EiÜ 7/19
Einigung zu umstrittener Urheberrechtsreform – EP/Rat
Die umstrittene Reform des EU-Urheberrechts kommt. Das EU-Parlament und der Rat haben hierzu am 13. Februar 2019 eine vorläufige Einigung über den Richtlinienvorschlag über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt COM(2016) 593 erzielt (s. Pressemitteilung, finaler Text noch nicht veröffentlicht). Plattformen werden grundsätzlich verpflichtet, eine Lizenz für alle urheberrechtlich geschützten Inhalte, die durch Nutzer hochgeladen werden, zu erhalten (Art. 13). Sie sind damit für Urheberrechtsverletzungen haftbar, es sei denn, sie können u.a. nachweisen, dass sie alle Anstrengungen unternommen haben, um eine Autorisierung zu erhalten, und nach Benachrichtigung durch die Rechteinhaber umgehend gehandelt haben, um die entsprechenden Inhalte zu entfernen. Presseverlagen werden für Presseveröffentlichungen durch Internetplattformen bestimmte Rechte eingeräumt, damit diese eine Vergütung erhalten können (Art. 11). Die Veröffentlichung von mehr als einzelnen Wörtern oder sehr kurzen Auszügen erfordert nun eine Lizenz. Der DAV hatte sich in seiner Stellungnahme Nr. 70/2016 kritisch zur Einführung eines solchen Leistungsschutzrechts geäußert, da es hierfür keine wirtschaftliche Grundlage gäbe und es den freien Informationsfluss einschränken könne (s. auch EiÜ 31/18). Der vereinbarte Text muss nun noch von EU-Parlament und Rat formell bestätigt werden.
E-evidence: Bedenken bezüglich der Wahl der Rechtsgrundlage – EP
Die Wahl der Rechtsgrundlage als auch die Wahl des richtigen Legislativinstruments (Verordnung oder Richtlinie) müssen im Rahmen der Debatte zu E-evidence eindeutig klargestellt werden. Dies fordert die Berichterstatterin des EU-Parlaments, Birgit Sippel (S&D), in ihrem zweiten Arbeitsdokument (s. EiÜ 44/18) vom 6. Februar 2019 zu dem Vorschlag für eine Verordnung über Europäische Herausgabeanordnungen und Sicherungsanordnungen für elektronische Beweismittel in Strafsachen COM(2018) 225. Das Arbeitsdokument befasst sich mit dem Anwendungsbereich (Teil A) sowie dem Verhältnis der vorgeschlagenen Verordnung zu anderen europäischen Instrumenten (Teil B). Laut der Berichterstatterin müsse geklärt werden, ob die direkte Zusammenarbeit zwischen einer Justizbehörde des Anordnungsmitgliedstaats und einem Provider von Art. 82 Abs. 1 AEUV überhaupt gedeckt sei. Die Wahl der Rechtsgrundlage hänge insofern eng mit dem Grad der Beteiligung der Justizbehörde im Vollstreckungsstaat zusammen. Die Berichterstatterin kommt außerdem zu dem Schluss, dass bereits die Richtlinie über die Europäische Ermittlungsanordnung in Strafsachen 2014/41/EU und das Übereinkommen über Cyberkriminalität in vielerlei Hinsicht ein hinreichendes Niveau der justiziellen Zusammenarbeit vorsehen. Diese und andere Bedenken zum Verordnungsvorschlag hat auch der DAV in seiner Stellungnahme Nr. 42/2018 geäußert.
Internationales Zessionsrecht: Erste Lesung – und der Rat? – EP
Am 13. Februar 2019 hat das EU-Parlament im Plenum seine legislative Entschließung zu dem Verordnungsvorschlag COM(2018) 96 über das auf die Drittwirkung von Forderungsübertragungen anzuwendende Recht mit 546 Stimmen bei 35 Gegenstimmen und 62 Enthaltungen angenommen. Damit ist die erste Lesung des EU-Parlaments abgeschlossen. Zuvor hatte das EU-Parlament bereits am 12. September 2019 den Bericht des Rechtsausschusses (JURI) des EU-Parlaments von Berichterstatter Pavel Svoboda (EVP) (s. EiÜ 28/18) zur Aufnahme interinstitutioneller Verhandlungen angenommen. Jedoch führt der Rat die Beratungen zwischen den Mitgliedstaaten trotz wesentlicher Fortschritte unter österreichischer Ratspräsidentschaft noch fort. Das EU-Parlament hat dabei auch Verbesserungsmöglichkeiten aufgegriffen, auf die auch der DAV in seiner Stellungnahme Nr. 19/2018 hingewiesen hatte (s. EiÜ 21/18), wie etwa die Geltung der Kollisionsnormen für die Wirkungen der Forderungsübertragung gegenüber Dritten, nicht jedoch gegenüber dem Schuldner. Der Rat wird nun einen Beschluss zum Standpunkt des EU-Parlaments erlassen und diesen entweder billigen oder einen eigenen Standpunkt festlegen, wodurch der Vorschlag in die zweite Lesung gehen würde.
