Europa im Überblick, 36/15

TRILOGKOMPROMISS STÄRKT DIE UNSCHULDSVERMUTUNG – KOM/EP/RAT

Die Trilogverhandlungen zur Richtlinie zur Stärkung bestimmter Aspekte der Unschuldsvermutung und des Rechts auf Anwesenheit in Strafverfahren sind abgeschlossen – und der von EU-Kommission, EU-Parlament und Rat erzielte Kompromisstext ist aus Sicht des Deutschen Anwaltvereins erfreulich. Hatten Rat und Kommission noch eine weitreichende Möglichkeit von Schuldvermutungen vorsehen wollen, so wurde dies entsprechend der DAV-Forderung und der Position des EU-Parlaments nun gänzlich gestrichen (vgl. DAV-Stn. 15/2014, DAV-Pressemitteilung 10/15). Das Recht zu schweigen und sich nicht selbst zu belasten wird im Kompromiss ohne Ausnahmen garantiert. Die noch im Richtlinienentwurf vorgesehene Möglichkeit, Beweise unter Verstoß gegen diese Rechte zu gewinnen, wenn dies die Fairness des gesamten Verfahrens nicht beeinträchtigt, wurde – wie vom DAV immer wieder gefordert – gestrichen. Anders als noch der Richtlinienentwurf soll der Beschuldigte bzw. Angeklagte gemäß dem Kompromiss auch die Möglichkeit haben, ohne Abwesenheitsverurteilung einen neuen Prozesstermin zu fordern, wenn er zum Prozess aufgrund außerhalb seines Einflussbereichs liegender Gründe nicht erscheinen kann. Der Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten im Rat hat den Kompromiss am 4. November 2015 bereits angenommen. Nun erfolgt zunächst die linguistische Überprüfung und Übersetzung, bevor Parlament und Rat den Kompromiss offiziell billigen werden.

JAHRESBERICHT 2015 ZUR FORTBILDUNG IM EU-RECHT: BEI ANWÄLTEN NOCH LUFT NACH OBEN – KOM

In einigen Rechtsberufen besteht noch großer Fortbildungsbedarf im Recht der EU und im Recht anderer Mitgliedstaaten, so auch bei der Anwaltschaft. Gerade einmal 6% der Rechtsanwälte unionsweit bilden sich derzeit in diesen Bereichen fort. Das stellt die EU-Kommission in ihrem vierten Bericht zur Fortbildung von Rechtsberufen im EU-Recht (European Judicial Training Report) für das Jahr 2015 fest, der am 29. Oktober veröffentlicht worden ist (vgl. EiÜ 40/14 zum Bericht 2014). Der Bericht belegt die bereits erzielten Fortschritte auf dem Weg zum Ziel, dass 2020 50% aller Rechtsanwender (d.h. 700.000 Personen) im EU-Recht geschult sein sollen. Wie in den vergangenen Jahren bemängelt die Kommission, dass die dem Bericht zugrundeliegenden Daten insbesondere private Fortbildungsanbieter häufig nicht umfassen und deshalb nicht repräsentativ seien. Zum ersten Mal wird die Fortbildung von Rechtsanwälten auch nach Mitgliedstaaten aufgeschlüsselt, dabei sind starke Unterschiede zwischen den verschiedenen erkennbar. In Deutschland bilden sich demnach unterdurchschnittliche 5% der Rechtsanwälte im EU-Recht oder im Recht anderer Mitgliedstaaten fort. Zeitgleich mit dem Fortbildungsbericht hat die Kommission auch einen Ratgeber für Fortbildungsanbieter veröffentlicht, der neben dem EU-Recht auch weitere Bereiche umfasst und demnächst neben Englisch auch in weiteren Sprachen zur Verfügung stehen soll.

