HINDERNISSE BEI DIENSTLEISTUNGSERBRINGUNG: KOMMISSION KLAGT GEGEN DEUTSCHLAND – KOM
Die Europäische Kommission hat am 17. November 2016 9 Mitgliedstaaten aufgefordert, unverhältnismäßige und nicht gerechtfertigte Hindernisse für die grenzüberschreitende Dienstleistungserbringung nach der Dienstleistungsrichtlinie 2006/123/EG zu beseitigen (s. Pressemitteilung). Dabei hat die Kommission beschlossen, gegen Deutschland wegen der verbindlichen Mindest- und Höchstsätze in der Honorarordnung für Ingenieure und Architekten (HOAI) nach Art. 258 AEUV Klage vor dem Europäischen Gerichtshof zu erheben. Die dort geregelten Mindestsätze erfüllen nach Auffassung der EU-Kommission unter dem Gesichtspunkt der Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit nicht die Anforderungen von Artikel 15 der Dienstleistungsrichtlinie. Das Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland läuft seit Juni 2015 (s. EiÜ 23/15; 8/16) und richtete sich ursprünglich auch gegen die Regelungen zu den Mindestgebühren in der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). In einem weiteren Vertragsverletzungsverfahren hat die Kommission zudem Spanien in einer mit Gründen versehenen Stellungnahme aufgefordert, Mindesthonorare und die Beschränkung multidisziplinärer Tätigkeiten für den Rechtsberuf der „Procuradores“ (Prozessbevollmächtigte und rechtliche Vertreter) zu beseitigen.
AUFTAKT DES EUROPÄISCHEN SEMESTERS 2017 – KOM
Die Europäische Kommission hat mit der Veröffentlichung ihrer Leitlinien für die wirtschaftlichen und sozialen Prioritäten der Europäischen Union am 16. November 2016 den Zyklus des Europäischen Semesters 2017 eingeleitet (s. Pressemitteilung). In einem der zentralen Leitlinienpapiere, dem Jahreswachstumsbericht 2017, kündigt die Kommission u.a. basierend auf den Prioritäten des Arbeitsprogramms 2017 (s. EiÜ 34/16, 28/16) der Kommission an, erforderliche Maßnahmen zu treffen, um den Binnenmarkt für Waren und Dienstleistungen zu vertiefen, einen echten digitalen Binnenmarkt zu schaffen, die Geschäftsmöglichkeiten für europäische Unternehmen durch Handelsabkommen zu erweitern sowie EU– weit eine gerechte Besteuerung (s. EiÜ 34/16) sicherzustellen. Dies betrifft etwa die weitere Umsetzung der Binnenmarktstrategie (s. EiÜ 35/15) – z.B. den zu erwartenden Vorschlag zu Unternehmensinsolvenzen (s. EiÜ 21/16) – und der Strategie für den Digitalen Binnenmarkt (s. EiÜ 17/15). Die Kommission möchte zudem für das Europäische Semester 2017 den Dialog mit den Mitgliedstaaten intensivieren. Die wirtschafts- und sozialpolitischen Leitlinien werden nun im Rat, in der Euro-Gruppe, im Europäischen Rat und im Europäischen Parlament erörtert. Anfang des Jahres 2017 werden dann die Länderberichte der Kommission erwartet.
ZWEITER Bericht zur Europäischen Sicherheitsunion – KOM
Die Europäische Kommission hat am 16. November 2016 ihren zweiten Bericht COM(2016) 732 über die Fortschritte auf dem Weg zu einer wirksamen und nachhaltigen Sicherheitsunion veröffentlicht. In Ergänzung zu den im ersten Bericht angeregten Maßnahmen (s. EiÜ 32/16) weist der Bericht darauf hin, dass das Europäische Parlament und der Rat bis Ende 2016 die Kommissionsvorschläge für die Überarbeitung der Feuerwaffen-Richtlinie COM(2015) 750 und für die Einführung systematischer Kontrollen bei allen Personen, die die EU-Außengrenzen überschreiten COM(2015) 670, verabschieden sollen. Im Dezember wird die Kommission das letzte Vorschlagspaket auf der Grundlage des Aktionsplans gegen Terrorismusfinanzierung (s. EiÜ 5/16) vorlegen, darunter die Vorschläge zur Harmonisierung der Geldwäschestraftatbestände (s. EiÜ 34/16).
