Europa im Überblick, 31/2026

Goldplating bei der Umsetzung von EU-Rechtsvorschriften – DAV/KOM

Der DAV hat sich mit Stellungnahme Nr. 65/2026 an der öffentlichen Konsultation der Europäischen Kommission zum Thema „Goldplating“ bei der Umsetzung von EU-Rechtsvorschriften beteiligt. Als „Goldplating“ wird die nationale Umsetzung von EU-Rechtsvorschriften bezeichnet, bei der ein Mitgliedstaat über die unionsrechtlich vorgegebenen Mindestanforderungen hinausgeht und zusätzliche oder strengere Regelungen erlässt. Die Europäische Kommission untersucht, welche Auswirkungen solche nationalen Übererfüllungen unter anderem auf Wettbewerbsfähigkeit, Rechtsanwendung und Rechtssicherheit haben. Der DAV unterstützt dieses Anliegen und übermittelt mit seiner Stellungnahme eine Auswahl von Praxisbeispielen aus unterschiedlichen Bereichen des deutschen Rechts. So zum Beispiel die auch durch die deutsche Bundesregierung diskutierte Reform zur Einführung einer wöchentlichen Obergrenze für die Arbeitszeit, wie sie auch die europäische Arbeitszeitrichtlinie 2003/88/EG vorsieht. Das deutsche Arbeitszeitgesetz hingegen ordnet eine tägliche Höchstarbeitszeit von acht Stunden an, die die Richtlinie nicht vorsieht. Diese erheblich kürzere und starrere Ausgleichssystematik zwingt Arbeitgeber zu aufwendigerer Arbeitszeitplanung und -dokumentation, als es der europäische Mindeststandard verlangt, und schränkt saisonal schwankende oder projektbezogene Arbeitszeitmodelle stärker ein als nötig.

Rede zur Lage der Union – KOM

In ihrer diesjährigen Rede zur Lage der Union setzte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen einen Schwerpunkt auf Vorhaben zur außenpolitischen Absicherung der EU, die von der für Kanada vorgesehenen ersten assoziierten EU-Mitgliedschaft über ein Konzept für einen Europäischen Sicherheitsrat bis zu einem Pendant zu Art. 4 des NATO-Vertrags auf EU-rechtlicher Ebene reichen. Weitere Themen waren das gemeinschaftliche, europäische Vorgehen bei der Migration sowie die Fortsetzung und Intensivierung der Ukraine-Unterstützung. Zudem kündigte sie das am Folgetag vorgelegte Social-Media-Verbot für unter 13-Jährige sowie strengere Regulierungen der Plattformnutzung für unter 15-Jährige an (vgl. zum „EU Kids Act“ hier). Das Thema Rechtsstaatlichkeit wurde hauptsächlich im Zusammenhang mit der Anbindung an die EU-Mittelvergabe thematisiert – hier wäre darüber hinaus aus Sicht des DAV angesichts anhaltender Herausforderungen und Bedrohungslagen in mehreren Mitgliedstaaten (einschließlich Deutschlands) eine zentralere Betonung des Themas zusammen mit dem Schutz der Demokratie wünschenswert gewesen. Bezogen auf KI äußerte die Kommissionspräsidentin, ein Gleichgewicht zwischen Chancen und Risiken anzustreben und die Geschwindigkeit der Entwicklung zugunsten effektiver Regulierung drosseln sowie mit verlässlichen Partnern kooperieren zu wollen. Zudem soll die Komplementierung des Binnenmarkts bis 2027 entlang der „One Europe, one market roadmap“ von April 2026 oberste Priorität haben.

