Europa im Überblick, 39/19

EiÜ 39/19

Verfahrensdokumente ab sofort frei abrufbar – EuGH

Zahlreiche Verfahrensdokumente und rechtswissenschaftliche Dokumente sind ab sofort auf der Seite des EuGH frei zugänglich (vgl. Pressemitteilung). Diese Dokumente stammen aus der Datenbank des Justiziellen Netzwerks der Europäischen Union (JNEU). Alle nicht vertraulichen Dokumente dieser Datenbank sind ab sofort öffentlich verfügbar. Der neue Bereich der EuGH-Website ermöglicht einen direkten Zugang zu Vorabentscheidungsverfahren und Vorlageentscheidungen in der Verfahrenssprache und allen sonstigen verfügbaren Sprachen. Außerdem können Entscheidungen nationaler Gerichte (auf Englisch und Französisch) abgerufen werden, die von den Verfassungsgerichten und obersten Gerichten der Mitgliedstaaten aufgrund ihrer Relevanz für das Unionsrecht ausgewählt wurden. Schließlich können auch verschiedene Dokumente wissenschaftlicher oder pädagogischer Natur abgerufen werden, die von den am JNEU beteiligten Gerichten erstellt wurden, wie z. B. wissenschaftliche Vorarbeiten und Dokumentationen, thematische Übersichten über die Rechtsprechung zum Unionsrecht oder Dokumente, die eine Übersicht über die Rechtsentwicklung geben.

Weiterer Teil der polnischen Justizreform unionsrechtwidrig – EuGH

Laut der EuGH-Entscheidung vom 5. November 2019 in der Rs. C-192/18 sind weitere Maßnahmen im Rahmen der polnischen Justizreform unionsrechtswidrig. Ein unterschiedliches Ruhestandsalter für Frauen und Männer, die als Richter an den ordentlichen Gerichten Polens oder als Staatsanwälte tätig sind, ist nicht mit EU-Recht vereinbar. Polen verstößt damit gegen Verpflichtungen aus Art. 157 AEUV sowie der Richtlinie 2006/54/EG zur Verwirklichung des Grundsatzes der Chancengleichheit und Gleichbehandlung von Männern und Frauen. Vor allem seien geschlechtsspezifische Altersgrenzen für den Eintritt in den Ruhestand ungeeignet, Karrierenachteile für Beamtinnen auszugleichen. Auch der dem Justizminister eingeräumte Ermessensspielraum des polnischen Justizministers über den Verbleib im Amt von Richtern, die diese Altersgrenzen überschritten haben, ist unionsrechtswidrig. Denn er gefährde die Unabhängigkeit der betroffenen Richter und ist somit unvereinbar mit Art 19 I 2 EUV i.V.m. Art. 47 der Grundrechte-Charta der EU. Der EuGH folgte damit den Schlussanträgen des Generalanwalts (vgl. EiÜ 25/19) und seiner Rechtsprechung vom Juni 2019 zu den Altersgrenzen für Richter am obersten polnischen Gericht (s. EiÜ 26/19).

Cloud Act: Parlament kritisiert Vorgehen der Kommission – EP

EU-Abgeordnete forderten im Hinblick auf den US-amerikanischen Cloud Act die Einhaltung europäischer Datenschutzstandards. Dies wurde in einer Anhörung im Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) am 7. November 2019 deutlich. Der Cloud Act verpflichtet amerikanische Internetfirmen und IT-Dienstleister, US-Behörden auch dann Zugriff auf gespeicherte Daten zu gewährleisten, wenn die Speicherung nicht in den USA erfolgt. Die EU-Kommission und die USA kündigten im Februar 2019 die Aufnahme von Verhandlungen über ein Abkommen hierzu an (vgl. EiÜ 7/19). Der amtierende Europäische Datenschutzbeauftragte Wiewiórowski betonte, es sei etwa wichtig, dass die Daten nur zum Zweck der konkret verfolgten Straftat übermittelt werden und ersuchte EU-Mitgliedstaaten über Rechtsbehelfe gegen die Pflicht zur Datenübermittlung verfügen. Abgeordnete des EU-Parlaments wiesen auf ein deutlich niedrigeres Datenschutzniveau in den USA hin und kritisierten die mangelnde Berücksichtigung von Positionen des Parlaments in den Verhandlungen mit den USA. Außerdem wurde auf das bereits zwischen der EU und den USA bestehende Rechtshilfeabkommen (MLAT) verwiesen.

