Europa im Überblick, 36/2022

EiÜ 36/2022

Rule of Law Index 2022: Rechts­staat­lichkeit auf absteigendem Ast – WJP

Die Lage der Rechts­staat­lichkeit hat sich weltweit im letzten Jahr in 61% der Länder verschlechtert. Das geht aus dem Rule of Law Index 2022 des World Justice Projects hervor, einem Verbund wissen­schaft­licher Vereini­gungen. Deutschland verschlechterte sich global um einen Platz auf Rang sechs. Lediglich im europäischen Mittelfeld liegt Deutschland beim Kriterium Ordnung und Sicherheit (Platz 22 von 140). Auch beim Thema Korruptionsbekämpfung und Verwaltungsdienstleistungen ist Deutschland aus den globalen Top Ten herausgefallen. Angeführt wird das globale Ranking wie im Vorjahr von Dänemark, Norwegen und Finnland, den letzten Platz hält wie 2021 Venezuela. Ungarn bildet mit Platz 73 das Schlusslicht der EU-Staaten und befindet sich unter den einkom­mens­starken Staaten der Welt nun auf dem letzten Platz, hinter den Bahamas und Trinidad and Tobago. Der Bericht umfasst 140 Staaten und basiert auf 154.000 Haushalts­be­fra­gungen sowie 3.600 Befragungen von Rechts­prak­tikern. Bewertungs­kri­terien sind etwa auch die Einschränkung von Regierungs­gewalt, Transparenz der Regierung, Grundrechte, Rechts­durch­setzung und die Einhaltung rechts­staat­licher Grundsätze in Zivil- und Strafge­richts­barkeit.

EU-Parlament fordert Lehren aus Pandora Papers für Anwälte – EP

Die Mitgliedstaaten sollten Risiken von Interessenkonflikten angehen, die sich aus der Erbringung von Rechtsberatungsdienstleistungen sowohl an Unternehmenskunden als auch an Behörden ergeben. Die EU-Kommission sollte außerdem Maßnahmen vorschlagen, um Wirtschaftsprüfungsunternehmen klar von Finanz- oder Steuerdienstleistern sowie von allen Beratungsdiensten zu trennen. Dies sind Aussagen des Initiativberichtsentwurfs zu Lehren aus den Pandora Papers (Berichterstatter Niels Fuglsang, S&D, Dänemark), der am 26. Oktober 2022 im Ausschuss für Wirtschaft und Währung (ECON) des EU-Parlaments vorgestellt wurde. Der Entwurf begrüßt die von der EU-Kommission geplante Rechtsetzungsinitiative zur Sicherung des Tätigkeitsrahmens für "Enabler", um die Rolle der "Enabler" bei der Erleichterung von Steuerhinterziehung und aggressiver Steuerplanung zu bekämpfen. Er sieht dem Vorschlag der EU-Kommission ohne weitere Verzögerung entgegen (s. dazu DAV-Stellungnahme Nr. 58/2022 und EiÜ 34/22 und 26/22). Änderungsanträge können bis zum 22. November 2022 eingereicht werden, die Abstimmung findet voraussichtlich Ende Januar 2023 statt.

Berichtsentwurf zur Digitalisierung der Justiz vorgestellt – EP

Im Gesetzgebungsverfahren zur Digitalisierung der justiziellen Zusammenarbeit ist der nächste Schritt erreicht. Am 26. Oktober 2022 wurde in einer gemeinsamen Sitzung des Rechtsausschusses (JURI) und des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) der Berichtsentwurf (in Englisch) zum Verord­nungs­vor­schlag der EU-Kommission zur Digitalisierung der justiziellen Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen vorgestellt (vgl. EiÜ 31/22; 18/22; 38/21). Viele der in dem Berichtsentwurf enthaltenen Änderungen entsprechen den Forderungen, die der DAV in seiner Stellungnahme 51/2022 aufgestellt hatte. So soll klargestellt sein, dass eine Widerspruchsmöglichkeit der Parteien Voraussetzung für den Einsatz der Videokonferenztechnik sein muss. Gewisse tatbestandliche Ungenauigkeiten hinsichtlich des Einsatzes der Technik werden präzisiert. Nach dem Berichtsentwurf soll der Vorbehalt der Verfügbarkeit der jeweiligen Technologie entfallen. Der Bericht sieht auch vor, dass die Mitgliedstaaten entsprechende Schulungen der Rechtsberufe beim Umgang mit den Technologien vorsehen sollen. Mehrere Abgeordnete, die u.a. ihre Sorge hinsichtlich von Sprachbarrieren oder der Digitalisierungskluft zwischen den Mitgliedstaaten äußerten, kündigten die Einreichung von Änderungsanträgen zu dem Berichtsentwurf an, wofür die Frist bis zum 9. November 2022 gesetzt wurde.

