Europa im Überblick, 39/2025

75 Jahre Europäische Menschenrechtskonvention – EMRK/EGMR

Vor 75 Jahren, am 4. November 1950 wurde in Rom die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) unterzeichnet – ein historischer Schritt hin zu einem Europa, das die elementaren Rechte jedes einzelnen Menschen schützt und demokratische Grundfreiheiten garantiert. Das 75. Jubiläum wurde mit einer Zeremonie im Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg gefeiert. Seit ihrem Inkrafttreten im Jahr 1953 bildet die Konvention das Herzstück des europäischen Menschenrechtsschutzes in den derzeit 46 Mitgliedstaaten des Europarates. Weitere Informationen zur Besonderheit der Konvention und zu seiner Fortentwicklung lesen Sie hier, bzw. im Anwaltsblatt.

Konsultation zur Reform der Europäischen Vergaberichtlinien – KOM

Die EU-Kommission hat eine Konsultation zum Europäischen Vergaberecht eröffnet mit dem Ziel, mögliche Ansätze zur Überarbeitung der bestehenden Regelungen zur öffentlichen Auftragsvergabe zu eruieren. Übergeordnetes Ziel ist gemäß dem gemeinsamen Fahrplan für Wettbewerbsfähigkeit und Dekarbonisierung (Clean Industrial Deal) die Stärkung der Europäischen Wettbewerbsfähigkeit und der wirtschaftlichen Resilienz und Autonomie. Die Interessenträger können sich im Wege einer Freitextstellungnahme oder durch Beantwortung eines Fragebogens äußern. Kürzlich hatte die Kommission zu der im ersten Halbjahr erfolgten Evaluierung der Richtlinien 2014/23/EU, 2014/24/EU und 2014/25/EU einen Bericht vorgelegt, in dem sie - wie auch der DAV in seiner Stellungnahme SN 8/25 - zu dem Ergebnis gekommen ist, dass die Europäischen Vergaberichtlinien ihre Ziele nur teilweise erreicht haben, insbesondere mit Blick auf die Rechtsklarheit und die notwendige Flexibilität des Europäischen Rechtsrahmens. Neben der Gesamtkohärenz der Vergaberegelungen und der Verbesserung der grenzüberschreitenden Aktivität der Unternehmen hat die EU-Kommission für die anstehende Überarbeitung auch die Vereinheitlichung der zahlreichen parallel bestehenden Vergabeplattformen im Sinn. Die Frist zur Beteiligung an der Konsultation endet am 26. Januar 2026. Laut dem kürzlich veröffentlichten Arbeitsprogramm der Kommission (vgl. EiÜ 37/25) soll ein entsprechender Vorschlag im zweiten Quartal 2026 vorgelegt werden.

LIBE-Ausschuss fordert verschärftes Vorgehen gegen Ungarn – EP

Der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) des EU-Parlaments hat am 5. November 2025 einen Bericht angenommen, der ein schärferes Vorgehen der Union gegen Ungarn wegen schwerwiegender Verletzungen der Werte der EU fordert (s. bereits EiÜ 33/25). Über das Verfahren nach Art. 7 EUV können nach der Feststellung einer eindeutigen Gefahr der Verletzung der Werte der EU auf einer zweiten Stufe wegen solcher Verstöße die Stimmrechte eines Mitgliedstaates in der EU suspendiert werden. Eine Mehrheit der Ausschussmitglieder stimmte für den Berichtsentwurf in geänderter Fassung. Neu ist unter anderem, dass der geänderte Bericht den Grundwert der Solidarität als einen der Werte nennt, die durch das Verhalten des ungarischen Staates bedroht sind und ein entschlosseneres Vorgehen nach Art.7 rechtfertigen. Dies entspricht auch einem Vorschlag des DAV in dem Policy Paper vom 23.09.2025. Damit der Bericht zur offiziellen Position des EU-Parlamentes wird, muss er auch in der nun folgenden Abstimmung im Plenum eine Mehrheit finden.

