Europa im Überblick, 44/17

Konsequenzen für Anwälte aus Panama-Paper Skandal gefordert – EP

Das EU-Parlament hat am 13. Dezember 2017 die Empfehlungen des PANA-Sonderausschusses angenommen (s. EiÜ 40/17, 36/17). Das EU-Parlament wirft dabei nicht nur den Mitgliedstaaten Versäumnisse bei der Bekämpfung von Steuervermeidungsstrategien vor, sondern fordert auch für Rechtsanwälte und andere Beratergruppen eine strengere Regulierung (s. Ziffer 138 ff. der Empfehlungen). So werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, Leitlinien zur Auslegung und Anwendung der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht zu veröffentlichen. Zudem soll die EU-Kommission einen Gesetzesvorschlag für eine unabhängige, nationale Aufsichtsbehörde für selbstregulierte Berufe prüfen. Eine besonders kritische Formulierung, wonach die Selbstregulierung der „Verpflichteten“ im Sinne der Geldwäscherichtlinie durch einen Vorschlag der EU-Kommission untersagt werden solle, fand keine Mehrheit bei den Parlamentariern. Mit Blick auf das in Deutschland bewährte System der Rechtaufsicht hatte sich der DAV zuvor verstärkt gegen diese Forderung zur Abschaffung der Selbstregulierung eingesetzt.

Brexit: Fortschritt bei Verhandlungen betrifft auch Rechtsanwälte – KOM/Rat

Der Europäische Rat hat heute auf Empfehlung der Europäischen Kommission vom 8. Dezember 2017 festgestellt, dass ausreichende Fortschritte in der ersten Phase der Austrittsverhandlungen mit dem Vereinigten Königreich erzielt worden sind. Gegenstand des zuvor erzielten Verhandlungsdurchbruchs war u.a. auch die Frage, wie mit anwaltlichen Berufsqualifikationen umzugehen ist, wenn etwa ein britischer Rechtsanwalt die Zulassung zur deutschen Anwaltschaft erworben hat oder umgekehrt. Dem gemeinsamen Fortschrittsbericht der Unterhändler der Kommission und der britischen Regierung zufolge genießen vor dem Austrittsdatum ergangene Berufsanerkennungsentscheidungen nach Titel III der Berufsanerkennungsrichtlinie sowie Entscheidungen des Zielmitgliedstaats nach Artikel 10 der anwaltlichen Niederlassungsrichtlinie 98/5/EG Bestandsschutz. Zum Austrittszeitpunkt anhaltende Anerkennungsverfahren genießen ebenfalls Bestandsschutz und werden unionsrechtsgemäß abgeschlossen. Damit kann nun in die zweite Phase der Verhandlungen eingetreten werden, wo mögliche Übergangsregelungen ausgearbeitet und Sondierungsgespräche über die künftigen Beziehungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich aufgenommen werden. Die Verhandlungsleitlinien für die zweite Phase sollen bezüglich der Übergangsregelungen im Januar 2018 und bezüglich der künftigen Beziehungen im März 2018 festlegt werden.

Deutschland mit Bedenken zur VO zu Einziehungs- und Sicherstellungsentscheidungen – Rat

Der Rat hat am 8. Dezember 2017 eine allgemeine Ausrichtung zum Entwurf einer Verordnung über die gegenseitige Anerkennung von Sicherstellungs- und Einziehungsentscheidungen (s. EiÜ 35/17) festgelegt. Auf der Grundlage dieses Mandats wird der Vorsitz Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament aufnehmen können. Deutschland hat indes der allgemeinen Ausrichtung mit der Begründung nicht zugestimmt, dass die Beachtung der Grundrechte – wie etwa in der Richtlinie zur Europäischen Ermittlungsanordnung – bei der Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen nicht hinreichend berücksichtigt wurde.

