Europa im Überblick, 36/19

EiÜ 36/19

Richterliche Unabhängigkeit: weitere Verfahren gegen Polen – KOM

Die EU-Kommission kündigte am 10. Oktober 2019 in einer Pressemitteilung ein weiteres Verfahren gegen Polen wegen des Verstoßes gegen die richterliche Unabhängigkeit vor dem EuGH an. Die Kommission hatte im April 2019 ein Vertragsverletzungsverfahren mit der Begründung eingeleitet, dass die polnische Disziplinarregelung die richterliche Unabhängigkeit der Richter beeinträchtige und nicht die geforderten notwendigen Garantien für den Schutz der Richter vor politischer Kontrolle biete. Die Antworten Polens auf ein Aufforderungsschreiben und eine begründete Stellungnahme der Kommission konnten deren rechtliche Bedenken nicht ausräumen. Die Kommission strebt nun eine Klage im beschleunigten Verfahren an. Gegenstand des Verfahrens ist eine polnische Disziplinarregelung. Sie ermöglicht, dass Richter an ordentlichen Gerichten wegen des Inhalts ihrer richterlichen Entscheidungen disziplinarrechtlich verfolgt werden. Außerdem wird die Disziplinarkammer des Obersten Gerichts vom polnischen Parlament und damit nach politischen Kriterien ernannt. Darüber hinaus laufen derzeit zwei weitere Verfahren gegen Polen wegen der Herabsetzung des Pensionsalters für Richter (EiÜ 25/19).

Europäischer Haftbefehl: Haftanstalten genau zu prüfen – EuGH

Vor Überstellung eines Gefangenen auf Grundlage eines Europäischen Haftbefehls in einen anderen EU-Staat muss das Gericht die Haftbedingungen in diesem Staat eingehend prüfen. So urteilte der EuGH am 15. Oktober 2019 in der Rs. C‑128/18. Für die Feststellung einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung (Art. 4 GrCh) seien alle relevanten Aspekte wie etwa der dem Gefangenen zur Verfügung stehende persönliche Raum, die sanitären Anlagen oder die Bewegungsfreiheit innerhalb der Anstalt zu berücksichtigen. Dies setze jedoch den Nachweis systemischer Mängel auf Grund objektiver, zuverlässiger Angaben voraus. Der Annahme systemischer Mängel stehen weder die Möglichkeit des Gefangenen entgegen, sich im ersuchenden Mitgliedstaat über die Haftbedingungen zu beschweren, noch das Vorliegen von Kontrollen der Haftbedingungen. Mit dem Urteil führt der EuGH seine Rechtsprechung in der Rs. C-220/18 PPU fort. Hier entschied er, dass sich die Prüfung der Haftbedingungen auf die Haftanstalt des Staates beschränkt, in die der Gefangene konkret inhaftiert werden soll.

Stellungnahme zum Urheberrecht: Bitte wortgetreu umsetzen! – DAV

Der DAV hat sich im Rahmen einer Konsultation des BMJV zur Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie Nr. 2019/790 und der Online-SatCab-RL Nr. 2019/789 geäußert (Stellungnahme Nr. 34/2019) und befindet: Die Richtlinie sollte so weit wie möglich wortgetreu umgesetzt werden. So können die Erwägungsgründe zur Interpretation der nationalen Vorschriften herangezogen werden. Gleichzeitig betont der DAV den Vorbildcharakter des deutschen Urheberrechtsgesetzes in vielen Bereichen der Richtlinie, die Änderungen am deutschen Urhebergesetz in einigen Bereichen der Richtlinie entbehrlich machen. Die EU-Kommission hat in dieser Woche einen Dialog mit Plattformen und Rechteinhabern zum Austausch von Best Practices u.a. bzgl. der Umsetzung des umstrittenen Artikels 17 der Urheberrechtsrichtlinie, der voraussichtlich zur Implementierung von Uploadfiltern führt, gestartet. 