Kampf gegen Geldwäsche: Parlament lobt Vorschläge der Kommission – EP

Die Kommission plant im Kampf gegen Geldwäsche eine verstärkte Harmonisierung. Dies teilte sie dem EU-Parlament in einer Gemeinsamen Aussprache mit dem Ausschuss für Wirtschaft und Währung (ECON) am 7. November 2019 mit. An die Stelle der bestehenden Geldwäsche-Richtlinien soll eine Verordnung treten. Außerdem schlägt die Kommission eine EU-Geldwäschemeldestelle (FIU) vor, die die Arbeit der nationalen FIUs koordiniert, sowie eine völlig neue EU-Behörde zur Geldwäsche-Überwachung. Eine Vertreterin der Kommission erklärte, die Richtlinien würden nach wie vor nicht zufriedenstellend umgesetzt, die Bemühungen der Staaten nähmen jedoch an Fahrt auf. Zentrale Meldestellen in den Mitgliedstaaten tauschten sich teilweise nicht oder nur verzögert aus. Oft fehle es an Ressourcen und einer regelmäßigen Aufsicht. So gebe es Länder, die nur über zwei Aufsichtspersonen verfügten, andere Länder hätten keine Experten mit entsprechender Kompetenz. Es komme zudem vor, dass von Sanktionen abgesehen oder solche nur zögerlich verhängt werden. Nach wie vor bestünden Gesetzeslücken. So habe die Kommission zwar das technische Wissen zu der wichtigen Verknüpfung nationaler Kontenverzeichnisse, jedoch fehle es insoweit an einer Rechtsgrundlage. Indessen läuft die Frist für die Mitgliedstaaten zur Umsetzung der 5. Geldwäsche-Richtlinie im Januar 2020 ab.

Law made in Germany: Appel zur Einrichtung eines Commercial Court – DAV

Am 6. November fand das 7. Symposium der „Law - Made in Germany“-Initiative in Frankfurt a.M. zum Thema “Braucht Deutschland einen Commercial Court?“ statt. Im ersten Teil der Konferenz ging es primär um die wirtschaftlichen, politischen als auch rechtlichen Überlegungen, wieso auch Deutschland einen Commercial Court für transnationale Handelsstreitigkeiten haben sollte. Ein solcher könne zu einer Stärkung des Rechtsstandortes Deutschland im Wettbewerb der Rechtssysteme beitragen. Europa sei zudem der zweitgrößte Rechtdienstleistungsmarkt nach den USA. Erörtert wurde auch, dass der Brexit voraussichtlich dazu führen werde, dass ein Teil der transnationalen Handelsstreitigkeiten von englischen Gerichten abwandern wird. Diese Gelegenheit sollte aus deutscher Sicht genutzt werden. Experten aus verschiedenen Ländern, u.a. England, Singapur und den Niederlanden, berichteten anschließend über ihre nationalen Commercial Courts. Eine Podiumsdiskussion beleuchtete sodann wichtige Einzelaspekte: Verfahrenssprache, zwei- oder dreistufiges Verfahren, Andockung am LG oder OLG oder doch komplette Eigenständigkeit. Zum Abschluss der Konferenz wurde ein Appell an den Gesetzgeber zur Einrichtung eines Commercial Court angenommen.

Der europäische Kampf gegen Desinformation im Internet – KOM/EP

Anfang 2020 will die EU-Kommission die Wirksamkeit des EU-Verhaltenskodex zur Bekämpfung von Desinformation umfassend bewerten, den einige große Online-Plattformen (u.a. Facebook, Google und Twitter) im Oktober 2018 unterzeichnet hatten. Die Unterzeichner haben nach einem Jahr Selbstbewertungsberichte erstellt, in denen sie zu ergriffenen Maßnahmen berichten. Dieser Mechanismus ist jedoch von der Bereitschaft der Unternehmen abhängig, Daten zur Verfügung zu stellen, und zeigt auf, dass in den Mitgliedstaaten sehr unterschiedliche Maßnahmen ergriffen werden. Die EU-Kommission äußerte sich enttäuscht, dass keine weiteren Plattformen oder Unternehmen den Kodex unterzeichnet hätten. Daher seien möglicherweise Maßnahmen rechtlicher Natur erforderlich. Das Thema Desinformation und Pressefreiheit war auch Thema einer Anhörung im Ausschuss für Bürgerliche Freiheiten und Inneres (LIBE) des EU-Parlaments am 6. November 2019. Die Sprecher betonten, dass es die Meinungsfreiheit umfassend zu schützen gilt – dass aber zeitgleich eine Plattformregulierung durch die EU ein wirksames Mittel zur Begrenzung von Hassrede wäre.

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