Europa im Überblick, 39/17

Mitwirkung am Europäischen Tag der Justiz – DAV

Am 8. November 2017 fand in Aachen die zentrale deutsche Veranstaltung des Europäischen Tages der Justiz statt (s. EiÜ 36/17). Schüler, Bürger sowie Fachpublikum aus der Anwaltschaft und der Justiz haben sich mit Experten über Fragen rund um die EU, die grenzüberschreitende justizielle Zusammenarbeit und aktuelle Fragen des Reiserechts ausgetauscht. Auch der DAV hat mit einem Informationsstand und der Teilnahme von RAin Béatrice Deshayes, Europabeauftragte des Ausschusses ZPO, zu dem Erfolg dieses Tages beigetragen. Frau Deshayes referierte in dem zivilrechtlichen Workshop, in dem die bestehenden EU-Rechtsinstrumente zur Geltendmachung von grenzüberschreitenden Forderungen im Zivil- und Familienrecht diskutiert wurden. Auch wenn einzelne Verordnungen wie z.B. die Small-Claims-Verordnung (EG) 861/2007 in der Praxis nicht so häufig genutzt werden, müsse nach Ansicht eines Vertreters der EU-Kommission erst überprüft werden, ob sie ggf. nicht ausreichend bekannt seien, bevor sie eventuell aufgehoben werden. Eine Konsolidierung der verschiedenen EU-Instrumente sei nicht geplant. In seinem Festvortrag zum Ausklang des Tages betonte Peter Biesenbach, Justizminister des Landes NRW, dass sich der Justizstandort Deutschland durch die Möglichkeit, Gerichtsverhandlungen in englischer Sprache durchzuführen, stärken müsse. Weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung des Bundesamtes für Justiz.

Verbesserter Schutz vor Terrorismusgefahren – RAT/EP

Sowohl der Rat als auch das EU-Parlament streben einen besseren Schutz vor den Gefahren des Terrorismus an. Das geht aus der allgemeinen Ausrichtung des Rates vom 8. November 2017 (s. Pressemitteilung; finaler Text liegt noch nicht vor) und den Berichten des Ausschusses des EU-Parlaments für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) vom 6. November 2017 (s. Pressemitteilung; finale Texte liegen noch nicht vor) zu den drei Vorschlägen der EU-Kommission zur Überarbeitung des Schengener Informationssystems (SIS) hervor (COM(2016) 881, COM(2016) 882, COM(2016) 883). Das EU-Parlament fordert u.a. eine Verpflichtung für Mitgliedstaaten, so schnell wie möglich einen Terroranschlag zu melden. Außerdem sollen Daten von Fingerabdrücken, Handflächen, Gesichtserkennung und DNA mit allen nationalen Vollstreckungsbehörden geteilt werden. Um Entscheidungen eines Mitgliedstaats bei der Rückführung von sich illegal in der EU aufhaltenden Drittstaatsangehörigen besser durchzusetzen, sprechen sich die Parlamentarier des LIBE-Ausschusses außerdem für eine Meldung im Schengener Informationssystem über alle ausgesprochenen Rückführungsentscheidungen und Ausreisen von Drittstaatsangehörigen aus. Nun muss noch das Plenum des EU-Parlaments zustimmen, damit die Trilogverhandlungen zwischen Rat, EU-Parlament und EU-Kommission beginnen können.

Verbesserung von Unterlassungsklagen für Verbraucher geplant – KOM

Die Europäische Kommission hat eine vorläufige Folgenabschätzung zur möglichen Überarbeitung der Richtlinie 2009/22/EG über Unterlassungsklagen zum Schutz der Verbraucherinteressen veröffentlicht. Die EU-Kommission erwägt dabei die Ausweitung des Anwendungsbereichs der Richtlinie etwa auf die Bereiche Finanzdienstleistungen, Energie, Umwelt oder Telekommunikation sowie die Etablierung von weitreichenden Informationspflichten der beklagten Partei gegenüber betroffenen Verbrauchern. Zur Verbesserung des Zugangs zum Recht wird auch der Erlass von Gerichtsgebühren für Verbraucherorganisationen geprüft. Eine weitere Option stellt aus Sicht der Kommission dar, die Möglichkeit von Unterlassungsklagen in Form eines kollektiven Rechtsschutzes (s. EiÜ 21/17) auszuweiten sowie ein außergerichtliches Güteverfahren vorzusehen, welches unter der Aufsicht einer gerichtlichen Stelle oder einer Verwaltungsstelle stehen würde. Die Überarbeitung der o.g. Richtlinie soll – nach der bereits angekündigten Überarbeitung der EU-Verbraucherrechte-Richtlinien und des sog. „Fitness-Checks“ (s. EiÜ 22/17) – ein möglicher Teil eines für 2018 angekündigten Legislativpakets im Verbraucherrecht („New Deal for Consumers“) sein.

