Verordnung gegen Geoblocking angenommen – Rat/EP
Die Verordnung (EU) 2018/302 gegen ungerechtfertigtes Geoblocking und anderer Formen der Diskriminierung beim elektronischen Handel wurde am 2. März 2018 im Amtsblatt der EU veröffentlicht und gilt ab dem 3. Dezember 2018. Zuvor hatten der Rat der Europäischen Union am 27. Februar 2018 und das EU-Parlament am 6. Februar 2018 den im Trilog gefundenen Kompromiss zur Verordnung formell angenommen. Ziel der Verordnung ist es, dass Anbieter ihre Kunden aus einem anderen EU-Mitgliedstaat genauso behandeln müssen wie ihre nationalen Kunden (siehe EiÜ 06/18, 42/17).
Gehaltskürzungen im öffentlichen Dienst auch für Richter erlaubt – EuGH
Vorübergehende Kürzungen von Richterbezügen verstoßen nicht gegen den Grundsatz der richterlichen Unabhängigkeit. Das entschied der EuGH in seinem Urteil vom 27. Februar 2018 (Rs. C-64/16) und folgte den Schlussanträgen von Generalanwalt Saugmansgaard Øe (s. EiÜ 20/17). Die Gewerkschaft der portugiesischen Richter klagte beim Obersten Verwaltungsgerichtshof Portugals gegen die vorübergehende Kürzung von Bezügen im öffentlichen Dienst. Diese Kürzung bezweckte die Beschleunigung des Abbaus des portugiesischen Haushaltsdefizits und erstreckte sich u.a. auch auf den Rechnungshof, der auch rechtsprechende Funktionen hat. Dem EuGH wurde die Frage vorgelegt, ob die auch im Unionsrecht in Art. 19 Abs. 1 Unterabs. 2 EUV und Art. 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union geregelte richterliche Unabhängigkeit einer solchen Kürzung entgegensteht, da dadurch die Unabhängigkeit der Justiz gefährdet werde. Der EuGH betont in seinem Urteil die rechtsstaatliche Bedeutung des Grundsatzes eines wirksamen gerichtlichen Rechtsschutzes, der auch die Unabhängigkeit der nationalen Gerichte gebiete. Dazu gehöre es auch, dass die betreffende Einrichtung ihre richterlichen Funktionen in völliger Autonomie ausübe und die Vergütung entsprechend angemessen sei. Diese Grundsätze seien eingehalten worden, so der EuGH. So betrafen diese allgemeinen Kürzungen den gesamten öffentlichen Bereich wie die Judikative, die Exekutive und die Legislative. Außerdem waren die Maßnahmen nur von temporärem Charakter und wurden zum Oktober 2016 schrittweise aufgehoben.
Stärkung der Wettbewerbsbehörden – EP
Der Ausschuss für Wirtschaft und Währung (ECON) des EU-Parlaments hat am 27. Februar 2018 den Berichtsentwurf von Andreas Schwab (EVP) zum Richtlinienvorschlag COM(2017) 142 zur Stärkung der Wettbewerbsbehörden der Mitgliedstaaten mit Änderungen angenommen. Ziel dieser Initiative ist es, die Rechte nationaler Wettbewerbsbehörden bei der Durchsetzung von unionsrechtlichem und parallelem nationalen Wettbewerbsrecht zu stärken. Hierbei wurde durch Änderungsanträge versucht, die Akzo Nobel-Rechtsprechung des EuGH zu kodifizieren und als Rechtsanwalt denjenigen zu definieren, der nicht in einem Beschäftigungsverhältnis bei seinem Mandanten steht. Zudem sollte in Anlehnung an diese Rechtsprechung der Schutz des Berufsgeheimnisses auf schriftliche Kommunikation beschränkt werden. Aus Sicht des DAV ist es zu begrüßen, dass diese Änderungsanträge abgelehnt wurden, da die Definition eines „unabhängigen Rechtsanwalts“ zu eng sei und in einem vom konkreten Fall unabhängigen Gesetzgebungsverfahren der Schutz der vertraulichen Kommunikation weit verstanden werden sollte. Nun muss noch das Plenum des EU-Parlaments den Bericht formell billigen, bevor die Trilogverhandlungen mit dem Rat und der EU-Kommission beginnen können.
Neuer Sonderausschuss zur Bekämpfung von Finanzkriminalität – EP
Das Plenum des EU-Parlaments hat am 01. März 2018 für die Einsetzung eines neuen TAX3 Sonderausschusses zu Finanzkriminalität, Steuerhinterziehung und Steuervermeidung gestimmt. Der Sonderausschuss wurde vorgeschlagen um die Enthüllungen der Paradise Papers aufzuarbeiten und um die Arbeit der Ausschüsse TAXE1, TAXE2 sowie der kürzlich abgeschlossenen PANA-Untersuchungen fortzuführen (s. EiÜ 06/18). Wie sich aus dem Beschluss ergibt, wird der Sonderausschuss die Umsetzung der Empfehlungen und Feststellungen der beiden TAXE-Sonderausschüsse überprüfen. Außerdem wird der Ausschuss sich mit der Frage auseinandersetzen, inwiefern das europäische Mehrwertsteuersystem im Rahmen der Paradise Papers unterlaufen wurde. Am 13. März soll in Straßburg die Zusammensetzung des aus 45 EU-Abgeordneten bestehenden Ausschusses beschlossen werden. Das Mandat ist auf zwölf Monate angelegt.
Verbesserungsbedarf im EU-Rechtssetzungsverfahren? – EP
Wie kann die Rechtssetzung auf EU-Ebene verbessert werden? Welchen Teil trägt hierzu die Interinstitutionelle Vereinbarung von EU-Parlament, Rat und EU-Kommission über bessere Rechtssetzung vom 13. April 2016 bei? Diesen und weiteren Fragen wurde am 27. Februar in Brüssel in einer vom Wissenschaftlichen Dienst des Europäischen Parlaments (EPRS) und der Europäischen Rechtsakademie (ERA) veranstalteten Podiumsdiskussion „Better Law-Making: A Lawyer’s Perspective“ nachgegangen (s. Programm und Aufzeichnung). Der EU-Parlamentarier Pavel Svoboda, Vorsitzender des Rechtsausschusses (JURI) und Co-Berichterstatter für den Initiativberichtsentwurf über die Auslegung und Umsetzung der Vereinbarung, betonte die Wichtigkeit der Transparenz des Gesetzgebungsverfahrens, wie sie auch in der Vereinbarung niedergelegt sei. Prof. Dr. Friedrich Graf von Westphalen (Vorsitzender des DAV-Gesetzgebungsausschusses Europäisches Vertragsrecht) schilderte aus seiner persönlichen Sicht als Rechtsanwalt, dass die bessere Rechtssetzung auf EU-Ebene drei Merkmale erfüllen müsse: Die Folgenabschätzungen müssten transparent sein, der Gedankenaustausch zu einem Gesetzgebungsvorhaben müsse verbessert werden und die Wissenschaft müsse sich stärker einbringen. Prof. Joana Mendes der Universität Luxemburg kritisierte, dass die EU-Kommission in ihren Auswertungen der Konsultationen nicht deutlich genug kennzeichne, ob und in welchem Umfang die Konsultationsantworten in den etwaigen Rechtsakt einfließen.
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