EiÜ 37/19
Veranstaltung “Law - Made in Germany” zu Commercial Courts – DAV
Am 6. November 2019 widmet sich das diesjährige „Law - Made in Germany“ – Symposium in Frankfurt/Main der wichtigen Frage: „Justiz – Neu denken?! Brauchen wir einen Commercial Court?“ Im Wettbewerb zwischen den verschiedenen Standorten von Commercial Courts werden die hochkarätigen Referenten die Vorteile bereits bestehender Commercial Courts – wie jüngst in den Niederlanden – diskutieren. Diese Bestandsaufnahme soll dann in der Erörterung der Frage kulminieren, ob ein deutscher Commercial Court die Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität des Rechtsstandorts Deutschlands fördern kann. Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung sind hier verfügbar. Seit einigen Jahren werden auch in Deutschland die Stimmen lauter, die die Einrichtung von spezialisierten Kammern oder die Einrichtung eines „International Commercial Courts“ für grenzüberschreitende wirtschaftliche Streitigkeiten fordern. Neben Vertretern der Anwaltschaft, befasst sich aktuell u.a. eine Arbeitsgruppe der Justizministerkonferenz mit dem Thema. Auch das Europäische Parlament hat sich in seiner Entschließung vom 13. Dezember 2018 für die Einführung eines freiwilligen beschleunigten europäischen Zivilverfahrens für grenzüberschreitende Handelsstreitigkeiten und die Prüfung der Einrichtung eines europäischen Handelsgerichts ausgesprochen.
Keine Beschreibung der Rechtsbehelfe gegen EEA – EuGH
In der Rechtssache C-324/17 (Gavanozov), hat der EuGH festgestellt, dass es für den Erlass einer Europäischen Ermittlungsanordnung gemäß Art. 5 Abs. 1 der Richtlinie 2014/41 in Verbindung mit Abschnitt J des Formblatts in Anhang A dieser Richtlinie nicht erforderlich ist, eine Beschreibung der Rechtsbehelfe, die im Anordnungsmitgliedstaat gegen den Erlass einer EEA vorgesehen sind, zu liefern. Das Formblatt dient vielmehr dazu, die Vollstreckungsbehörde über die bereits gegen die EEA eingelegten Rechtsbehelfe zu informieren. Die Anordnungsbehörde muss lediglich den Namen und die Anschrift der zuständigen Behörde in Anordnungsmitgliedstaaten angeben, die weitere Auskünfte zu Rechtsbehelfen, rechtlicher Unterstützung und Dolmetscherleistungen erteilen kann.
Diese Auslegung, so der EuGH, ist dazu geeignet, auf der Grundlage der Grundsätze des Vertrauens und der gegenseitigen Anerkennung die justizielle Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten zu erleichtern und zu beschleunigen.
Bedenken zur Rechtsstaatlichkeit in Rumänien – KOM
Die Entwicklung der Rechtsstaatlichkeit in Rumänien gibt Anlass zur Sorge, so der neue Bericht zur Lage der Justiz in Rumänien für das Jahr 2019. Den Empfehlungen vom November 2018 sei Rumänien nicht nachgekommen, um den im Bericht vom Januar 2017 vorgezeichneten Weg zum Abschluss des Kooperations- und Kontrollverfahrens wiederaufzunehmen. So hatte die EU-Kommission mehrfach Bedenken, etwa bei der Justizreform und der Korruptionsbekämpfung gegenüber den Behörden, äußern müssen. Positiv bewertet die Kommission hingegen die Rechtsstaatsentwicklung in Bulgarien. Sowohl die Korruptionsbekämpfung als auch der Schutz der Unabhängigkeit der Justiz und Zusagen zur Einführung einer Rechenschaftspflicht des Generalstaatsanwalts seien Schritte zur Erfüllung aller Rechtsstaatlichkeitskriterien. Die Länder hatten sich bei ihrem EU-Beitritt 2007 zu dieser jährlichen Überprüfung der Rechtsstaatlichkeit im Rahmen des Kooperations- und Kontrollverfahrens (CVM) verpflichtet, um noch bestehende Mängel der Justizsysteme zu bekämpfen. Bulgarien könnte nun möglicherweise nach Anhörung des EU-Parlaments und des Rates aus dem Mechanismus entlassen werden.
