EiÜ 43/19
ePrivacy: Kommission denkt über neuen Verordnungsvorschlag nach – Rat
Die Kommission werde alle Optionen erwägen und möglicherweise während der Ratspräsidentschaft von Kroatien in der ersten Jahreshälfte 2020 den Mitgliedstaaten einen überarbeiteten Text der Verordnung zum Thema des Schutzes der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation (ePrivacy) vorschlagen. Dies kündigte der Binnenmarktkommissar Thierry Breton anlässlich einer Sitzung des EU-Ministerrates im Bereich "Verkehr, Telekommunikation und Energie" am 3. Dezember 2019 an. Bereits im Januar 2017 hatte die Kommission einen Vorschlag für eine Verordnung unterbreitet, welche an die Stelle der geltenden ePrivacy-Richtlinie treten sollte. Während das EU-Parlament unter Berichterstatterin Birgit Sippel (S&D) seine Position bereits 2017 festlegte, kommt der Rat in seinem Fortschrittsbericht zu dem Ergebnis, dass trotz intensiver Bemühungen unter der finnischen Ratspräsidentschaft ein Kompromiss unter den Mitgliedstaaten erneut nicht erzielt werden konnte. Wesentliche Streitpunkte sind Regulierungsansätze zum Aufdecken von Online-Kinderpornographie, die Einwilligung rund um Online-Profile der Nutzer, Datensammlungen durch Cookies und der Umgang mit Metadaten wie Verbindungs- oder Standortinformationen. Unklar ist bisher auch das Zusammenspiel der geplanten Verordnung mit der bereits geltenden Datenschutzgrundverordnung.
Erhöhte Effizienz für grenzüberschreitende Verfahren – Rat
Der Rat hat am 3. Dezember 2019 zwei Verhandlungsmandate für den Trilog mit EU-Parlament und Kommission für die Änderungsverordnungen über die grenzüberschreitende Beweisaufnahme VO Nr. 1206/2001/EG und die VO Nr. 1393/2007/EG über die Zustellung von Schriftstücken angenommen. Das EU-Parlament hatte schon im Frühjahr 2019 die Berichte zu der Überarbeitung der Beweisaufnahme- und Zustellverordnung angenommen (s. EiÜ 5/19). Durch die Änderung der beiden Verordnungen soll durch die Nutzung der Digitalisierung die Effizienz und Geschwindigkeit grenzüberschreitender Gerichtsverfahren verbessern, um den Zugang zur Justiz und ein faires Verfahren für die Parteien zu sichern. Der Ratstext sieht sowohl bei der Beweisaufnahme- als auch Zustellverordnung vor, dass ein dezentrales IT-System, das von der Kommission gewartet und geschaffen werden solle, zur Übermittlung von Dokumenten genutzt werden soll. Des Weiteren wurde u.a ein neuer Artikel 6b in den Ratstext zur Beweisaufnahmeverordnung eingefügt, wonach die Rechtswirkung und Zulässigkeit als Beweismittel in einem Verfahren nicht allein deshalb abgesprochen werden darf, nur weil dieses in elektronischer Form vorliegt. Im Ratstext zur Zustellverordnung wurde u.a. in Art. 14a eingefügt, dass die Mitgliedsstaaten die Bedingungen, für die elektronische Zustellung von gerichtlichen Schriftstücken an eine bestimmte E-Mail-Adresse nach vorangegangener Zustimmung selbst festgelegen können.
Opfer von Straftaten sollen EU-weit besser geschützt werden – Rat
Im Rat haben die EU-Justizminister am 3. Dezember 2019 Schlussfolgerungen zu den Rechten der Opfer von Straftaten angenommen. Diese evaluieren den bestehenden rechtlichen Rahmen auf EU-Ebene und Wege zur verbesserten Effektivität und Umsetzung dieses Rahmens und konkrete kommende Handlungsmöglichkeiten zur weiteren Stärkung der Opferrechte in der EU. Erwogen wird dabei die Verbesserung des Zugangs der Opfer zu Entschädigung durch eine verstärkte Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten oder eine Überarbeitung der Entschädigungsrichtlinie. Die EU-Justizminister ersuchen die EU-Kommission, eine EU-Strategie zu den Rechten der Opfer für 2020-2024 auszuarbeiten mit einem besonderen Schwerpunkt auf Opfern von Gewaltverbrechen. Zudem sollen bewährte und praxisbezogene Verfahren unter den Mitgliedstaaten näher geprüft werden, wie der Zugang der Opfer zu Informationen und Unterstützung. Schließlich werden die Mitgliedstaaten zur vollständigen und korrekten Umsetzung der bestehenden EU-Rechtsvorschriften betreffend die Rechte der Opfer aufgerufen.