Mittelbare Diskriminierung von Frauen bei vertikaler Teilzeit – EuGH

Eine Regelung, die in Fällen von vertikaler Teilzeitarbeit bei der Berechnung des Arbeitslosengeldanspruches die arbeitsfreien Wochentage nicht berücksichtigt, kann eine mittelbare Diskriminierung von Frauen darstellen. Das entschied der EuGH am 9. November 2017 (Rs. C-98/15). Dem zugrunde lag der Fall einer spanischen Reinigungskraft, die ihre Arbeitsstunden auf drei Tage pro Woche aufteilte (sog. vertikale Teilzeit), ihre Sozialversicherungsbeiträge jedoch wie Vollzeitbeschäftigte und horizontal Teilzeitbeschäftigte (d.h. Arbeitsstunden an allen Werktagen) für jeden Werktag des Monats entrichtete. Bei der Berechnung des Arbeitslosgengeldes wurden jedoch die Tage, an denen sie zwar nicht gearbeitet, aber eingezahlt hatte, außer Acht gelassen. Dies verstoße gegen Art. 4 Abs. 1 der Richtlinie 79/7/EWG des Rates zur schrittweisen Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen im Bereich der sozialen Sicherheit, so der EuGH, wenn feststehe, dass die Mehrheit der Beschäftigten mit vertikaler Arbeitszeitvereinbarung weiblich sei und von dieser Maßnahme nachteilig betroffen sei. Der von der spanischen Regierung vorgebrachte Grundsatz des „Beitrags zum Sozialversicherungssystem“ rechtfertige dies nicht. Dieser sei bereits nicht geeignet, um zu gewährleisten, dass die Wechselbeziehung von eingezahlten Beiträgen und den bei Arbeitslosigkeit beanspruchten Bezügen eingehalten wird.

Abhörmaßnahmen müssen das Berufsgeheimnis respektieren – EGMR

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat im Fall Dudchenko v. Russia (Beschwerdenr. 37717/05) entschieden, dass heimliche Abhörmaßnahmen den Schutz des anwaltlichen Berufsgeheimnisses verletzen, wenn prozessuale Mindeststandards fehlen. Dem lag der Sachverhalt zugrunde, wonach russische Polizeibehörden Telefongespräche des späteren Beschwerdeführers mit seinem Verteidiger in Untersuchungshaft abhören ließen. Der spätere Beschwerdeführer wurde auf Grund der aus den Abhörmaßnahmen gewonnenen Informationen zu 13 Jahren Haft, u.a. wegen schweren Raubes, verurteilt. Das Gericht hebt in seinem Urteil hervor, dass sich aus Artikel 8 Abs. 2 der EMRK ein verstärkter Schutz der vertraulichen Kommunikation zwischen Anwalt und Mandant ergebe, um die Möglichkeit einer effektiven Verteidigung zu gewährleisten. Hierfür sei insbesondere nicht entscheidend, wann der Anwalt formal als Verteidiger bestellt worden sei. Um einen Verfahrensmissbrauch bei der Beweisverwertung in Fällen heimlicher Abhörmaßnahmen ausschließen zu können, müssten nach Ansicht des Gerichts gewisse prozessuale Mindeststandards bestehen. So müsse das nationale Recht die Reichweite des Berufsgeheimnisses hinreichend klar vorsehen und die Entscheidung, ob bestimmtes Beweismaterial unter das anwaltliche Berufsgeheimnis fällt, aufgrund der hohen Schutzwürdigkeit der anwaltlichen Kommunikation mit seinem Mandanten, gerichtlicher Kontrolle unterstehen. Auch das weitere Verfahren der Verwendung, Aufbewahrung und Vernichtung entsprechenden Beweismaterials müsse im nationalen Recht niedergelegt sein.

Zustimmung zur Säule sozialer Rechte – RAT

Der Rat der EU hat am 23. Oktober 2017 der interinstitutionellen Proklamation der EU-Kommission, des EU-Parlaments und des Rates zur Schaffung der europäischen Säule sozialer Rechte zugestimmt. Die Säule ist eine politische Selbstverpflichtung und als Leitlinie für die EU-Mitgliedstaaten und die EU-Institutionen gedacht. Sie soll entsprechend den jeweiligen Zuständigkeiten und unter Beachtung der Grundsätze der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit sowohl in den Mitgliedstaaten als auch auf EU-Ebene umgesetzt werden. Ziel der Säule ist es, durch 20 zentrale Grundsätze und Rechte zur Unterstützung gut funktionierender und fairer Arbeitsmärkte und Sozialsysteme beizutragen (s. EiÜ 17/17, 10/16). Diese Rechte sind in drei Kategorien unterteilt: Chancengleichheit und Arbeitsmarktzugang, faire Arbeitsbedingungen sowie Sozialschutz und soziale Inklusion. Auf dem europäischen Sozialgipfel zu dem Thema „Faire Arbeitsplätze und Wachstum“ in Göteborg am 17. November 2017 soll die Unterzeichnung dieser Proklamation im Namen der Mitgliedstaaten vorgenommen werden.

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