Neuer Anlauf für EU-Antidiskriminierungsrichtlinie – EP/Rat
Bis heute hat der Rat keine gemeinsame Linie im Kampf gegen Diskriminierung in der EU gefunden. Elf Jahre nach dem Kommissionsvorschlag zu einer EU-Antidiskriminierungsrichtlinie hat der finnische Ratsvorsitz die Richtlinie wieder auf die politische Agenda gesetzt. Der Rat hatte den Erlass der Richtlinie bisher insbesondere unter Berufung auf den Grundsatz der Subsidiarität (Art. 5 Abs. 3 EUV) verhindert. Viele EU-Parlamentarier äußerten in einer Aussprache vom 22. Oktober 2019 ihren Unmut über den Stillstand der Verhandlungen zur Richtlinie und forderten den Rat auf, vom Grundsatz der Einstimmigkeit abzuweichen und eine Abstimmung mit qualifizierter Mehrheit zu beschließen. Der Rat hielt am 24. Oktober 2019 eine Orientierungsaussprache. Obwohl seit 2008 mehr als 20 Vorsitze Anstrengungen unternommen haben, konnte die erforderliche Einstimmigkeit im Rat bislang nicht erreicht werden. Die Bedenken der Mitgliedstaaten gegen die vorgeschlagene Richtlinie betreffen insbesondere die Rechtssicherheit, die Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen der Union und den Mitgliedstaaten und Kostenfragen. Nach Ansicht der Staaten kämen statt einer Richtlinie folgende Instrumente in Betracht: Strategien einschließlich Aktionsplänen auf EU-Ebene, EU-Fördermittel, durchgängige Berücksichtigung in allen Politikbereichen, Sensibilisierung, bessere Unterstützung von Opfern und Gleichstellungsstellen sowie Vorgehen gegen Hetze. Designierte Kommissarin für Gleichstellung ist die Malteserin Helena Dalli.
Deutsch-Tschechische Wirtschaftstätigkeit im Fokus – DAV
Unternehmer, die in Tschechien tätig werden oder tschechische Arbeitskräfte in Deutschland beschäftigen wollen, stehen vor vielfältigen Herausforderungen. Was haben deutsche Unternehmerinnen und Unternehmer in Tschechien zu beachten? Wie gründet oder kauft man ein Unternehmen? Welche arbeitsrechtlichen Vorgaben gibt es? Diese und weitere Fragen beantworten tschechische und deutsche Experten während der kostenfreien Abendveranstaltung der IHK Regensburg in Zusammenarbeit mit dem DAV in Tschechien am 19. November 2019. Anmeldungen werden online bis zum 13. November entgegengenommen.
Sacharow-Preis für uigurischen Ökonom Ilham Tohti – EP
Der Sacharow-Menschenrechtspreis 2019 des EU-Parlaments geht an den inhaftierten chinesisch-uigurischen Regierungskritiker und Wirtschaftswissenschaftler Ilham Tohti. Dies gab Parlamentspräsident Sassoli am 24. Oktober 2019 bekannt. Tohti gilt als Befürworter des Dialogs und setzt sich für die Umsetzung der Gesetze für die regionale Autonomie in China ein. Nachdem es zu tödlichen Auseinandersetzungen zwischen Uiguren und Han-Chinesen kam, wurde er 2014 verhaftet und zu lebenslanger Haft verurteilt. Sassoli forderte die chinesische Regierung zur Freilassung Tohtis und dazu auf, die Minderheitenrechte zu achten. Neben Tohti waren auch brasilianische Menschenrechtsaktivisten und eine Gruppe kenianischer Schülerinnen nominiert gewesen. Die Preisverleihung findet am 18. Dezember 2019 im Europäischen Parlament in Straßburg statt.
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