Verhandlungsmandate im Bereich E-evidence – KOM
In ca. 85 % der strafrechtlichen Ermittlungen in den EU-Mitgliedstaaten werden elektronische Beweismittel benötigt. In zwei Dritteln dieser Ermittlungen müssen Beweismittel bei Online-Diensteanbietern mit Sitz im Ausland, vorwiegend den USA, beschafft werden. Im Anschluss an die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates im Oktober 2018 hat die EU-Kommission daher am 5. Februar 2019 zwei Mandate für Verhandlungen über ein Abkommen mit den USA COM(2019) 70 sowie für das Zweite Zusatzprotokoll zum Übereinkommen des Europarats über Computerkriminalität COM(2019) 71 vorgelegt. Ziel des Verhandlungsmandats für ein EU-US-Abkommen über den grenzüberschreitenden Zugang zu elektronischen Beweismitteln ist es, eine Möglichkeit zu schaffen, Daten direkt bei den Diensteanbietern einzuholen. Vor allem durch eine kurze Frist von zehn Tagen für die Bereitstellung angeforderter Daten soll ein zeitnaher gegenseitiger Zugang zu Beweismitteln sichergestellt werden. Mit ihrer Teilnahme an den Verhandlungen zu dem Zweiten Zusatzprotokoll zum Budapester Übereinkommen möchte die EU-Kommission die internationale Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Computerkriminalität im Hinblick auf den Zugang zu elektronischen Beweismitteln, den Ausbau der Rechtshilfe und die Durchführung gemeinsamer Ermittlungen stärken. Die Empfehlungen der EU-Kommission werden nun vom Rat geprüft.
EU-Grundrechtecharta soll stärkere Rolle spielen – EP
Das EU-Parlament fordert die EU-Institutionen und die Mitgliedsstaaten auf, der Charta der Grundrechte der EU mehr Beachtung zu schenken. Mit 349 zu 157 Stimmen bei 170 Enthaltungen nahm das Plenum des EU-Parlaments am 12. Februar 2019 eine entsprechende Entschließung an. Darin bemängelt die zuständige Berichterstatterin Barbara Spinelli (Linke) eine mangelnde Sensibilisierung für die Bedeutung der Charta. Es reiche nicht, dass versucht werde, Verstöße gegen die Charta zu vermeiden. Vielmehr müssten die in der Charta geregelten Grund- und Menschenrechte aktiv in den Gesetzgebungsprozess und die Arbeit der Institutionen einfließen. Um das zu erreichen, werden umfassendere Folgenabschätzungen bei der Vorbereitung von Rechtsakten gefordert, die auch Auswirkungen auf die Grundrechte miteinbeziehen, sowie eine bessere Aufklärungstätigkeit in den Mitgliedstaaten. Die Entschließung betont zudem den Stellenwert der Charta als Primärrecht und bedauert, dass sie für Polen und Großbritannien noch immer keine Bindungswirkung entfalte. Kommissar und Vize-Präsident Frans Timmermans begrüßte bei der Aussprache im Plenum die Entschließung und wies darauf hin, dass das Potenzial der Charta bei Weitem nicht ausgenutzt werde.
KI und Robotik als Chance begreifen – EP
Künstliche Intelligenz (KI) und Robotik haben das Potential, die Lebensqualität zu verbessern, müssen dabei jedoch stets einem menschenorientierten Ansatz folgen. So positioniert sich das EU-Parlament in seiner am 12. Februar 2019 im Plenum mit 572 zu 54 Stimmen bei 45 Enthaltungen angenommenen Entschließung. Die EU-Kommission wird darin aufgefordert, geltende Rechtsvorschriften in Hinblick auf die möglichen Auswirkungen von KI neu zu bewerten. Hierzu zählen für das EU-Parlament u.a. die Entwicklung des digitalen Binnenmarkts, Datenschutzvorschriften, Haftungsfragen sowie das Recht des geistigen Eigentums. Berichterstatter Ashley Fox (EKR) betonte, dass KI den Menschen verbessern und nicht ersetzen solle und forderte einen ethischen Kodex für die Entwicklung von KI. Zentrale Punkte dieses ethischen Kodex sind für das EU-Parlament der menschenzentrierte Ansatz, die Einbettung von Werten in die Technologie, die Transparenz von Algorithmen sowie die Notwendigkeit, der Autonomie von KI Grenzen zu setzen. Die von der EU-Kommission hierzu eingesetzte Expertengruppe hat bereits Ende 2018 einen ersten Entwurf für ethische Leitlinien zu KI vorgelegt (s. EiÜ 1/19). Der Abschluss der Arbeiten der Expertengruppe ist für März 2019 vorgesehen, die Leitlinien sollen Anfang April veröffentlicht werden. Im Sommer plant die EU-Kommission einen Bericht zu Haftung und Sicherheit im Bereich KI vorzulegen.
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