EiÜ 40/2023
Geldwäsche und Sanktionsumgehung müssen eingedämmt werden – EP
Anlässlich der kürzlichen Enthüllungen zu „Cyprus Confidential“ hat das Europäische Parlament am 22. November eine Anhörung (ab 18:34) dazu gehalten, wie man Geldwäsche und Sanktionsumgehung noch besser eindämmen könne. Unter dem Namen Cyprus Confidential war zuvor am 14. November 2023 eine Recherche internationaler Medien publik geworden, die zeigt, wie russische Oligarchen über Briefkastengesellschaften auf Zypern Sanktionen gegen Russland seit dem Überfall auf die Ukraine umgehen. Vertreter von Rat und Kommission wiesen auf die laufenden Trilogverhandlungen zum Geldwäschepaket und zur Richtlinie zu Straftatbeständen bei Sanktionsumgehung hin. Einige Mitglieder des Parlaments kritisierten die Kommission und warfen ihr Inaktivität gegenüber Staaten vor, welche bestehende Geldwäsche- und Sanktionsgesetzgebung nicht in ausreichendem Maße berücksichtigten. Luděk Niedermayer (EVP), Berichterstatter der 6. Geldwäscherichtlinie, betonte, das System zur Bekämpfung von Geldwäschesei nur so stark wie seine schwächste Stelle. Ramona Strugariu (Renew), Schattenberichterstatterin für das gesamte Geldwäschepaket, betonte den Einfluss von Sanktionsumgehung auf die Rechtsstaatlichkeit in der gesamten Union.
Digitalisierung der Justiz: Annahme im EU-Parlament – EP
Das Plenum des EU-Parlaments hat am 23. November 2023 die Annahme der Verordnungstextes zur Digitalisierung der justiziellen Zusammenarbeit beschlossen. Die zuständigen Ausschüsse hatten im September 2023 den in den Trilogverhandlungen erzielten Kompromiss angenommen, vgl. EiÜ 31/23, s. zuvor EiÜ 25/23; 9/23; 43/22). Der Vorschlag beinhaltet unter anderem die Einrichtung eines europäischen elektronischen Zugangspunkts zur Antragstellung und zum Informationsaustausch für natürliche und juristische Personen. Außerdem können Parteien und andere relevante Personen an Zivil-, Handels- und Strafanhörungen mittels Videokonferenz oder anderer Fernkommunikationstechnologie grenzüberschreitend teilnehmen. Nachdem der Rat ebenfalls formell zugestimmt hat, kann die Verordnung veröffentlicht und 20 Tage später in Kraft treten.
Das Recht auf Reparatur nimmt Form an – EP/Rat
Das Plenum des EU-Parlaments hat am 21. November 2023 seine Position zu dem Richtlinienvorschlag über das „Recht auf Reparatur“ angenommen, abrufbar hier. Der DAV hatte sich in seiner Stellungnahme 28/23 zu dem Vorschlag geäußert und etwa hinsichtlich des Verhältnisses des Wahlrechts des Verbrauchers zur Nacherfüllung Klarstellungen gefordert. Nach der Parlamentsposition soll die Bereitstellung des Formulars für Reparaturinformationen für die Reparaturbetriebe nun freiwillig sein. Der Rat der EU hat am 22. November 2023 ebenfalls seine Position festgelegt (abrufbar hier), sodass nun die Trilogverhandlungen zu dem Vorschlag beginnen können. Der Rat will – anders als das EU-Parlament – den Begriff der Reparatur entsprechend dem ebenfalls im Gesetzgebungsverfahren befindlichen Entwurf der Ökodesign-Verordnung regeln. Das Gesetzgebungsverfahren soll noch in der laufenden Amtsperiode bis zu den Europawahlen abgeschlossen werden.
Vorschläge zur Änderung der EU-Verträge – EP
Das Europäische Parlament hat zwischen dem 21. und 23. November 2023 im Plenum final über mehrere Berichtsentwürfe und Vorschläge zur Änderung der Verträge abgestimmt. Darunter der Initiativbericht des EU-Parlaments zur Kodifizierung des Grundsatzes des Vorrangs des EU-Rechts, der Bericht „über die Kontrolle der Anwendung des EU-Rechts 2020-2022“ sowie der Bericht „Bessere Rechtssetzung 2020-2022“, um mehr Kontrolle über die Schaffung von EU-Recht und seine Durchsetzung zu gewährleisten (s. EiÜ 37/23). Nach der Konferenz zur Zukunft Europas im Mai 2022 und aufgrund zahlloser Herausforderungen und Krisen, stimmten die Abgeordneten zudem der Annahme von Vorschlägen zur Änderung der EU-Verträge zu. Die Reform soll die EU handlungsfähiger machen und der Bevölkerung mehr Mitspracherecht einräumen. Darunter sind Vorschläge zur Einführung eines Initiativrechts des Parlaments für Gesetzgebungsvorschläge und die Einführung eines echtes Zweikammersystems, um Blockaden im Rat zu verringern durch Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit und im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren (PM). Damit haben die Abgeordneten ihre Forderung nach einer Änderung der EU-Verträge bekräftigt und den Rat aufgefordert, die Vorschläge umgehend und ohne Beratungen dem Europäischen Rat vorzulegen.