BEKÄMPFUNG VON STEUERVERMEIDUNGSPRAKTIKEN AUF EU-EBENE – EP

Der Sonderausschuss für Steuervorbescheide und andere Maßnahmen ähnlicher Art oder Wirkung (TAXE) des EU-Parlaments hat am 27. Oktober 2015 den Berichtsentwurf der Ko-Berichterstatter Elisa Ferreira (S&D) und Michael Theurer (ALDE) mit 34 zu 7 Stimmen bei 3 Enthaltungen angenommen. Bei 1047 gestellten Änderungsanträgen einigte sich der TAXE-Ausschuss im Rahmen von Kompromissänderungsanträgen auf einen finalen Text, der Empfehlungen für künftige Initiativen für eine faire und transparente Unternehmensbesteuerung sowie die Bekämpfung von aggressiven Steuerplanungsmodellen multinationaler Konzerne in Europa beinhaltet. Vor der finalen Plenarabstimmung des Berichts am 1. Dezember 2015 werden noch mehrere multinationale Unternehmen (Google, Facebook, IKEA) in einer außerordentlichen Sitzung des TAXE-Ausschusses angehört, sodass Änderungen am Berichtstext nicht ausgeschlossen werden können. Das Plenum des EU-Parlaments hat am 27. Oktober 2015 auch einen Bericht zum Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU bezüglich der Verpflichtung zum automatischen Austausch von Informationen im Bereich der Besteuerung (COM(2015) 135) angenommen. Das EU-Parlament geht dabei weiter als der Rat in seiner allgemeinen Ausrichtung (s. EiÜ 32/15). So wird insbesondere gefordert, dass die neuen Regelungen für alle nationalen Steuervorbescheide, nicht nur für grenzüberschreitende gelten sollen. Der Richtlinienentwurf wird nun im Rahmen einer der nächsten Ratssitzungen angenommen.

SACHAROW-MENSCHENRECHTSPREIS DES EU-PARLAMENTS GEHT AN RAIF BADAWI – EP

Der Blogger Raif Badawi aus Saudi-Arabien erhält den diesjährigen Sacharow-Preis für geistige Freiheit des Europäischen Parlaments. Dies haben der EU-Parlamentspräsident Martin Schulz und die Fraktionsvorsitzenden im Europäischen Parlament am 29. Oktober 2015 entschieden (s. zur Nominierung bereits EiÜ 29/15). Raif Badawi ist ein saudi-arabischer Blogger, Schriftsteller und Menschenrechtsaktivist sowie Gründer der Website „Free Saudi Liberals", wegen dessen Betreibens er 2012 zu 10 Jahren Haft, 1.000 Peitschenhieben und einer Geldstrafe verurteilt wurde. Die Preisverleihungszeremonie des Sacharow-Preises, der seit 1988 jährlich verliehen wird, findet am 16. Dezember 2015 im Rahmen der Plenarsitzung des EU-Parlaments in Straßburg statt.

KOMMISSION KONSULTIERT ZU ELEKTRONISCHEN BEHÖRDENDIENSTEN – KOM

Die Europäische Kommission hat eine öffentliche Konsultation über den künftigen eGovernment-Aktionsplan 2016–2020 eröffnet – eine der zentralen Maßnahmen zur Vollendung des digitalen Binnenmarkts. Die Konsultation wendet sich an Bürger, Unternehmer und öffentliche Verwaltungen und soll dazu beitragen, herauszufinden, welche Behördendienste Bürger und Unternehmen in der EU benötigen, welche Erwartungen sie diesbezüglich haben und was öffentliche Stellen vorrangig bereitstellen können oder möchten. In einer fakultativen Frage geht es darum, welche Lehren sich aus dem derzeitigen Aktionsplan 2011 – 2015 ziehen lassen. Die Konsultation läuft noch bis zum 22. Januar 2016.

EQUAL PAY DAY: GESCHLECHTSSPEZIFISCHES LOHNGEFÄLLE BLEIBT – KOM

Seit dem 2. November 2015 arbeiten Frauen in der Europäischen Union umsonst – während Männer für dieselbe Arbeit bis zum 31. Dezember 2015 bezahlt werden. Die Europäische Kommission hat im Rahmen des „Equal Pay Day“ ihre Entschlossenheit bekräftigt, das geschlechtsspezifische Lohngefälle in der EU zu bekämpfen und in diesem Zusammenhang auch ihre im Arbeitsprogramm für 2016 (s. EiÜ 35/15) niedergeschriebenen Ziele bekräftigt. Neben der Work-Life-Balance erwerbstätiger Eltern soll demnach insbesondere eine höhere Erwerbsbeteiligung von Frauen erreicht werden. Die Richtlinie über Frauen in Leitungsorganen von Unternehmen (COM(2012) 614), die als vorrangiger anhängiger Vorschlag im Anhang zum Arbeitsprogramm geführt wird, soll im Jahr 2016 verabschiedet werden. Das geschlechtsspezifische Lohngefälle in Deutschland beträgt 21,6% gegenüber einem Durchschnittswert von 16,3% in der gesamten EU. Deutschland hat damit das vierthöchste Lohngefälle.

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