Europa im Überblick, 31/2025

„Europa kämpft einen Kampf für unsere Werte und Demokratien“ – KOM

In ihrer Rede zur Lage der Europäischen Union 2025 hob Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hervor, dass Europa sein Schicksal unabhängig gestalten muss. Neben außen- und verteidigungspolitischen Themen wie der Unterstützung der Ukraine und der Verschärfung der Sanktionen gegenüber Israel, setzte sie in ihrer vor dem EU-Parlament gehaltenen Rede einen Schwerpunkt auf die Stärkung der digitalen und industriellen Wettbewerbsfähigkeit durch Investitionen in „saubere Technologien“ sowie den Abbau von Binnenmarktbarrieren. Um Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in der Union zu sichern, brauche es ein entsprechendes Monitoring mit klaren Zielvorgaben. Von der Leyen unterstrich das Vorhaben, die Bindung von EU-Mitteln an die Einhaltung rechtsstaatlicher Standards künftig noch strenger zu fassen: „Die Achtung der Rechtstaatlichkeit ist ein Muss für jeden, der EU-Mittel will“. Um Desinformation und Manipulation systematisch zu überwachen, unabhängige Medien zu stärken und so das Vertrauen in demokratische Prozesse zu sichern, kündigte die Kommissionspräsidentin die Schaffung eines „Europäischen Zentrums für demokratische Resilienz“ an sowie ein neues Programm für Medienresilienz. Darüber hinaus sprach sich von der Leyen für ein Initiativrecht des EU-Parlaments und weitere institutionelle Reformen aus: Der schrittweise Übergang zu qualifizierten Mehrheitsentscheidungen in Bereichen wie der Außenpolitik soll die Handlungsfähigkeit der Union erhöhen.

Vorratsdatenspeicherung: drohende Risiken für das Berufsgeheimnis – DAV

Der Deutsche Anwaltverein (DAV) äußert sich in seiner Stellungnahme Nr. 57/2025 kritisch zur öffentlichen Konsultation der Europäischen Kommission über eine EU-Initiative zur Vorratsdatenspeicherung durch Dienstanbieter für Strafverfahren. Mit der öffentlichen Konsultation geht die Kommission den ersten Schritt, erneut Regelungen auf Unionsebene zu schaffen um Daten zum Zwecke der Strafverfolgung speichern zu können (vgl. hierzu bereits DAV-SN Nr. 25/25 und EiÜ Nr. 24/25). Schon die tendenziösen Fragestellungen im Konsultationsfragebogen geben jedoch Anlass zur Sorge, dass die Risiken der Vorratsdatenspeicherung bei der geplanten Gesetzgebung nicht ausreichend berücksichtigt werden. Wenn es zu einer solchen einseitigen Gesetzgebung im Bereich Vorratsdatenspeicherung kommen sollte, sieht der DAV vor allem das anwaltliche Berufsgeheimnis und die Rechte aus Art. 7 der EU-Grundrechtecharta (GRCh) und Art. 8 Abs. 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) gefährdet. Um die Vertraulichkeit gegenüber der Mandantschaft zu gewährleisten, sollten daher Whitelisting-Verfahren für Berufsgeheimnisträger geprüft und Speicher- und Zugriffsmöglichkeiten grundrechtskonform ausgestaltet werden. Ein Legislativvorschlag wird im ersten Quartal 2026 erwartet.

Konditionalitätsverordnung soll konsequenter angewendet werden – EP

Im Haushalts- und Haushaltskontrollausschuss (BUDG/CONT) wurde am 1. September 2025 ein Initiativberichtsentwurf 2025/2061(INI) (auf Englisch) vorgestellt, welcher eine wirksamere Anwendung der Konditionalitätsverordnung 2020/2092 zum Schutz des EU-Haushalts bei der Gewährung von Haushaltsmitteln (s. EiÜ 6/22) fordert. Fünf Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung ziehen die Berichterstatter (Monika Hohlmeier (EPP) und Jean-Marc Germain (S&D)) Bilanz und zeigen Defizite bei der Umsetzung auf. Zwar wird die Verordnung als wichtiges Instrument bei Verstößen gegen die Rechtsstaatlichkeit anerkannt, doch seit 2021 wurde sie nur einmal – gegen Ungarn – angewendet, ohne dass die Mängel dort vollständig behoben wurden (s. EiÜ 33/22). Kritik gibt es unter anderem an der engen Auslegung als „ultima ratio“, fehlender Transparenz und der späten Verabschiedung der Leitlinien der Kommission im Jahr 2022. Der Berichtsentwurf fordert eine proaktivere Anwendung in allen EU-Mitgliedstaaten, eine Überarbeitung der Leitlinien sowie eine stärkere Verknüpfung mit den jährlichen Rechtsstaatlichkeitsberichten. Der Entwurf signalisiert, dass eine konsequentere Durchsetzung der Konditionalitätsvorschriften erwartet wird. Als Nächstes wird über die eingereichten Änderungsanträge im Ausschuss beraten und abgestimmt, bevor der Bericht durch das Plenum angenommen wird.