Elektronische Daten durch anwaltliches Berufsgeheimnis geschützt – EGMR
Am 3. Dezember 2019 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) im Fall Kırdök and Others v. Türkei (Antragsnr. 14704/12) die Verletzung des Rechts auf Achtung des Privat- und Familienlebens aus Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) festgestellt. Die Antragssteller waren drei türkische Rechtsanwälte, deren elektronischen Daten durch die Justiz für die strafrechtliche Verfolgung eines anderen Anwalts, der im selben Büro und an demselben Computer arbeitete, beschlagnahmt worden waren. Insbesondere sei die Beschlagnahme der elektronischen Daten, die vom anwaltlichen Berufsgeheimnis geschützt waren und die Weigerung der Rückgabe oder Zerstörung dieser unverhältnismäßig gewesen, so der Gerichtshof. Es habe keinen Versuch gegeben, die vom Berufsgeheimnis umfassten Daten herauszufiltern. Auch sei das Argument der Behörden, eine Rückgabe der beschlagnahmten Daten sei so lange nicht möglich, wie diese nicht transkribiert worden seien, unvereinbar mit dem anwaltlichen Berufsgeheimnis. Der EGMR betonte auch den Mangel an Verfahrensgarantien, in dem von der Justiz angewandten und ausgelegten Recht.
Mehr europaweite Kooperation bei Geldwäschebekämpfung notwendig – Rat
Der Rat für „Wirtschaft und Finanzen“ setzt weiterhin einen Schwerpunkt auf die Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungbekämpfung. So nahm er als direkte Reaktion auf die Strategische Agenda der EU 2019-2024 am 5. Dezember 2019 Schlussfolgerungen zu strategischen Prioritäten bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung an. Diese Bereiche seien von großer Bedeutung für die EU und die angenommenen Schlussfolgerungen setzen klare politische Richtlinien für die Kommission, so Mika Lintilä, Finanzministerin von Finnland. Die künftige Arbeit der Kommission soll in diesem Bereich insoweit gelenkt werden, als dass der vorhandene Regelungsrahmen weiter ausgebaut und verbessert wird. Die durch die FATF und MONEYVAL gesetzten internationalen Standards müssen weiterhin zügig und umfassend in das EU-Recht integriert werden. Vor allem soll eine wirksamere Kooperation zwischen den in der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aktiven und beteiligten Behörden gefördert werden und eine kohärente Überwachung erlauben. Dafür müsse der Informationsaustausch zwischen diesen erleichtert werden. Außerdem soll überlegt werden, ob bestimmte Aspekte der Geldwäschebekämpfung durch Verordnungen besser zu regeln seien. Auch die Möglichkeit einer Übertragung bestimmter Zuständigkeiten und Befugnisse an eine Unionseinrichtung und entsprechende Vor- und Nachteile sollen diskutiert werden.
Berufsanerkennungsrichtlinie – weiterhin noch Umsetzungsbedarf – KOM
Die EU-Kommission hat am 27. November 2019 beschlossen, Deutschland und Malta ergänzende Aufforderungsschreiben zu übermitteln, wonach diese Länder ihr nationales Recht und ihre Praxis mit den EU-Vorschriften über die Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen 2013/55/EU in Einklang bringen müssen. In den seit Juli 2018 laufenden Vertragsverletzungsverfahren sind insbesondere berufsrechtliche Regelungen bei den Architekten, Ärzten und dem Krankenpflegepersonal betroffen. Als nächsten Schritt kann die Kommission beschließen, eine mit Gründen versehene Stellungnahme an Deutschland und Malta zu richten und anschließend beide Mitgliedstaaten vor dem Gerichtshof der Europäischen Union verklagen.
Umfragen zur Nutzung von KI in der Rechtsanwaltschaft – KOM
Die Tätigkeit der Rechtsberufe wird zunehmend von Künstlicher Intelligenz (KI) bestimmt. Informationen zur Art und zum Umfang der Nutzung in der Anwaltschaft gibt es jedoch bisher kaum. Erste Erkenntnisse dazu sollen Umfragen liefern. Die Kommission führt derzeit im Rahmen ihrer Strategie für die E-Justiz 2019-2023 eine Online-Umfrage (nur auf Englisch) unter Anwaltskanzleien und Anwaltsverbänden und -kammern zum Einsatz von KI in den Rechtsberufen durch (Fristende: 12. Dezember 2019). Zusätzlich führt der Rat der Anwaltschaften in der EU (CCBE), dessen Mitglied der DAV ist, im Auftrag der Kommission eine Online-Umfrage zur Nutzung elektronischer Instrumente und von KI-Systemen im Gerichtsprozess durch (Fristende: 17. Dezember 2019). Das Ergebnis soll 2020 in dem von der Kommission jährlich erstellten Justizbarometer Berücksichtigung finden.
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