Zugang zu Vorratsdaten bei Urheberrechtsverletzungen – EuGH

Der Zugriff auf Daten, die einer IP-Adresse zugeordnet sind, ist zulässig, wenn sie den einzigen Anhaltspunkt darstellen, um eine Person unter Verdacht einer Urheberrechtsverletzung zu identifizieren. Diese Ansicht vertritt der Generalanwalt Szpunar in seinen Schlussanträgen vom 27. Oktober 2022 zur Rs. C-470/21 mit dem Argument, es drohe anderenfalls Straflosigkeit bei der Begehung solcher Taten im Internet. Dem Vorlageverfahren liegt eine Klage von Datenschutzvereinigungen gegen ein nationales Dekret vor dem obersten französischen Verwaltungsgericht zugrunde. Das Dekret sieht die automatisiere Verarbeitung personenbezogener Daten zum Schutz des geistigen Eigentums im Internet vor und erlaubt den Behörden die Einsicht in die Daten, um Personen bei Begehung einer Straftat zu verwarnen. Indem der Zugang zu den gespeicherten Daten nicht vorab durch ein Gericht oder eine unabhängige Verwaltungsstelle überprüft und genehmigt werde, würden laut den Klägern Bestimmungen der E-Privacy-Richtlinie 2002/58 und der Grundrechtecharta verletzt. Szpunar verneint eine verpflichtende Kontrolle insofern, dass der Datenzugriff keine Nachverfolgung der besuchten Internetseiten ermöglicht und auf das Ziel der Strafverfolgung beschränkt ist. Das Ergebnis stützt er auf die strenge Einhaltung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes bei der Vorratsdatenspeicherung nach der EuGH-Rechtsprechung (vgl. EiÜ 08/21; 33/20).

Doppelbestrafungsverbot nicht auf Unionsbürger beschränkt – EuGH

Der Schutz durch das in Art. 54 des Schengener Durchführungsübereinkommens in Verbindung mit Art. 50 der Grundrechtecharta aufgestellte Verbot der Doppelbestrafung gilt auch für Drittstaatsangehörige, unabhängig davon, ob ihr Aufenthalt rechtmäßig war. Das urteilte der EuGH am 28. Oktober 2022 in der Rs. C-435/22 PPU und folgte damit den Schlussanträgen des Generalanwalts Collins (vgl. EiÜ 34/22). Im vorliegenden Fall befindet sich ein serbischer Staatsangehöriger infolge einer Red Notice von Interpol auf Basis eines Haftbefehls eines US-amerikanischen Gerichts in Auslieferungshaft in Deutschland. Da sich das Auslieferungsersuchen der Behörden auf Taten bezieht, derentwegen der Betroffene bereits rechtskräftig in Slowenien verurteilt wurde und diese Strafe vollstreckt wurde, müsse nach dem Grundsatz ne bis in idem die Auslieferung verweigert werden. Dass er als Drittstaatsangehöriger aus Serbien kein Recht auf Freizügigkeit nach Art. 21 I AEUV genießt, stehe der Geltung des Doppelbestrafungsverbots nicht entgegen. Der EuGH lehnte das Argument des vorlegenden Oberlandesgerichts München ab, Deutschland sei aus einem bilateralen Auslieferungsvertrag verpflichtet, der die Reichweite des Grundsatzes ne bis in idem auf die in dem ersuchten Staat ergangenen Urteile beschränke. Trotz des bestehenden Vertrages mit den USA könne der Verstoß gegen Unionsrecht nicht unter Berufung auf Art. 315 I AEUV gerechtfertigt werden.

