EiÜ 45/19
Europäisches Semester 2020 – Herbstpaket der Kommission veröffentlicht
Das Herbstpaket des Europäischen Semesters 2020 wurde am 17. Dezember 2019 durch die EU Kommission veröffentlicht. Das Paket folgt dabei den vorab schon bekannt gewordenen Plänen der EU Kommission; Nachhaltigkeit, soziale Inklusion, Innovationskraft und der europäische Green Deal stehen im Zentrum der identifizierten Prioritäten. Erstmals in den Zyklus des Europäischen Semesters aufgenommen wurde ein Bericht über Binnenmarktleistung. Im Bereich des Dienstleistungssektors sieht die EU Kommission das höchste Potential für weitere Integration. Transnationale Aktivitäten in hochregulierten Wirtschaftsbereichen wie dem Rechtdienstleistungsmarkt bewertet die Kommission weiterhin als sehr niedrig. Während die Regulierungsrate bei Wirtschaftsprüfern, Architekten und Ingenieuren stark variiert, ist der Rechtsdienstleistungssektor in den meisten Staaten vergleichbar reguliert. Eine geringere Regulierung sei vorteilhaft, mit niedrigeren Kosten für Konsumenten und nicht zwingend mit geringerer Qualität verbunden. Mitgliedsstaaten könnten den Binnenmarkt stärken, wenn regulatorische Maßnahmen angemessen und verhältnismäßig seien.
Eurojust-Reform: engere Zusammenarbeit wird ermöglicht – KOM/EP/RAT
Die neue Eurojust-Verordnung 2018/1727 ist am 12. Dezember 2019 in Kraft getreten. Die Zusammenarbeit zwischen Eurojust, der EU-Agentur für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen, und den Justizbehörden der Mitgliedstaaten, Europol, der Europäischen Grenz- und Küstenwache und dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) wird dadurch erleichtert. Eurojust ist insbesondere für die Bekämpfung grenzüberschreitender organisierter Kriminalität wie Terrorismus, Schleuser- oder Cyberkriminalität verantwortlich. Die Verordnung leite eine neue Phase für Eurojust ein, so EU-Justizkommissar Didier Reynders. Die neue Rechtsgrundlage und Erweiterung des Anwendungsbereichs würden die Maßnahmen gegen internationale kriminelle Netzwerke verbessern und die Sicherheit in der EU erhöhen. Unter anderem sichert die Reform mehr Transparenz und demokratische Kontrolle durch einen Mechanismus, der gemeinsame Evaluierung der Tätigkeiten von Eurojust durch das Europäische Parlament und die nationalen Parlamente ermöglicht.
Airbnb braucht keine Maklerlizenz – EuGH
Der Wohnungsvermittler „Airbnb“ benötigt keine Maklerlizenz. Das Unternehmen sei als „Dienst der Informationsgesellschaft“ einzustufen und falle daher unter Art. 2 a) der „eCommerce-Richtlinie“ (2000/31/EG). Dies geht aus einem Urteil des EuGH vom 19. Dezember 2019 hervor (Rs. C-390/18). Der französische Tourismusverband hatte Beschwerde gegen Airbnb eingelegt. Airbnb vermittle nicht nur gegen Entgelt den Kontakt zwischen Vermieter und Mieter, sondern biete zusätzliche (optionale) Dienste im Sinne eines Immobilienvermittlers an und benötige daher nach französischem Recht eine Maklerlizenz. Nach Ansicht des EuGH ist der Vermittlungsdienst von Airbnb trennbar vom eigentlichen Immobiliengeschäft zwischen Vermieter und Mieter. Die wesentliche Eigenschaft der Plattform sei die Erstellung einer Online-Liste von verfügbaren Wohnungen. Die Besonderheiten der Webseite (Such- und Vergleichsfunktion, Haftpflichtversicherung, Garantie zum Schutz von Vermögensschäden, Schätzung des Mietpreises) stellten damit eine eigene Dienstleistung und keine bloße Ergänzung einer rechtlich anders, nämlich als Beherbergungsdienstleistung, zu qualifizierenden Gesamtdienstleistung dar. Die Höhe der Miete werde zudem nicht von Airbnb festgelegt, sondern sei ausschließlich dem Vermieter vorbehalten. Das Urteil könnte in Frankreich Signalwirkung haben, zumal 2024 Paris Austragungsort der Olympischen Spiele sein wird und das IOC angekündigt hat, Airbnb für die Unterbringung während der Veranstaltung zu unterstützen.
