EiÜ 42/24
Green Claims: Trilogverhandlungen beginnen – EP
Am 4. Dezember 2024 stimmten die Ausschüsse für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (ENVI) sowie Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) des EU-Parlament dem Eintritt in die Trilogverhandlungen mit dem Rat der EU bezüglich der Richtlinie über Umweltaussagen (Greene Claims Directive) zu. Die EU-Kommission hatte den Richtlinienvorschlag im März 2023 veröffentlich, um Verbraucher:innen in Zukunft besser vor irreführenden Umweltversprechen zu schützen (vgl. EiÜ 11/23). Unternehmen sollen künftig verpflichtet werden, freiwillige Umweltversprechen wie „nachhaltig“ oder „umweltfreundlich“ durch wissenschaftlich fundierte Analysen zu belegen. Das EU-Parlament legte bereits im März 2024 seine Position zum Gesetzgebungsvorschlag in einem Bericht fest (vgl. EiÜ 12/24). Es fordert eine strengere Regulierung von Klimaneutralitätsangaben und setzt auf verpflichtende Prüfverfahren bezüglich der Umweltversprechen. Besonders die Regulierung von Umweltlabels und die Schaffung eines EU-einheitlichen Systems stehen im Fokus. Der Rat der EU plädiert in seiner allgemeine Ausrichtung von Juni 2024 für mehr Flexibilität (vgl. EiÜ 24/24). Kleine Unternehmen sollen von den Prüfanforderungen ausgenommen werden und die Richtlinie stufenweise anwendbar sein, um Unternehmen ausreichend Zeit für die Umsetzung zu geben. Die Trilogverhandlungen zwischen den europäischen Co-Gesetzgebern können nun beginnen.
Digitale Identität: EU setzt einheitliche Standards für Wallets – KOM
Die Europäische Kommission hat am 28. November 2024 einheitliche technische Standards für die sogenannte digitale Brieftasche vorgeschlagen, um deren grenzüberschreitende Nutzung in der EU zu ermöglichen (PM). Dazu konsultiert die Kommission fünf Entwürfe von Durchführungsverordnungen (I, II, III, IV, V) zur Umsetzung der Verordnung (EU) Nr. 910/2014) (vgl. bereits EiÜ 08/24, 39/23). Konkret festgelegt werden einheitliche Standards, Spezifikationen und Verfahren für die technischen Funktionen der Brieftasche unter Gewährleistung hoher Anforderung an datenschutzrechtliche Vorgaben. Ein zentrales Element ist die lokale Datenspeicherung, bei der Nutzer:innen die volle Kontrolle über ihre Informationen behalten. Ein Tracking oder Profiling findet nicht statt und ein Datenschutz-Dashboard liefert Transparenz über die Informationsweitergabe. Ziel ist es, den EU-Bürger:innen und Unternehmen bis Ende 2026 eine universelle und sichere Möglichkeit zu bieten, sich bei grenzüberschreitendem Zugang zu öffentlichen und privaten Dienstleistungen auszuweisen, beispielsweise bei der Kontoeröffnung oder zum Altersnachweis. Die Einführung der digitalen Brieftasche ist ein entscheidender Schritt in der EU-Strategie für eine sichere digitale Transformation. Die Frist zur Beteiligung an den Konsultationen endet am 2. Januar 2025.
Europäischer Zahlungsbefehl: § 1092a ZPO nicht unionsrechtswidrig – EuGH
Die Mitgliedstaaten der EU können im nationalen Recht einen Rechtsbehelf vorsehen, durch den der Antragsgegner einen Europäischen Zahlungsbefehl für nichtig erklären lassen kann, wenn die Zustellung nicht oder nicht ordnungsgemäß erfolgt ist. Zu diesem Ergebnis kam der EuGH am 5. Dezember 2024 in einem Vorabentscheidungsverfahren (Rs. C-389/23). Das Amtsgericht Wedding (Deutschlands zentrales Europäisches Mahngericht) hatte die Frage dem EuGH vorgelegt, weil es die Vereinbarkeit des in § 1092a Zivilprozessordnung (ZPO) normierten Rechtsbehelfs mit der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 und der Verordnung (EG) Nr. 1393/2007 bezweifelte. Im Gegensatz zu dem in Art. 16 und 17 der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 bereits vorgesehenen Einspruch greife der zusätzliche Rechtsbehelf des § 1092a ZPO schon deutlich früher im Verfahrensablauf und sei in der Rechtsfolge strenger. Die Norm produziere zufällige Ergebnisse, je nachdem ob zuerst der Antragsgegner oder das Mahngericht vom Zustellungsfehler erfahre. Dadurch werde das Europäische Mahnverfahren für Gläubiger unattraktiv. Der EuGH betonte hingegen, dass die Verordnung lediglich Mindestvorschriften festlege. Den Mitgliedstaaten stehe es frei, zusätzliche Rechtsbehelfe zu schaffen, wo die Verordnung keine expliziten Regelungen treffe (wie etwa bei Vollstreckbarerklärung eines nicht/falsch zugestellten Befehls). Das AG Wedding wird nun unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung des EuGH entscheiden.