Zuständigkeit von Unionsgerichten bzgl. GASP – EuGH
In zwei grundsätzlichen Sachen hatte sich die Generalanwältin Ćapeta in dieser Woche mit den Befugnissen der Unionsgerichte bei Maßnahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP, z.b. Sanktionen) auseinanderzusetzen. In ihren Schlussanträgen in der Rs. C-351/22 (Neves 77 Solutions SRL) kam sie zu dem Schluss, der Gerichtshof sei nicht dafür zuständig, allgemeine Bestimmungen einer GASP-Maßnahme nur zu dem Zweck auszulegen, ihre Bedeutung zu klären, dürfe allerdings die Grundrechte und Grundsätze der Union auslegen, um eine Beurteilung der Rechtmäßigkeit nationaler Maßnahmen zur Umsetzung der GASP zu ermöglichen. In ihren Schlussanträgen in den verbundenen Rechtssachen C-29/22 P und C–44/22 P befand sie, Einzelpersonen könnten vor den Unionsgerichten eine Schadensersatzklage gegen die Union erheben, die auf mutmaßliche Grundrechtsverletzungen durch GASP-Maßnahmen gestützt werde. In der Union dürfe die Verletzung von Grundrechten nicht Gegenstand einer politischen Entscheidung sein, und die Unionsgerichte müssten dafür zuständig sein, sicherzustellen, dass GASP-Beschlüsse nicht die durch die Grundrechte vorgegebenen „roten Linien“ überschritten.
Systemische Mängel in der polnischen Justiz – EGMR
Die große Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte hat am 23. November 2023 ihre Entscheidung in der Rechtssache Wałęsa gegen Polen gefällt (Beschwerde-Nr. 50849/21). Sie stellt eine Verletzung des Rechts auf eine faires Verfahren (Art. 6 EMRK) fest und kommt zu dem Ergebnis, dass die polnische „Kammer für außerordentliche Überprüfung und öffentliche Angelegenheiten kein unabhängiges und unparteiisches, auf Gesetz beruhendem Gericht darstellt. Die uneingeschränkte Befugnis des Generalstaatsanwalts, praktisch jede rechtskräftige Entscheidung anzufechten, verstoße gegen die Grundsätze der richterlichen Unabhängigkeit sowie der Gewaltenteilung. Das Verfahren für außerordentliche Überprüfungen verstoße gegen den Grundsatz der Rechtssicherheit bzw. den Grundsatz der Rechtskraft. Die Kammer für außerordentliche Überprüfungen hatte ein bereits rechtskräftiges Urteil aufgehoben, das den Regierungskritiker und früheres Staatsoberhaupt Wałęsa vom Vorwurf der Spitzeltätigkeit freigesprochen hatte. Dies hatte erhebliche negative Auswirkungen auf die Reputation und das Privatleben des Beschwerdeführers, eine Verletzung von Art. 8 (Recht auf Privat und Familienleben). In Anwendung des Pilotverfahrens (Verfahrensregel 61 der Verfahrensordnung) stellte der EGMR fest, dass Polen geeignete Maßnahmen ergreifen muss, um die systemische Mängel in seinem Justizsystem abzubauen.
Europäisches Semester 2024: Herbstpaket veröffentlicht – KOM
Die Europäische Kommission hat am 21. November 2023 ihr Herbstpaket zur wirtschafts-, haushalts- und sozialpolitischen Koordinierung der EU vorgelegt und damit das sogenannte Europäische Semester 20224 eingeleitet (s. Pressemitteilung). In dessen Mittelpunkt steht die Wiederherstellung der Wettbewerbsfähigkeit Europas vor dem Hintergrund der momentanen Herausforderungen, die in der zugrundeliegenden Herbstprognose 2023 der Kommission erläutert wurden. Die europäische Wirtschaft habe aufgrund dieser an Schwung verloren und werde sich auch 2024 voraussichtlich nur mäßig erholen. Es handelt sich dabei insbesondere um ein geringes Produktivitätswachstum, den grünen und digitalen Wandel, die Bevölkerungsalterung und soziale Inklusion. Die Kommission betont im Jahresbericht zum nachhaltigen Wachstum 2024 u.a., dass die Achtung der Rechtsstaatlichkeit – insbesondere unabhängige, qualitative und effiziente Justizsysteme, Rechtssicherheit und Gleichheit vor dem Gesetz – ebenfalls ein entscheidender Faktor für ein Geschäftsumfeld sei, das Investitionen und Innovation fördert. Das Herbstpaket wird jetzt von Euro-Gruppe und Rat diskutiert, welche die enthaltenen Vorgaben noch billigen müssen.
Missbräuchlichkeit überhöhter Kreditkosten – EuGH
Der EuGH entschied in seinem Urteil vom 23. November 2023, dass eine Verpflichtung des Verbrauchers überhöhte zinsunabhängige Kreditkosten zu zahlen eine missbräuchliche Klausel darstellen und damit gegen die Richtlinie über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen verstoßen kann (C-321/22). Dies sei dann der Fall, wenn die Klausel zum Nachteil des Verbrauchers ein erhebliches und ungerechtfertigtes Missverhältnis der vertraglichen Rechte und Pflichten der Vertragspartner verursache. Das Missverhältnis kann sich allein daraus ergeben, dass die dem Verbraucher auferlegten zinsunabhängige Kosten offensichtlich außer Verhältnis zu dem Kreditbetrag und den als Gegenleistung erbrachten Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Gewährung und der Durchführung eines Kredits stünden. Voraussetzungen zur Prüfung des Missverhältnisses sind jedoch, dass die Klauseln nicht den Hauptgegenstand des Vertrages festlegen und nicht die Angemessenheit zwischen dem Preis bzw. Entgelt und der als Gegenleistung erbrachten Dienstleistung betreffen. Zusätzlich könnte im konkreten Fall der Kreditvertrag nicht mehr erfüllbar und damit nichtig sein, da dieser die Tilgung der Zahlungen ausschließlich am Wohnsitz des Kreditnehmers in bar an einen Vertreter des Kreditgebers vorsieht. Dies könnte dem Kreditgeber ermöglichen unzulässigen Druck auszuüben. Es ist nun Sache des nationalen Gerichts dies zu prüfen (PM).
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