Schrems vs. Facebook: Beschluss über Datenübermittlung gültig – EuGH
Das Verfahren Max Schrems vs. Facebook ging 2019 in eine weitere Runde. Sechs Jahre nach seiner ersten Beschwerde gegen Facebook lässt der Datenschutzaktivist Maximilian Schrems derzeit vom EuGH überprüfen, wie sicher die Datenübermittlung aus der EU in die USA ist. Mit dem Beschluss 2010/87/EU hat die Kommission Standardvertragsklauseln für die Übermittlung personenbezogener Daten an Auftragsverarbeiter in Drittländern festgelegt. In seinen Schlussanträgen schlug Generalanwalt Henrik Saugmandsgaard Øe dem Gerichtshof vor, dass die Prüfung der Fragen nichts ergeben habe, was die Gültigkeit des Beschlusses 2010/87 beeinträchtigen könnte. Die Tatsache, dass die Standardvertragsklauseln der Behörden eines Drittbestimmungslandes nicht hindern würden, den Parteien, mit den Klauseln unvereinbare Pflichten aufzuerlegen, führe für sich alleine genommen, nicht zur Ungültigkeit des Beschlusses. Entscheidend sei, dass wirksame Regelungen bestünden, mit denen sichergestellt sei, dass die jeweiligen Datenübermittlungen ausgesetzt werden könnten, wenn die Einhaltung der Klauseln unmöglich sei. Obwohl für den Rechtsstreit nicht entscheidend, führt der Generalanwalt hilfsweise aus, dass an der Vereinbarkeit des Datenschutzschild-Beschlusses seiner Ansicht nach in Bezug auf Achtung des Privatlebens, den Schutz personenbezogener Daten und dem Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf Zweifel bestehen.
Gefahr für die öffentliche Ordnung bei Begehung einer Straftat – EuGH
Am 12. Dezember 2019 hat der EuGH mit seinem Urteil in der Rs. C-380/18 die Voraussetzungen für die Zulässigkeit von Rückkehrentscheidungen gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchst. e des Schengener Grenzkodex (VO 2016/399) klargestellt. Im vorgelegten Fall wurde eine Drittstaatsangehörige verdächtigt, gegen die niederländischen strafrechtlichen Suchtmittelvorschriften verstoßen zu haben und daraufhin aufgefordert das Hoheitsgebiet der Union zu verlassen. Eine solche Rückkehrentscheidung sei zulässig, solange die verdächtigte Straftat nach ihrer Art und der drohenden Strafe eine hinreichende Schwere aufweise, um die sofortige Beendigung des Aufenthalts dieses Drittstaatsangehörigen im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten zu rechtfertigen, so der EuGH. Außerdem seien übereinstimmende, objektive und eindeutige Indizien, die den Verdacht auf diese Straftat stützen, notwendig. Auch im Rahmen des Rechts auf Familienzusammenführung (Richtlinie 2003/86/EG) ist die Gefahr für die öffentliche Ordnung aufgrund der Begehung einer Straftat ein rechtmäßiger Grund für die Ablehnung der Verlängerung oder Entziehung eines Einreise- oder Aufenthaltstitels, so der EuGH in den Rs. C-381/18 und C-382/18. Es bedürfe eine im Verhältnis zur Aufenthaltsdauer hinreichend schwere Strafe und schwerwiegende Straftat, um die Notwendigkeit der Aufenthaltsverweigerung zu begründen. Außerdem müsse die in Art. 17 der Richtlinie vorgesehene individuelle Prüfung vorgenommen werden.
Videoüberwachung in Wohnungsblöcken kann zulässig sein – EuGH
Nationale Vorschriften, nach denen es zulässig ist, ohne Einwilligung der betroffenen Personen ein Videoüberwachungssystem in den Gemeinschaftsbereichen eines Wohngebäudes zu installieren, sind mit dem EU-Datenschutzregime, im entscheidungserheblichen Zeitraum Art 6 I e) und Art. 7 f) der Datenschutzrichtlinie (95/46/EG) und Art. 8 und 52 der EU-Grundrechtecharta vereinbar. So urteilte der EuGH am 11. Dezember 2019 in der Rs. C-708/18. Solche Maßnahmen seien unionsrechtskonform solange ein berechtigtes Interesse wahrgenommen werde – im konkreten Fall die Gewährleistung des Schutzes und die Sicherheit von Personen und Eigentum vor Wohnungseinbrüchen – und die Maßnahme verhältnismäßig sei. Jedoch müssen die mittels des Systems erfolgende Verarbeitung personenbezogener Daten den Voraussetzungen des Art. 7 f) der Richtlinie entsprechen. Ob diese Voraussetzungen erfüllt sind, sei vom vorlegenden Gericht zu prüfen.