KI und Urheberrecht: Nachbesserungsbedarf besteht – DAV

Anfang Juli 2025 legte MdEP Axel Voss (EVP, Deutschland) im Rechtsausschuss (JURI) des Europäischen Parlaments einen Initiativbericht zu generativer künstlicher Intelligenz und Urheberrecht vor. Die fortschreitende Entwicklung von Künstlicher Intelligenz stellt KI-Betreiber und Entwickler, aber auch Rechteinhaber vor große Herausforderungen (s. dazu bereits EiÜ 19/25). Der Initiativbericht adressiert die Spannungsfelder zwischen technologischer Innovation im Bereich KI und dem Schutz von geistigem Eigentum, aber auch dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht und dem Schutz vor Diskriminierung. Voss schlägt ein faires Vergütungssystem für die Nutzung geschützter Inhalte beim Training von KI, ein europäisches Lizenzregister mit Opt-Out Möglichkeit für Rechteinhaber:innen, Transparenzpflichten für KI-Anbieter und eine pauschale Übergangsvergütung bis zur Entstehung eines tragfähigen Lizensierungsmodells vor. Der DAV begrüßt den Initiativbericht und betont in seiner Stellungnahme Nr. 58/25 die Notwendigkeit, die Interessen von Rechteinhaber:innen und KI-Anbietern in Einklang zu bringen. Der DAV unterbreitet dazu konkrete Änderungsvorschläge, um insbesondere mehr Rechtssicherheit zu schaffen und die notwendige Praxistauglichkeit einer Regulierung zu gewährleisten. Der Bericht wird nun im Rechtsausschuss beraten und abgestimmt.

KI: Konsultation zu Transparenzpflichten – KOM

Die EU-Kommission hat eine Konsultation zu Leitlinien für die in Art. 50 der KI-Verordnung angelegten Transparenzpflichten gestartet und bittet zeitgleich um Interessenbekundung von Expert:innen, die an der Erarbeitung eines Verhaltenskodex mitwirken möchten, vgl. PM. Die Leitlinien sollen Anbieter und Nutzer generativer KI-Systeme unterstützen, KI-generierte oder manipulierte Inhalte zu erkennen und zu kennzeichnen. Gemäß Art. 50 KI-Verordnung müssen Anbieter und Betreiber generativer KI offenlegen, wenn Nutzer:innen mit KI-Systemen interagieren, KI-Systeme zur Emotionserkennung oder biometrischen Kategorisierung eingesetzt werden oder sie mit Inhalten konfrontiert werden, die von einem KI-System generiert oder manipuliert wurden. Die Pflichten dienen dem Schutz vor Täuschung oder Identitätsbetrug. Der DAV hat sich im Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens zur KI-Verordnung sowie ihrer Umsetzung mehrfach eingebracht (vgl. zuletzt EiÜ 22/25; SN Nr. 38/25 und 19/25). Die Transparenzpflichten gem. Art. 50 KI-VO sind ab den 2. August 2026 anwendbar. Rückmeldungen werden bis zum 2. Oktober 2025 entgegengenommen.

Parlament fordert Modernisierung bei öffentlicher Auftragsvergabe – EP

Am 9. September 2025 hat das Plenum des EU-Parlaments den Initiativbericht zur öffentlichen Auftragsvergabe angenommen. Darin fordern die Abgeordneten eine umfassende Reform der Europäischen Vergaberichtlinien (2014/23/EU, 2014/24/EU, 2014/25/EU). Im Fokus stehen die Vereinfachung und Entbürokratisierung der Verfahren mittels Digitalisierung, auch um insbesondere die Beteiligung von KMU oder Start-ups zu stärken. Zur Stärkung der Transparenz wird etwa die Verfügbarkeit von Standardverträgen auf den Vergabeplattformen gefordert. Der Bericht mahnt einerseits zur Vorsicht hinsichtlich die Kaufkraft öffentlicher Auftraggeber schwächender Maßnahmen, andererseits soll die ausschließliche Orientierung am niedrigsten Preis abgeschwächt werden und auch qualitative, d.h. soziale und ökologische Kriterien Beachtung finden. In strategischen Sektoren sieht der Bericht eine „europäische Präferenz“ vor und fordert klare Teilnahmebedingungen für Drittstaaten, um EU-Unternehmen zu stärken. Der DAV hatte sich an der Konsultation der EU-Kommission im Frühjahr 2025 beteiligt und in seiner Stellungnahme 8/25 ebenfalls eine Entbürokratisierung und rechtliche Vereinfachung gefordert (vgl. EiÜ 27/25; 1/25). Zurückhaltung mahnt der DAV bei der Festschreibung verpflichtender Sekundärziele, da diese die Rechtsanwendung und die Flexibilität der Auftraggeber erschwerten. Auch die Privilegierungen bestimmter Unternehmen sieht der DAV als unvereinbar mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz.

Zur Reichweite des Doppelbestrafungsverbotes – EuGH

Das Doppelbestrafungsverbot verhindert die Bestrafung einer Person für einzelne terroristische Handlungen, wenn diese Person u.a. gestützt auf genau diese Handlungen bereits von einem anderen Mitgliedstaat wegen der Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung bestraft wurde. So entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit Urteil vom 11. September 2025 in der Rechtssache C-802/23. Das Doppelbestrafungsverbot greife stets, wenn die Gesamtheit der konkreten Umstände, die einer Person in einem zweiten Strafverfahren vorgeworfen werden, im Wesentlichen dieselben Ereignisse betreffen wie in einem bereits vorangegangenen Verfahren. Ob die mitgliedstaatlichen Rechtsordnungen ein tatsächliches Verhalten rechtlich unterschiedlich qualifizieren, sei unerheblich. Denn die Schutzwirkung des Doppelbestrafungsverbotes muss laut EuGH mitgliedstaatsübergreifend gleich stark sein. Darum gelte das Verbot auch dann, wenn sich ein vorangegangenes Urteil auf ein Gesamtverhalten bestehend aus einer Vielzahl von Handlungen über einen längeren Zeitraum bezieht, wie es beim Tatbestand der Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung oft der Fall ist. All diese einzelnen Handlungen können dann nicht mehr zum Gegenstand weiterer Verfahren in anderen Mitgliedstaaten gemacht werden, auch wenn sie jeweils für sich genommen einen Straftatbestand erfüllen.

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