Europa im Überblick, 40/2022

EiÜ 40/2022

Geldwäscherichtlinie: Kein unbeschränkter Informationszugang – EuGH

Die große Kammer des EuGH hat die fünfte Geldwäscherichtlinie in Bezug auf die Bestimmung, Angaben über die wirtschaftlichen Eigentümer von in der EU eingetragenen Gesellschaften in allen Fällen für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen für ungültig erklärt. Das Urteil vom 22. November 2022 im Rahmen des Vorabentscheidungsverfahrens erging in den verbundenen Rechtssachen C-37/20 und C-601/20 infolge der Klagen der luxemburgischen Gesellschaften WM sowie Sovim SA beim Bezirksgericht Luxemburg, die mit ihrem jeweiligen Antrag auf Beschränkung des Zugangs der Öffentlichkeit zu den sie betreffenden Informationen bei Luxembourg Business Registers erfolglos geblieben sind. Der Gerichtshof teilte die Ansicht des vorlegenden Bezirksgerichts, dass der Eingriff in die Rechte auf Achtung des Privatlebens und Schutz personenbezogener Daten gem. Art. 7 und 8 der Charta der Grundrechte außer Verhältnis zum Ziel der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung stehe. Der in der 5. Geldwäscherichtlinie vorgesehene Zugang ermögliche nämlich gegenüber der 4. Geldwäscherichtlinie die Verbreitung von nicht hinreichend identifizierbaren Daten ohne Nachweis eines berechtigten Interesses und Darbietung von Missbrauchsgarantien. Der DAV hat in seiner Stellungnahme Nr. 72/2016 bereits datenschutzrechtliche Bedenken am einschlägigen Art. 30 Abs. 5 c) der 4. Geldwäscherichtlinie geäußert.

Europäisches Semester: Herbstpaket veröffentlicht – KOM

Die Europäische Kommission hat am 23. November 2022 ihr Herbstpaket zur wirtschafts-, haushalts- und sozial­po­li­tischen Koordi­nierung der EU vorgelegt und damit das sogenannte Europäische Semester 2023 eingeleitet (s. Presse­mit­teilung). In ihrem Jahreswachstumsbericht betont die EU-Kommission, dass sich restriktive Regulierungspraktiken negativ auf das Funktionieren der Märkte auswirken. Eine verantwortungsvolle Staatsführung und die Achtung der Rechtsstaatlichkeit – insbesondere unabhängige, qualitative und effiziente Justizsysteme, funktionierende und leistungsfähige Steuersysteme sowie solide Rahmenbedingungen für die Korruptions- und Betrugsbekämpfung – seien Schlüsselfaktoren für eine Wirtschaft im Dienste der Menschen. In diesem Zusammenhang sollten der Vorschlag für einheitliche Steuervorschriften für die Geschäftstätigkeit in Europa – BEFIT15 – und die stetige Modernisierung und Digitalisierung der Steuerverwaltungen dazu beitragen, die Befolgungskosten zu senken, aggressive Steuerplanung und Steuervermeidungsmöglichkeiten zu minimieren und gleichzeitig Arbeitsplätze und Investitionen im EU-Binnenmarkt zu fördern. Im April 2023 sind die Länder­be­richte der EU-Kommission zu erwarten.

Rechtsstaatlichkeitsbedenken in Ungarn: Gelder nicht freigeben! – EP

In einer gemeinsamen Entschließung von EVP, S&D, Renew Europe, Grüne/EFA und Die Linke wird der Rat aufgefordert, die im Rahmen des sogenannten Konditionalitätsmechanismus eingefrorenen Gelder nicht an Ungarn freizugeben. Dies könne erst geschehen, wenn „die von der ungarischen Regierung beschlossenen Abhilfemaßnahmen in der Praxis eine nachhaltige Wirkung gezeigt haben“. Am 5. April 2022 hatte die EU-Kommission beschlossen, den im Dezember 2020 durch die Verordnung 2020/2092 etablierten Konditionalitätsmechanismus gegen Ungarn anzuwenden und  somit 7,5 Milliarden Euro an EU-Geldern, welche für das Land bestimmt waren, vorerst einzufrieren (EiÜ 14/22; EiÜ 38/20). Die ungarische Regierung legte daraufhin am 22. August 2022 eine Liste von 17 Abhilfemaßnahmen zur Bekämpfung der Probleme im Bereich Rechtstaatlichkeit und Korruptionsbekämpfung im Land vor, welche untere anderem die Schaffung einer neuen Anti-Korruptionsbehörde vorsieht. Die Mehrheit der EU-Parlamentarier erachtet diese Maßnahmen jedoch als unzulänglich. Die EU-Kommission veröffentlicht das Untersuchungsergebnis zur Umsetzung der Abhilfemaßnahmen voraussichtlich am 30. November und kommt nach Medienberichten offenbar zu dem Ergebnis, diese seien unzureichend. Auf Grundlage dieser Einschätzung wird der Rat voraussichtlich am 6. Dezember 2022 über die Freigabe der Haushaltsmittel entscheiden.