Gesichtserkennungssoftware: ein Rechtsrahmen ist nötig – FRA
Gesichtserkennungssoftware wird zunehmend auch von EU-Staaten genutzt und sollte nur unter Achtung der Grundrechte zum Einsatz kommen. Zu diesem Ergebnis kommt ein im November 2019 erschienener Bericht der EU-Grundrechteagentur (FRA). Nach dem Bericht bedürfe es eines klaren und detaillierten EU-Rechtsrahmens. Der Abgleich von per Videoüberwachung erkannten Gesichtern mit einer Datenbank müsse streng auf die Verfolgung von Terrorismus und anderen erheblichen Straftaten sowie zum Auffinden gesuchter Personen oder Opfern von Straftaten begrenzt sein. Differenziert werden müsse etwa zwischen der Software-Nutzung bei kommerziellen Veranstaltungen und der Nutzung bei Demonstrationen, wo die Gesichtserkennungstechnik einen abschreckenden Effekt („chilling effect“) haben könnte. Software-Entwickler müssten bereits bei der Entwicklung von Software Grundrechte berücksichtigen. Öffentliche Stellen müssten Informationen bereitstellen, um eine Diskriminierung von Menschen durch Algorithmen auszuschließen. Auch fordert die FRA unabhängige sowie finanziell und personell gut ausgestattete Datenschutzbehörden für die Aufsicht.
Verleihung des Sacharow-Preis 2019 an Ilham Tohti – EP
In Straßburg wurde am 18. Dezember 2019 der Sacharow-Menschenrechtspreises für geistige Freiheit an Ilham Tohti verliehen. Der uigurische Ökonom setzt sich für die Rechte der uigurischen Minderheit in China ein. In China wird ihm Separatismus vorgeworfen und er verbüßt derzeit eine lebenslange Haftstrafe. Bei der Verleihung wurde er durch seine Tochter Jewher Ilham vertreten. Seit 2017 habe die Familie nichts mehr von ihm gehört, und sie wisse selber nicht wo er sich derzeit befindet. Bereits bei der Bekanntgabe des Preisträgers am 24. Oktober 2019 (siehe auch EiÜ 37/19) betonte Parlamentspräsident Sassoli, Tohti habe sein Leben dem Kampf um die Rechte der uigurischen Minderheit in China gewidmet. Seit 2017 wurden mehr als eine Million Uiguren in einem Netz von Internierungslagern inhaftiert.
Emily O’Reilly zur Europäischen Ombudsfrau wiedergewählt – EP
Bei der Wahl am 17. Dezember 2019 des neuen Europäischen Bürgerbeauftragten in einer geheimen Abstimmung im Europäischen Parlament fand sich keine absolute Mehrheit für einen der fünf Kandidaten. Nach den Regeln der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments wurde die Wahl einen Tag später, am 18. Dezember, wiederholt, es setzte sich im dritten Wahlgang die bisherige Amtsinhaberin Emily O’Reilly (Irland) durch. Sie verpflichtete sich bei der Anhörung im Petitionsausschuss am 3. Dezember weiter daran zu arbeiten, dass Bürger und ihre Rechte im Mittelpunkt des Handelns der EU-Verwaltung stehen. Dadurch solle das Vertrauen der Bürger in die EU-Verwaltung zurückgewonnen werden.
Frohe Festtage – DAV
Mit dieser Ausgabe erhalten Sie die letzte EiÜ für das Jahr 2019. Die DAV-Geschäftsstelle Brüssel wünscht Ihnen allen fröhliche und besinnliche Festtage sowie einen guten Auftakt in ein neues und erfolgreiches Jahr 2020. Die nächste EiÜ erhalten Sie voraussichtlich in der ersten Januarwoche.
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