Europäische Betriebsräte: Trilogverhandlungen beginnen – EP
Der Ausschuss des EU-Parlaments für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (EMPL) hat am 3. Dezember 2024 dem Eintritt in die Trilogverhandlungen für eine Richtlinie zur Änderung der Richtlinie 2009/38/EG über Europäischen Betriebsräten (EBR) zugestimmt. Seinen Bericht zum EU-Kommissionsvorschlag hatte das EU-Parlament bereits im April 2024 angenommen. Zweck ist die Wirksamkeit der EBR zu erhöhen, indem sie leichter eingerichtet werden können, Unternehmen stärkeren Informations- und Anhörungspflichten bei grenzüberschreitenden Angelegenheiten unterliegen und die EBR mit hinreichenden finanziellen Mitteln ausgestattet sind. Zudem soll für ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis und diverse Besetzung in EBR gesorgt werden, um Arbeitnehmer:innen angemessen zu repräsentieren (vgl. EiÜ 14/23, 3/24). Der Rat hatte bereits im Juni 2024 seine allgemeine Ausrichtung angenommen (vgl. EiÜ 25/24). Die Trilogverhandlungen zwischen den europäischen Co-Gesetzgebern zur Erarbeitung eines Kompromisstextes können nun beginnen
Spendenaufruf für European Lawyers in Lesvos – ELIL
Tausende Geflüchtete erreichen jedes Jahr die EU-Grenzen, um vor Verfolgung und Gewalt zu fliehen. European Lawyers in Lesvos (ELIL) unterstützt diese Menschen in Griechenland und an der polnisch-belarussischen Grenze bei der Erstaufnahme. Damit ELIL seine Arbeit zur Sicherung der Menschrechte an den EU-Außengrenzen fortsetzen kann, ist dringend finanzielle Unterstützung nötig. Ihre Spende garantiert kostenlose Rechtsberatung durch die vor Ort agierender Anwältinnen und Anwälte und stellt sicher, dass Geflüchtete den ihnen zustehenden Zugang zum Recht erhalten. Weitere Informationen zu ELIL finden Sie hier. Machen Sie jetzt mit Ihrer Weihnachtsspendeeinen Unterschied!
Ausbau von Fahr- und Fluggastrechten – Rat
Im Rat der EU nahmen die Minister und Ministerinnen für Verkehr, Telekommunikation und Energie am 5. Dezember 2024 allgemeine Ausrichtungen zu zwei Verordnungen bezüglich der Fahr-und Fluggastrechte an. Eine Verordnung thematisiert das multimodale Reisen, während die andere die wirksamere Durchsetzung der Fahr- und Fluggastrechte in der Union bezweckt. Ziel ist der erhöhte Schutz der Passagiere und gleichzeitig die Begrenzung des Verwaltungsaufwands. Unter anderem müssen Mindestinformationen den Passagieren barrierefrei zur Verfügung gestellt werden und bei verpassten Anschlüssen zwischen zwei Verkehrsträgern die Rechte der Fahrgäste ausgebaut werden, zudem bei Buchung von Flügen über Reiseportale eine vollständige Erstattung in Anerkennung der EuGH-Rechtsprechung gewährleistet werden. Den Betreibern wird aufgetragen, Beschwerden effizienter zu bearbeiten, beispielsweise durch erleichterte Geltendmachung von Erstattungen und Entschädigungen. Nun muss zunächst das EU-Parlament seine Position festlegen, bevor die Trilogverhandlungen zwischen Rat und Parlament unter Vermittlung der EU-Kommission beginnen können.
EUROVOICES: Rechtsstaatlichkeit in der EU – WJP
Am 26. November 2024 hat das World Justice Project (WJP) mit EUROVOICES ein neues interaktives Datentool vorgestellt, das die Wahrnehmung von Rechtsstaatlichkeit und Demokratie in allen 27 Ländern der EU auf regionaler Ebene abbilden soll. Das WJP ist eine unabhängige, unparteiische, multidisziplinäre Organisation, die vor allem bekannt ist für ihren Rule of Law Index® (vgl. hierzu EiÜ 36/24). Für EUROVOICES wurden Daten erhoben in den Bereichen Demokratie und Grundrechte, Justiz und Sicherheit sowie Transparenz und Korruption. Dafür wurden über 64.000 Bürger:innnen sowie 8.000 Rechtsexpert:innen zu ihrem Umgang mit der Regierung, der Polizei und den Gerichten, ihrer Fähigkeit, ihre Rechte wahrzunehmen, der Stärke ihrer Demokratie und dem Ausmaß von Kriminalität, Korruption und Gewalt befragt (vgl. zur Umfrage EiÜ 16/24). Die Informationen sind unterteilt in People’s Voices im Fragestil und Bewertungen durch Experten in der Expert Scorecard. Abgefragt wurde etwa der erschwingliche Zugang zu rechtlicher Beratung sowie das Vertrauen in die Justiz, einschließlich der Richter:innen und Staatsanwält:innen. Für Deutschland beispielsweise gaben in ländlichen Regionen nur zwischen 20 und 50 % der Befragten an zu glauben, dass sie, unabhängig davon wer sie sind, ein faires Strafverfahren erhalten würden. Der Deutschlanddurchschnitt liegt in dieser Frage bei 57,9%.
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