederländischen Staatsrates die Voraussetzungen der „politischen Überzeugung“ gemäß der Richtlinie über die Gewährung von internationalem bzw. subsidiärem Schutz, (Richtlinie 2011/95/EU). Im Ausgangsverfahren hatten die Antragsteller eine entsprechende Überzeugung erst nach dem Verlassen ihres Herkunftslandes gebildet bzw. zum Ausdruck gebracht. Der EuGH stellte fest, dass es für das Vorliegen einer „politischen Ansicht“ für den Antragsteller ausreiche, geltend zu machen, die jeweilige Meinung/ Grundhaltung zum Ausdruck zu bringen bzw. gebracht zu haben. Bei der Beurteilung, ob die Furcht eines Antragstellers vor Verfolgung aufgrund seiner politischen Überzeugung begründet ist oder nicht, müssen die zuständigen Behörden der Mitgliedsstaaten berücksichtigen, ob die politischen Ansichten aufgrund des Überzeugungsgrades oder aufgrund etwaig ausgeübter Aktivitäten zur Förderung dieser Überzeugung die nachteilige Aufmerksamkeit potentieller Verfolger im Herkunftsland erregt hat oder erregen könnte. Nicht zu fordern hingegen ist eine so tiefe Verwurzelung der Überzeugung, die es für den Antragssteller unumgänglich machte, sie zu äußern und sich damit der Gefahr von Verfolgungshandlungen auszusetzen.
Einreiseverweigerung an den Binnengrenzen? – EuGH
Mit Urteil vom 21. September 2023 (C-143/22) entschied der EuGH, dass die Rückführungsrichtlinie 2008/115/EG auf Drittstaatsangehörige Anwendung findet, die in das Hoheitsgebiet eines Mitgliedsstaats einreisen, ohne die Voraussetzungen für die Einreise oder den dortigen Aufenthalt zu erfüllen. Der Gerichtshof entschied über die Frage der Richtlinienanwendung auf Grundlage eines Vorabentscheidungsersuchens des französischen Staatsrats (Conseil d’État), nachdem Frankreich nach vorübergehender Wiedereinführung von Binnengrenzkontrollen gemäß Titel III Kapitel II des Schengener Grenzkodex ((EU) 2016/399) einem Drittstaatsangehörigen an einer Grenzübergangsstelle innerhalb des Hoheitsgebiets, die Einreise verweigert hatte. Der Gerichtshof entschied, dass ein EU-Mitgliedsstaat gegenüber einem illegal eingereisten Drittstaatsangehörigen zwar eine ablehnende Einreiseentscheidung entsprechend Art. 14 der Verordnung erlassen kann, gleichwohl aber die in der Rückführungsrichtlinie vorgesehenen gemeinsamen Normen und Verfahren hinsichtlich einer Abschiebung beachten muss. Folglich bleibt die Einreiseverweigerung wohl größtenteils ohne Wirkung. Der Gerichtshof weist ferner darauf hin, dass die Nichtanwendung der Richtlinie den Fällen vorbehalten bleiben muss, in denen die Drittstaatsangehörigen aufgrund einer strafrechtlichen Sanktion oder infolge einer solchen Sanktion rückkehrpflichtig sind oder gegen die ein Auslieferungsverfahren anhängig ist.
Änderung der Satzung des EuGH – EP
Der Rechtsausschuss des EU-Parlaments (JURI) hat am 19. September 2023 seinen Bericht zur geplanten Änderung der Satzung des Gerichtshofs der EU (EuGH) angenommen. Die auf Antrag des Gerichtshofs geplante Änderung sieht zur Entlastung desselben vor, dass Vorabentscheidungsverfahren in bestimmten Sachgebieten vom Gerichtshof auf das Gericht und damit das europäische Rechtsprechungsorgan 1. Instanz übertragen werden sollen, vgl. Art. 256 Abs. 3 AEUV. Dies betrifft insbesondere die Bereiche des gemeinsamen Mehrwertsteuersystems, der Verbrauchssteuern, Flug- und Fahrgastrechte sowie den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten. Ferner wird der Bereich der Entscheidungen des Gerichts (1. Instanz) erweitert, in denen ein Rechtmittel nur nach Zulassung durch den EuGH eingelegt werden kann. Nunmehr können die Verhandlungen mit dem Rat beginnen, der seine allgemeine Ausrichtung zu dem Vorschlag bereits im Mai 2023 festgelegt hatte, abrufbar hier.
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