EU-Parlament für verbesserten Demokratieschutzschild – EP

Das Plenum des EU-Parlaments hat die Empfehlungen zum Europäischen Demokratieschutzschild beschlossen. In der Plenarsitzung am 15. September 2026 haben die Abgeordneten mit 420 zu 220 Stimmen bei 26 Enthaltungen ihre Zustimmung zu den Empfehlungen und Feststellungen des im Dezember 2024 eingesetzten Sonderausschusses (vgl. EiÜ 24/26) erteilt. Damit bekennen sich die Abgeordneten mehrheitlich zu effektiveren Maßnahmen gegen destabilisierende (ausländische) Eingriffe wie Angriffe auf kritische Infrastruktur, hybride Bedrohungen oder Desinformationskampagnen und begrüßten konkret die mit der Schaffung eines Europäischen Zentrums für demokratische Resilienz verbundene Zielsetzung. Die Abgeordneten bemängeln allerdings, dass dieses bisher nicht auf einer klaren Rechtsgrundlage mit entsprechender Befugnisübertragung operiert und es auch an einer entsprechenden Ressourcenzuweisung sowie konkreter Etappenziele fehle. Die Abgeordneten warnen insofern vor der Schaffung einer nicht klar von bestehenden Instrumenten abgegrenzten Doppelstruktur. Auch sprachen sich die Abgeordneten mit ihrem Abstimmungsverhalten dafür aus, den Digital Services Act und die KI-Verordnung als bestehende Instrumente konsequenter durchzusetzen, die Plattformen stärker in die Pflicht zu nehmen und die für Wahlen genutzte Infrastruktur als kritische Infrastruktur einzustufen, vgl. PM. Das Aufgreifen der im Initiativbericht enthaltenen Forderungen richtet sich in erster Linie an die EU-Kommission.

Omnibus on Taxation: Konsultation zum Richtlinienvorschlag – KOM

Die EU-Kommission hat am 10. September 2026 eine Konsultation zu einem Vorschlag für eine Änderungsrichtlinie im Bereich der Unternehmensbesteuerung gestartet (sog. Omnibus on Taxation, s. bereits EiÜ 24/26 und 7/26). Mit der Änderungsrichtlinie soll der unionsrechtliche Rahmen im Bereich der direkten Besteuerung vereinfacht werden, um regulatorische Belastungen für Unternehmen abzubauen, investitionsfreundlicher und effizienter zu gestalten sowie Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit im Binnenmarkt zu fördern. Dazu sollen die Mutter-Tochter-Richtlinie, die Zins- und Lizenzgebührenrichtlinie sowie die Fusionsrichtlinie angepasst werden. Auch die Antisteuervermeidungsrichtlinie (ATAD) und die Richtlinie über die Beilegung von Besteuerungsstreitigkeiten ((EU) 2017/1852) werden gezielt geändert. Von der Neufassung erhofft man sich sowohl für Unternehmen als auch für Steuerverwaltungen mehr Rechtsklarheit und eine leichtere Rechtsanwendung. Die Möglichkeit zur Stellungnahme zu dem Richtlinienvorschlag besteht bis zum 5. November 2026. Eingegangene Stellungnahmen werden im Nachgang zusammengefasst und dem Europäischen Parlament und dem Rat vorgelegt, um in die Gesetzgebungsverhandlungen einzufließen.

Vorschläge für faire und gleichwertige Arbeitsbedingungen – KOM

Die EU-Kommission hat am 15. September 2026 ihr Fair Labour Mobility Package vorgelegt, das einen Schritt zu fairen und gleichwertigen Arbeitsbedingungen in der EU leisten soll. Es umfasst u.a. fünf Legislativvorschläge zur Erleichterung grenzüberschreitender Arbeit und Mobilität. Vorgesehen sind u.a. ein European Social Security Pass (ESSPASS) für digitale Sozialversicherungsnachweise sowie die Stärkung der Europäischen Arbeitsbehörde (ELA). Zudem soll die Anerkennung von Qualifikationen, sowohl für EU-Bürger:innen als auch für Drittstaatsangehörige vereinfacht und beschleunigt werden. Aus Sicht der Anwaltschaft sind der geplante Skills Portability Act, der EU-weit interoperable digitale Qualifikationsnachweise schaffen und den Vergleich nationaler Qualifikationen erleichtern soll, sowie die geplante Reform der Berufsqualifikationsrichtlinie hervorzuheben. Letztere sieht eine vollständig digitale Anerkennungslösung, kürzere Verfahren, vereinfachte Dokumentenanforderungen und verstärkten Einsatz maschineller Übersetzung und KI vor. Die Anerkennungsentscheidung soll jedoch bei den national zuständigen Stellen verbleiben. Zudem soll es eine stärkere Nutzung der Common Training Frameworks (CTF) geben, die eine automatische Anerkennung ermöglichen und langfristig zu einer stärkeren Konvergenz von Ausbildungsstandards beitragen sollen. Neu ist außerdem ein Rahmen für die Anerkennung bestimmter Drittstaatsqualifikationen, zunächst in EU-weit harmonisierten Berufen. Die Gesetzgebungsvorschläge werden im nächsten Schritt durch den Rat der EU sowie das EU-Parlament beraten.

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