Konsultation zur Richtlinie zum Umweltstrafrecht – KOM

Die EU-Kommission konsultiert bis zum 2. Januar 2020 Interessenträger, darunter Anwaltskanzleien, im Rahmen der Evaluierung der Richtlinie 2008/99/EG über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt. Die Kommission prüft, ob die Mitgliedstaaten die Richtlinie zur Harmonisierung von Umweltstraftaten hinreichend umgesetzt haben, etwa in Bezug auf Spezialisierung und Ausbildung, die Zuweisung ausreichender Ressourcen für Polizei- und Justizbehörden, die Zusammenarbeit zwischen allen zuständigen nationalen Behörden sowie die grenzübergreifende Zusammenarbeit. Neue Herausforderungen der Umweltkriminalität sollen ebenfalls untersucht werden, so etwa das verstärkte Auftreten krimineller Vereinigungen. Die Ergebnisse der Konsultation werden in den Evaluierungsbericht der Kommission zur Richtlinie, der in der ersten Jahreshälfte 2020 veröffentlicht werden soll, einfließen.

EU soll EMRK beitreten – Rat

Der Rat bekräftigte am 7. Oktober die Bereitschaft der EU, der EMRK beizutreten. Die Minister einigten sich auf zusätzliche Verhandlungsrichtlinien, damit die Kommission in naher Zukunft die Verhandlungen mit dem Europarat wieder aufnehmen kann. Die Verhandlungen waren dadurch verzögert worden, dass der EuGH im Dezember 2014 in einem Gutachten festgestellt hatte, dass der Entwurf einer Übereinkunft über den Beitritt der EU zur EMRK in verschiedenen Punkten nicht mit Art. 6 Abs. 2 des Vertrags über die Europäische Union vereinbar ist (vgl. EiÜ 42/14). Durch den Beitritt soll der Grundrechtsschutz für EU-Bürger weiter gestärkt werden.

Kommission sieht sich bei Migration besser vorbereitet – KOM

Die Kommission verteidigt ihre Migrationspolitik und sieht sich im Vergleich zur Migrationskrise im Jahr 2015 besser gerüstet. Dies teilte sie in ihrem Fortschrittsbericht vom 16. Oktober 2019 über die Umsetzung der Europäischen Migrationsagenda mit. Die Zusammenarbeit mit Ländern außerhalb Europas sei intensiviert worden. Die Reform des gemeinsamen Europäischen Asylsystems sei vorangeschritten, bleibe aber weiterhin prioritär. Die designierte Kommissionspräsidentin von der Leyen hatte hier bereits eine Überarbeitung der Dublin-Kriterien angekündigt. Angesichts des erheblichen Anstiegs der ankommenden Geflüchteten in Griechenland sollen Aufnahmebedingungen verbessert werden und die griechischen Behörden unterstützt werden. Zudem sei man entschlossen, die Mitgliedstaaten zu unterstützen, „befristete Vereinbarungen“ zu treffen, um Rettungsaktionen im Mittelmeer zu erleichtern.

Blockchain-Studie: Smart Contracts regelungsbedürftig – KOM

Der Wissenschaftlich Dienst der EU-Kommission (Joint Research Centre) hat in einer neuen Studie zur Blockchain-Technik möglichen Regelungsbedarf im vertragsrechtlichen Bereich offengelegt. Regulatorische Herausforderungen bestünden u.a. hinsichtlich des anwendbaren Rechts und zuständiger Gerichtsbarkeiten für dezentrale Netze, hinsichtlich Datenschutzfragen, Geldwäscheprävention sowie hinsichtlich eines rechtssicheren regulatorischen Rahmens und Definitionen für sog. „Smart Contracts“. So müssten etwa die Blockchain-Werteinheiten Token und Coins juristisch klassifiziert werden. Durch Smart Contracts könne ein automatisierter und individuell normierter regulatorischer Rahmen bzw. „lex cryptographica“ geschaffen werden, wodurch etwa unter Umgehung von Zuständigkeitsvorschriften transnationale Sachverhalte geregelt werden könnten. Trotz zahlreicher noch bestehender Unklarheiten werde die Verwendung von Smart Contracts derzeit von zahlreichen staatlichen Behörden und u.a. auch von der Europäischen Agentur für Geistiges Eigentum geprüft.

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