Weniger, aber effizienter – Taskforce für Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit – KOM
EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker hat am 14. November 2017 – wie in seiner diesjährigen Rede zur Lage der Union (s. EiÜ 31/17) angekündigt – die Taskforce für Subsidiarität, Proportionalität und „Weniger, aber effizienteres Handeln“ offiziell eingesetzt (s. Beschluss). Die Taskforce wird ihre Arbeit zum 1. Januar 2018 aufnehmen und von Franz Timmermans, dem ersten Vizepräsidenten der EU-Kommission, geleitet. Sie soll dem Kommissionspräsidenten bis zum 15. Juli 2018 Empfehlungen zur besseren Anwendung der in Art. 5 EUV statuierten Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit vorlegen. Außerdem sollen Vorschläge zum einen für die Politikbereiche, in denen Zuständigkeiten an die Mitgliedstaaten zurückübertragen werden können und zum anderen zur besseren Einbindung regionaler und lokaler Gebietskörperschaften, gemacht werden. Die Taskforce wird aus neun weiteren Mitgliedern bestehen, drei davon jeweils aus Mitgliedern des Europäischen Parlaments, nationaler Parlamente sowie des Ausschusses der Regionen, die noch zu benennen sind.
Konsequenzen aus den „Paradise Papers“: Mitgliedstaaten gefordert – EP/KOM
Vor dem Hintergrund der neuesten Enthüllungen in den „Paradise Papers“ zu Steuervermeidungspraktiken und Offshore-Geschäften haben die EU-Parlamentarier in der Plenardebatte vom 14. November 2017 mögliche Konsequenzen erörtert. Fraktionsübergreifend werden dabei vor allem die Mitgliedstaaten in der Pflicht gesehen. Auch EU-Finanzkommissar Pierre Moscovici forderte ein entschlossenes Vorgehen der Mitgliedstaaten beim Kampf für mehr Steuertransparenz. Dementsprechend rief er dazu auf, den Richtlinienvorschlag COM(2017) 335 der EU-Kommission zu steuerlichen Meldepflichten von Intermediären (s. EiÜ 25/17) in den kommenden 6 Monaten anzunehmen. Gleiches gelte für die Überarbeitung der 4. Geldwäscherichtlinie (s. EiÜ 38/17). Bei den hierzu laufenden Trilogverhandlungen zeichnet sich jedoch bislang – insbesondere bei der Frage des Zugangs zu Registern über wirtschaftliche Eigentümer – kein Durchbruch ab. Noch im Dezember soll im Plenum des Europäischen Parlaments über den Bericht und die Empfehlungen des PANA-Untersuchungsausschusses (s. EiÜ 36/17) zu den Enthüllungen in den „Panama Papers“ abgestimmt werden.
Position zur Reform der Dublin-Verordnung angenommen – EP
Das Plenum des EU-Parlaments hat am 16. November 2017 den Bericht (s. hierzu EiÜ 36/17 und DAV-Stellungnahme 67/16) des Ausschusses für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) der Berichterstatterin Cecilia Wikström (ALDE) zum Verordnungsvorschlag der EU-Kommission COM(2016) 270 zur Reform des Dublin-Verfahrens (sog. Dublin-IV Verordnung) gebilligt. Nach Ansicht der EU-Parlamentarier sollen die Erstaufnahmeländer nicht mehr automatisch für die Bearbeitung des Asylantrages des Flüchtlings zuständig sein. Stattdessen soll zunächst die tatsächliche Bindung des Flüchtlings zu einem anderen Mitgliedstaat geprüft werden (z.B. Familienangehörige, vorangehende Aufenthalte, Ausbildung). Fehlt diese, dürfe sich der Asylbewerber eines der vier Länder, das bisher nach einem festgelegten Verteilerschlüssel die niedrigste Quote von Asylbewerbern aufgenommen hat, aussuchen. Sobald der Rat auch seine allgemeine Ausrichtung angenommen hat, könnten die Trilogverhandlungen beginnen.
Ruhetag erst nach 12 Arbeitstagen ist zulässig – EuGH
Die wöchentliche Mindestruhezeit für Arbeitnehmer müsse nicht spätestens an dem Tag gewährt werden, der auf einen Zeitraum von sechs aufeinanderfolgenden Arbeitstagen folgt. Vielmehr genüge es, wenn die Mindestruhezeit innerhalb eines jeden Siebentageszeitraums gewährt werde. Das entschied der EuGH mit seinem Urteil vom 9. November 2017 (Rs. C-306/16). Dies hat zur Folge, dass es auch rechtmäßig sein kann, wenn ein Arbeitnehmer –wie der betroffene spanische Casinomitarbeiter – 12 Tage am Stück arbeitet. Nach Ansicht der EuGH-Richter sei die Formulierung in Art. 5 der Arbeitszeitrichtlinie 2003/88/EG "pro Siebentageszeitraum eine kontinuierliche Mindestruhezeit von 24 Stunden" ein autonomer Begriff des EU-Rechts, der einheitlich ausgelegt werden müsse. Art. 5 lege nicht fest, zu welchem Zeitpunkt die Ruhezeit zu gewähren sei. Außerdem sei das Ziel der Richtlinie, die Gesundheit der Beschäftigten zu fördern, aus Sicht des EuGH auch im vorliegenden Fall gewährleistet, da bei der Auslegung auch Flexibilität und Arbeitgeberinteressen berücksichtigt werden müssen. Außerdem stehe es den Mitgliedstaaten offen, für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer günstigere Rechtsvorschriften zu erlassen.
Besserer Verbraucherschutz beim Online-Shopping kommt – EP
Das Plenum des EU-Parlaments hat am 14. November 2017 den mit dem Rat abgestimmten Verordnungsvorschlag COM(2016) 283 über die Zusammenarbeit der Verbraucherschutzbehörden angenommen. Die nationalen Verbraucherschutzbehörden werden durch die Verordnung stärkere Befugnisse erhalten, um Verstöße gegen Verbraucherschutzgesetze im Internet besser aufdecken und unterbinden zu können. Die Behörden sollen u.a. Testkäufe von Waren oder Dienstleistungen vornehmen, die Beschränkung oder Sperrung des Zugangs zu einer Internetseite anordnen oder Geldbußen oder Zwangsgelder verhängen können. Außerdem sollen die jeweiligen nationalen Verbraucherschutzbehörden ihre grenzüberschreitende Zusammenarbeit besser koordinieren können. Die EU-Kommission wird bei weit verbreiteten Verstößen mit Unions-Dimension die Koordinierung von entsprechenden Maßnahmen vornehmen. Dies soll immer dann der Fall sein, wenn ein Verstoß die kollektiven Verbraucherinteressen in mindestens zwei Dritteln der Mitgliedstaaten, die zusammen mindestens zwei Drittel der EU-Bevölkerung ausmachen, geschädigt hat, schädigt oder schädigen kann. Die Verordnung muss noch vom Rat der EU förmlich angenommen werden und wird 24 Monate nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt wirksam. Der Verordnungsvorschlag ist Teil der Bemühungen der EU-Kommission, das Verbraucherrecht zu modernisieren. Zu diesem Zweck sollen Anfang 2018 weitere Maßnahmen vorgeschlagen werden.
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