Workshop zur Überarbeitung der Brüssel IIa Verordnung – EP
Der Rechtsausschuss (JURI) des Europäischen Parlaments hat am 8. November 2016 einen Workshop für die Überarbeitung (s. EiÜ 23/16) der Brüssel IIa-Verordnung veranstaltet. Im Rahmen dieser Veranstaltung haben sich Abgeordnete des Europaparlaments und verschiedene Experten über den Vorschlag der Europäischen Kommission vom 30. Juni 2016 (COM(2016) 411) ausgetauscht. Als Vorbereitung für den Workshop wurden in einem Dokument die Stellungnahmen der Experten veröffentlicht (nur auf Englisch verfügbar). Inhaltlich ging es um die strukturiertere Rückführung bei Kindesentführungen, die Zusammenarbeit von Zentralbehörden und Justizbehörden sowie um die Regelungen mit Drittstaaten. Die Kommission brachte zum Ausdruck, dass die Etablierung der zwingenden Anhörung des Kindes bei Erreichung eines Mindestalters als einheitlicher europäischer Mindeststandard zwar wünschenswert, aber aufgrund der unterschiedlichen Rechtskulturen in den Mitgliedstaaten derzeit nicht durchsetzbar sei. Es wurde auch darauf hingewiesen, dass die Mediation zum Wohle der Parteien und insbesondere der Kinder stärker beworben werden sollte. Hierdurch könnten die Verfahrenskosten um 2/3 gesenkt werden. Für eine effektive Anwendung der Brüssel IIa-Verordnung werden außerdem eine bessere Fortbildung der Richter u.a. über geltendes Europäisches Recht und eine bessere Kommunikation der Gerichte untereinander notwendig seien.
BERICHTSENTWURF ZUM ONLINE-WARENHANDEL VERÖFFENTLICHT – EP
Im Ausschuss Binnenmarkt und Verbraucher (IMCO) des Europäischen Parlaments wurde am 10. November 2016 der Berichtsentwurf zum Richtlinienvorschlag über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte des Online-Warenhandels und anderer Formen des Fernabsatzes von Waren (COM(2015) 635) (vgl. EiÜ 41/15; 10/16; 26/16) veröffentlicht. Der Berichtsentwurf nimmt einige vom DAV in seiner Stellungnahme 13/16 genannten Kritikpunkte auf. So soll der Anwendungsbereich der Richtlinie nicht nur online, sondern auch offline getätigte Käufe umfassen. Außerdem wird vorgeschlagen, dass die Beweislastumkehr nur sechs Monate und nicht wie von der Kommission gefordert zwei Jahre betragen soll. Die Ausschussmitglieder können bis zum 11. Januar 2017 Änderungen vorschlagen. Die Abstimmung über den Berichtsentwurf wird voraussichtlich im Juni 2017 stattfinden.
VERÖFFENTLICHUNG BERICHTSENTWURF DIGITALE INHALTE – EP
Am 07. November 2016 wurde im Europäischen Parlament der Berichtsentwurf der gemeinsam federführenden Ausschüsse Recht (JURI) und Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) für den Vorschlag für eine Richtlinie über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte (COM(2015) 634) veröffentlicht (s. EiÜ 41/15; 16/16; 26/16). Im Berichtsentwurf wird im Unterschied zum Kommissionsvorschlag der Anwendungsbereich auch auf Waren erweitert, wenn in diesen der digitale Inhalt in solch einer Weise eingebettet ist, dass er als ein integraler Bestandteil des Sachgutes operiert und nicht einfach deinstalliert werden kann. Außerdem soll die Vertragsgemäßheit nicht nur anhand von subjektiven Kriterien (Vertragsregelungen), sondern auch aufgrund von objektiven Kriterien (üblicher technischer vom Verbraucher zu erwartender Standard) bestimmt werden können. Insgesamt wird eine klare Abgrenzung des Anwendungsbereiches zum zeitlich parallel laufenden Vorschlag über den Online-Warenhandel angestrebt. Die Frist für die Ausschussmitglieder zur Einreichung von Änderungsanträgen endet am 11. Januar 2017. Es ist derzeit geplant, über den Berichtsentwurf Ende Mai 2017 im Ausschuss abzustimmen.
EINREISEGENEHMIGUNG FÜR DRITTSTAATENANGEHÖRIGE DURCH AUTOMATISIERTES SYSTEM – KOM
Am 16. November 2016 hat die Europäische Kommission einen Verordnungsvorschlag COM(2016) 731 für die Einrichtung eines europäischen Reiseinformations- und Genehmigungssystems (ETIAS) vorgelegt. Diesen Vorschlag hatte Kommissionspräsident Juncker in seiner Rede zur Rede zur Lage der Union 2016 angekündigt (EiÜ 28/16). Mit der Einführung von ETIAS beginnt die Umsetzung des Bratislava-Fahrplans, in dem die 27 Staats- und Regierungschefs der EU (ohne das Vereinigte Königreich) im September die politischen Prioritäten für das kommende Jahr vereinbart haben. ETIAS ist ein automatisiertes System, durch das sich bestimmen lässt, wem die Einreise in den Schengen-Raum genehmigt wird. Drittstaatenangehörige ohne Visumpflicht dürfen weiterhin ohne Visum einreisen, müssen jedoch vor ihrer Einreise eine Reisegenehmigung einholen. Hierdurch sollen Personen, die ein mögliches Risiko im Hinblick auf die irreguläre Migration oder die Sicherheit darstellen, ermittelt werden. Reisende werden bereits zu einem frühen Zeitpunkt über den Status ihrer geplanten Einreise in den Schengen-Raum informiert, sodass sich die Zahl der an der Grenze abgelehnten Einreisen verringert. Die Genehmigung wird über ein Onlinesystem innerhalb von 10 Minuten erteilt und ist 5 Jahre lang gültig. Die Antragsgebühr von 5 Euro fließt in den EU-Haushalt.
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