Öffentliche Konsultation zur Unternehmensbesteuerung – KOM

Die EU-Kommission konsultiert über einen neuen Rechtsrahmen für die Unternehmensbesteuerung (BEFIT). Ziel der Initiative ist die Einführung eines gemeinsamen Regelwerks für die Berechnung der Steuerbemessungsgrundlage der Unternehmen in der EU und die Gewährleistung einer effektiveren, formelbasierten Verteilung der Gewinne zwischen den EU-Staaten. Außerdem sollen Befolgungskosten reduziert und ein kohärenter Ansatz der Unternehmensbesteuerung in der EU geschaffen werden. Hintergrund der Initiative ist die Mitteilung der EU-Kommission vom Mai 2021 über eine Unternehmensbesteuerung für das 21. Jahrhundert (vgl. EiÜ 10/21). Eine Beteiligung an der Öffentlichen Konsultation ist bis zum 5. Januar 2023 möglich, ein Gesetzgebungsvorschlag wird im dritten Quartal 2023 erwartet.

Änderung der UGP-Richtlinie: Nachhaltigkeitssiegel und Transparenz – EP

Der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) des EU-Parlaments diskutierte am 26. Oktober 2022 den Berichtsentwurf zum Richtlinienvorschlag der EU-Kommission zur Änderung der Richtlinien 2005/29/EG und 2011/83/EU hinsichtlich der Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel durch besseren Schutz gegen unlautere Praktiken und bessere Informationen. Der DAV hatte sich in Stellungnahme 53/2022 kritisch zu den Änderungsvorschlägen geäußert, da bereits die aktuelle Fassung einen wirksamen Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher auch im Zusammenhang mit Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen gewährleiste. Die Berichterstatterin Biljana Borzan (S&D, Kroatien) setzt sich in ihrem Berichtsentwurf dafür ein, dass Nachhaltigkeitssiegel in einem Vorabgenehmigungsverfahren geprüft werden sollen. Mit der Aufnahme in ein Online-Register soll Transparenz gewährleistet werden. Zudem wird die Einführung einer Angabe der garantierten Lebensdauer gefordert, welche die Mindestdauer der gesetzlichen Garantie von zwei Jahren abdecken soll. Bis zum 8. November 2022 können Änderungsanträge zu dem Berichtsentwurf eingereicht werden.

Strittiger Anwendungsbereich bei Sorgfaltspflicht von Unternehmen – EP

Vor dem Hintergrund des Richtlinienvorschlags der EU-Kommission über die Einführung der Sorgfaltspflicht von Unternehmen (vgl. EiÜ 05/21 mit Verweis auf DAV-Stellungnahme 14/2021; EiÜ 42/20) fand am 26. Oktober 2022 im Rechtsausschuss (JURI) des EU-Parlaments eine Anhörung mit Abgeordneten und Experten statt. Die Berichterstatterin Lara Wolters kündigte an, einen ersten Entwurf ihres Berichts voraussichtlich in einer Woche vorzulegen. Die Teilnehmenden waren sich uneinig hinsichtlich des Anwendungsbereichs des Kommissionsvorschlags. Während Befürworter einer Ausweitung für die Einbeziehung von KMU in Wertschöpfungsketten und die Abdeckung des Finanz- sowie Dienstleistungssektors plädierten, äußerten kritische Stimmen die Sorge einer Überlastung der KMU. Es drohe eine Wettbewerbsverzerrung im Binnenmarkt, denn EU-Unternehmen seien gegenüber jenen aus Drittstaaten benachteiligt. Einigung bestand in der Wahl eines risikobasierten Ansatzes zur Umsetzung von Sorgfaltspflichten. Auch die Klarheit des Gesetzgebungsvorschlags war Thema. Insbesondere Aspekte der zivilrechtlichen Haftung und extraterritorialen Geltung müssten präzisiert werden.

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