Verkehrsrechtsharmonisierung: Digitaler Führerschein und Co. – EP/Rat

Die Mitgliedstaaten der EU werden ihr Verkehrsrecht weiter vereinheitlichen, insbesondere die Vorschriften zur Fahrerlaubnis, zu Fahranfängern und zum Führerscheinentzug. Im Oktober hat der EU-Gesetzgeber die Richtlinie (EU) 2025/2205 über den Führerschein und die Richtlinie (EU) 2025/2206 über den Fahrberechtigungsverlust erlassen (vgl. PM), die nun am 5. November 2025 im Amtsblatt der EU veröffentlicht wurden. Demnach sollen die Mitgliedstaaten im nationalen Recht Mindestausbildungsinhalte für den Fahrerlaubniserwerb regeln, z.B. zur Gefahr toter Winkel. Für Fahranfänger soll unionsweit begleitetes Fahren ab 17 Jahren möglich sein und eine zweijährige Probezeit gelten. Die Mitgliedstaaten müssen neben dem physischen Führerschein auch eine digitale Option einführen. Ferner soll der Entzug der Fahrerlaubnis in einem Mitgliedstaat künftig unionsweit besser durchgesetzt werden. Die Vorschriften sind Teil des Pakets zur Verkehrssicherheit, der Deutsche Anwaltverein hatte sich in seiner Stellungnahme 27/23 zum Informationsaustausch im Zusammenhang mit straßenverkehrssicherheitsgefährdenden Delikten geäußert. Die Mitgliedstaaten haben nun zwei Jahre Zeit, bis sie die ersten Teile der neuen Richtlinien in nationales Recht umgesetzt haben müssen.

ETIAS-Grundrechtsbeirat stärkt Rechtsschutz für Antragsteller – EDPS

Mit der Einführung des European Travel Information and Authorisation System (ETIAS) im Herbst 2026 wird ein EU-weites System zur Sicherheitsüberprüfung visumfreier Reisender etabliert, vgl. PM. ETIAS verarbeitet umfangreiche personenbezogene Daten und nutzt automatisierte Abgleiche sowie algorithmisches Profiling zur Risikobewertung. Aufgrund der tiefgreifenden Eingriffe in Grundrechte, insbesondere in das Recht auf Datenschutz und effektiven Rechtsschutz, wurde gemäß Art. 10 der ETIAS-Verordnung das ETIAS Fundamental Rights Guidance Board (EFRGB) eingerichtet. Dieses Gremium, dem u. a. der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDPS), die EU-Grundrechteagentur und Frontex angehören, gibt Leitlinien zu grundrechtlichen Aspekten der ETIAS-Implementierung. Das EFRGB hat kürzlich eine Leitlinie zur Gewährleistung eines wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelfs nach Art. 47 der EU-Grundrechtecharta veröffentlicht. Sie verpflichtet ETIAS-Behörden, ablehnende Entscheidungen zu begründen, diese dem Betroffenen mitzuteilen und Akteneinsicht im Einklang mit dem Datenschutzrecht zu gewähren. Einschränkungen des Rechtsschutzes sind nur unter den Bedingungen des Art. 52 Abs. 1 der EU-Grundrechtecharta zulässig. Besondere Aufmerksamkeit gilt Entscheidungen, die auf geheimhaltungsbedürftigen Sicherheitsdaten oder algorithmischem Profiling beruhen. Das EFRGB dient somit als Modell für die Verknüpfung von Datenschutzaufsicht und Grundrechtsschutz bei neuen Technologien.

Schutz der Privatsphäre und beruflichen Reputation verletzt – EGMR

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) stellte in seinem Urteil vom 4. November 2025, Marko Tešić v. Serbia (Rs. 61891/19),eine Verletzung von Art. 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens) fest, da die serbischen Behörden das Persönlichkeitsrecht eines Rechtsanwalts unzureichend vor ungerechtfertigten Medienangriffen geschützt hatten. Der Beschwerdeführer wurde in mehreren Medienberichten als mutmaßlicher Teilnehmer an gewalttätigen Fußballunruhen dargestellt und mit schwerwiegenden Vorwürfen in Verbindung gebracht. In seiner professionellen Rolle als Rechtsanwalt war er besonders auf die Wahrung seines Rufes angewiesen, da die öffentliche Darstellung seine berufliche Integrität und Mandantenbeziehungen gefährdete. Die nationalen Gerichte weigerten sich jedoch, seine Klage auf Schutz der Persönlichkeitsrechte zu prüfen, und stützten sich dabei einseitig auf die Pressefreiheit (Artikel 10 EMRK). Der EGMR betonte, dass Art. 8 EMRK nicht nur negative Schutzpflichten gegenüber staatlichen Eingriffen, sondern auch positive Schutzpflichten gegenüber Drittakteuren umfasse. Insbesondere bei Personen in exponierten beruflichen Positionen wie Rechtsanwälten müsse der Schutz ihrer Privatsphäre und der beruflichen Reputation sorgfältig gegen das öffentliche Informationsinteresse abgewogen werden. Die nationalen Instanzen hatten diese Abwägung unterlassen.

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