Verbesserungsbedarf bei der Zustellung und der Beweiserhebung? – KOM

Die EU-Kommission hat am 5. Dezember 2018 eine öffentliche Konsultation über die Modernisierung eines Teiles der grenzüberschreitenden justiziellen Zusammenarbeit in Zivil- und Handelssachen in der EU veröffentlicht. Hierdurch möchte die EU-Kommission Rückmeldung darüber erhalten, in welchen Bereichen die Verordnung (EG) 1393/2007 über die Zustellung von Schriftstücken und die Verordnung (EG) 1206/2001 über die Beweisaufnahme verbessert werden können. Darüber hinaus wird u.a. die stärkere Nutzung von elektronischen Mitteln bei der grenzüberschreitenden Zustellung von Schriftstücken und der Beweiserhebung behandelt. Außerdem geht es um die Erforderlichkeit zusätzlicher Verfahrensstandards in Bereichen, die außerhalb dieser Verordnungen liegen, um eine mögliche Erweiterung des Geltungsbereichs der Verordnungen und um den Schutz der Verteidigungsrechte. Die Ergebnisse der Konsultation werden in die im Arbeitsprogramm der EU-Kommission (s. EiÜ 37/17) für das 2. Quartal 2018 angekündigte Überarbeitung der beiden Verordnungen einfließen (s. hierzu auch die gemeinsame vorläufige Folgenabschätzung der EU-Kommission). Bis zum 2. März 2018 kann der Online-Fragebogen beantwortet werden.

Besserer Informationsaustausch in der Sicherheitsunion – KOM

Die EU-Kommission möchte die bestehenden Informationslücken bei dem grenzüberschreitenden Informationsaustausch in den Bereichen Sicherheit, Grenzschutz und Migrationssteuerung schließen. Zu diesem Zweck hat sie am 12. Dezember 2017 ein Gesetzgebungspaket mit zwei Verordnungsvorschlägen (COM(2017) 793 und COM(2017) 794) vorgelegt. Handlungsbedarf wurde insbesondere deswegen gesehen, da die Informationssysteme der EU hier derzeit nicht miteinander verknüpft sind. Dies hat zur Folge, dass z.B. Terrorverdächtige in verschiedenen Datenbanken unter verschiedenen Namen gespeichert sind, sodass sie bei Überprüfungen unentdeckt bleiben. Ein einheitliches europäisches Suchportal soll es nun ermöglichen, dass gleichzeitig innerhalb mehrerer Informationssysteme Daten gesucht werden. Außerdem soll ein gemeinsames System zum Abgleich biometrischer Daten eingesetzt werden, sodass die Nutzung von Mehrfachidentitäten und Identitätsbetrug besser aufgedeckt werden kann. Gleichzeitig hat die EU-Kommission in dem zwölften Bericht über die Sicherheitsunion über Fortschritte bei den anderen sicherheitsrelevanten Dossiers berichtet, einschließlich der bereits veröffentlichten Legislativvorschläge zur Stärkung der Informationssysteme.

 Training Conference – DAV/CCBE

Am 14. Dezember 2017 fand in Brüssel eine Konferenz des Rates der Europäischen Anwaltschaften (CCBE) zu dem Thema „Training of Lawyers: Challenges and Opportunities“ statt. In dieser Konferenz konnten sich Anbieter und Rechtsanwälte über Fortbildungsmöglichkeiten und-methoden austauschen. Im Mittelpunkt der Diskussion stand der Einsatz von neuen Technologien in Anwaltskanzleien und die damit verbundenen Herausforderungen, die Wichtigkeit der Fortbildung auch in Soft Skills sowie die Gestaltungsmöglichkeiten von innovativen Lernmethoden wie z.B. e-Learning. Die Deutsche Anwaltakademie (DAA) hat sich bei der inhaltlichen Planung der Konferenz eingebracht.

Frohe Festtage – DAV

Mit dieser Ausgabe erhalten Sie die letzte EiÜ für das Jahr 2017. Die DAV-Geschäftsstelle Brüssel wünscht Ihnen allen frohe und besinnliche Festtage sowie einen guten Auftakt in ein neues und erfolgreiches Jahr 2018. Die nächste EiÜ erhalten Sie am Freitag, den 5. Januar 2018.

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