Frauen an Bord! Die EU-Quote für Führungsposten kommt - EP

Am 22. November nahm das Plenum des Europäischen Parlaments den Kompromisstext zur Richtlinie zur Gewährleistung einer ausgewogenen Vertretung von Frauen und Männern unter den Direktoren börsennotierter Gesellschaften mit klarer Mehrheit an (vgl. Pressemitteilung). Der Entwurf der Richtlinie war bereits vor über zehn Jahren vorgeschlagen worden (vgl. EiÜ 37/15; 41/15; 16/16; 3/20; 9/20; 33/20). Anfang dieses Jahrs endete die Blockadehaltung einzelner Regierungen, darunter auch Deutschlands, im Rat (vgl. 21/22; 10/22). Ziel der Richtlinie ist eine Besetzung von 40% des unterrepräsentierten Geschlechts bei nicht-geschäftsführenden Direktoren oder 33% aller Direktoren in börsennotierten Gesellschaften. Bei Verfehlung der Zielwerte drohen den Unternehmen Sanktionen. Die Richtlinie tritt kurz nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.

Studie zu geschlechtsspezifischer Gewalt: Handlungsbedarf – EP

Eine Studie im Auftrag des FEMM Ausschusses des Parlaments zu den bestehenden Regelungswerken in den Mitgliedsstaaten bestätigt den Handlungsbedarf der EU bei geschlechtsspezifischer Gewalt. Die Kommission hatte Anfang des Jahres bereits ihren Vorschlag für eine Richtlinie zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt veröffentlicht (vgl. EiÜ 9/22). Die Richtlinie soll, im Einklang mit der Istanbul-Konvention des Europarates, die Definitionen von Vergewaltigung (Art. 5) und Genitalverstümmelung (Art. 6) vereinheitlichen und Lücken in der Strafbarkeit von Cybercrime schließen. Die nun veröffentlichte Studie zeigt im materiellen Strafrecht der EU-Mitgliedstaaten Strafbarkeitslücken für Cyber-Gewalt, die nicht-einvernehmliche Veröffentlichung intimer Bilder, spezifische Formen häuslicher Gewalt und Femizide auf. Im Rat dagegen kritisieren einige Mitgliedsstaaten die mangelnde Gesetzgebungskompetenz der EU nach Art. 83(1) AEUV, insbesondere bezogen auf Art. 5 und 6 des Richtlinienvorschlags. Im Rat wurde daher ein noch nicht veröffentlichtes Gutachten beim Juristischen Dienst des Rates in Auftrag gegeben, um die Rechtsgrundlage der Richtlinie zu überprüfen.

Abschiebeverbot bei Behandlung mit medizinischem Cannabis – EuGH

Ein Drittstaatenangehöriger, der sich illegal in einem Mitgliedstaat der Union aufhält, darf nicht abgeschoben werden, wenn er in dem Mitgliedstaat aufgrund einer schweren Erkrankung eine Behandlung benötigt, die im Zielland verboten ist und dadurch die tatsächliche Gefahr einer erheblichen, unumkehrbaren und raschen Zunahme der mit dieser Krankheit verbundenen Schmerzen besteht. Dies entschied der EuGH in seinem Urteil vom 21. November 2022 in der Rechtssache C-69/21 im Hinblick auf die Rückführungsrichtline (RL 2008/115/EG), sowie Art 1, 4 und 19 II der EU-Grundrechtecharta. Im Ausgangsverfahren ging es um die Frage, ob die Abschiebung eines russischen Staatsbürgers, welcher aufgrund einer Leukämieerkrankung auf die Behandlung mit medizinischem Cannabis angewiesen ist, gegen Unionsrecht verstößt, da eine solche Behandlung in der Russischen Föderation illegal ist. Der Gerichtshof stellte nun fest, dass jedenfalls dann, wenn aufgrund des Ausbleibens einer solchen Behandlung die Gefahr einer raschen, erheblichen und unumkehrbaren Zunahme der mit dieser Krankheit verbundenen Schmerzen zu erwarten ist, eine Abschiebung gegen Art 4 der EU-Grundrechtecharta (Verbot der Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung) sowie Art. 1 EU-Grundrechtecharta (Menschenwürde) verstößt.

Forum am 2. Dezember zur Attraktivität der Rechtsberufe – ERA/CCBE/u.a.

Am 2. Dezember 2022 findet online das EU-Forum of the Legal Professions zum Thema "Erhalt der Attraktivität der Rechtsberufe: Wie können wir künftige Trends antizipieren" von 9.30 bis 17.00 Uhr statt. Diese Veranstaltung wird gemeinsam vom CCBE und der Europäischen Rechtsakademie (ERA), dem European Network of Councils for the Judiciary (ENCJ), der Europäischen Richtervereinigung (EAJ), der Vereinigung Europäischer Verwaltungsrichter (AEAJ), dem ACA-Europe, dem Netz der Präsidenten der obersten Gerichtshöfe der Mitgliedstaaten, der Europäischen Union der Gerichtsvollzieher (UEHJ) und der Europäischen Union der Rechtspfleger (EUR) organisiert. Das Programm sieht die folgenden vier Panels vor: Trends in der Attraktivität der Rechtsberufe, Das Image der Rechtsberufe, Zugang zu den juristischen Berufen, Wie können wir die Attraktivität der juristischen Berufe steigern? Anmeldungen sind kostenlos unter diesem Link möglich.

Whistleblowing: Veranstaltung zur Rolle der Anwaltschaft – CCBE

Am 29. November 2022 veranstaltet der Europäische Rat der Anwaltschaften (CCBE) von 9.00 bis 11.00 Uhr ein kostenloses Webinar zur Rolle der Anwaltschaft im Zusammenhang mit Whistleblowing. Auf dem Programm stehen praxisbezogene Vorträge, u.a. zu Strategien für die Mandatsarbeit beim Hinweisgeberschutz. Anmeldungen sind noch bis zum 28. November 2022 möglich.

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