EiÜ 9-19
Wer wird Europäischer Generalstaatsanwalt? – EP
Laura Codruţa Kövesi aus Rumänien könnte die erste EU-Generalstaatsanwältin werden. Am 26. Februar 2019 hat sie sich gegen zwei weitere Kandidaten für das erstmals zu besetzende Amt des EU-Generalstaatsanwalts in einer Anhörung des Ausschusses für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres des EU-Parlaments (LIBE) behauptet (s. Pressemitteilung). Die zwei weiteren zuvor von einem unabhängigen Gremium ausgewählten Bewerber neben Kövesi sind Andrés Ritter aus Deutschland und Jean-François Bohnert aus Frankreich, welcher am 20. Februar 2019 vom Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten (AStV) als favorisierter Kandidat benannt wurde. Kövesi, die bis Mitte 2018 Leiterin der rumänischen Antikorruptionsbehörde war und im Gegensatz zu den anderen beiden Bewerbern keinen Rückhalt ihrer eigenen Regierung hat, nutze ihre Redezeit besonders dazu, um sich gegen Rumäniens Ablehnung ihrer Kandidatur zu verteidigen. Sowohl der mitberatende Haushaltskontrollausschuss des EU-Parlaments (CONT) als auch der LIBE-Ausschuss wählten Kövesi auf Platz eins für den zu besetzenden Posten. Dieses Ergebnis wird nun der Konferenz der Präsidenten des EU-Parlaments übermittelt, die am 7. März 2019 über die weiteren Schritte im Vorfeld der Verhandlungen mit dem Rat entscheiden wird. Der EU-Generalstaatsanwalt muss dann von EU-Parlament und Rat in gegenseitigem Einvernehmen ernannt werden. Die Europäische Staatsanwaltschaft soll voraussichtlich Ende 2020 ihre Arbeit aufnehmen (s. EiÜ 32/18).
Wettbewerbshindernisse im Dienstleistungssektor bemängelt – KOM
Die EU-Kommission bescheinigt Deutschland nur begrenzte Fortschritte auf dem Gebiet der Unternehmensdienstleistungen und reglementierten Berufe. Dies geht aus dem jährlichen Länderbericht hervor, der am 27. Februar 2019 im Rahmen des Europäischen Semesters (s. EiÜ 41/18) veröffentlicht wurde. Die Kritik betrifft insbesondere die Bereiche der Rechtsberatung und Wirtschaftsprüfung. Die EU-Kommission hat Deutschland bereits wiederholt aufgefordert, die ihrer Ansicht nach im Vergleich zu anderen Mitgliedstaaten hohen Wettbewerbshindernisse in diesen Branchen zu beseitigen. Bis auf vereinzelte Reaktionen auf Gerichtsentscheidungen habe die Politik jedoch nicht gehandelt. Die EU-Kommission beurteilt freiberufliche Dienstleistungen in Deutschland als überreguliert. Ursachen hierfür seien vor allem Exklusivitätsrechte, Pflichtmitgliedschaften in Kammern und die Regulierung von Preisen und Gebühren. Diese Wettbewerbsbeschränkungen führten dem Bericht zufolge zu Investitionshindernissen und einer niedrigen Allokationseffizienz. Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass der demografische Wandel längerfristig zu einer Verringerung des Arbeitskräftepotenzials für Unternehmensdienstleistungen führen würde, die bereits seit Jahren von einem Rückgang der Arbeitsproduktivität betroffen seien. Die EU-Mitgliedstaaten sind im Zyklus des Europäischen Semesters nun angehalten, nationale Programme auf Basis der Länderberichte aufzustellen. Auf dieser Grundlage finden dann ab April Gespräche über politische Strategien statt.
TAX3-Ausschuss fordert europäische Finanzpolizei – EP
Mit der Annahme einer umfangreichen Entschließung hat der TAX3-Sonderausschuss zu Finanzkriminalität, Steuerhinterziehung und Steuervermeidung (s. EiÜ 42/18) am 27. Februar 2019 seine einjährige Arbeit zu einem vorläufigen Ende gebracht (s. Pressemitteilung, finaler Text noch nicht verfügbar). Wesentliche Themen des Abschlussberichts sind Steuervermeidung, aggressive Steuerplanung und Wirtschaftsstraftaten. Unter anderem werden sieben EU-Mitgliedstaaten genannt, die Anzeichen von Steueroasen aufweisen (darunter auch Belgien und die Niederlande). Darüber hinaus bemängelt der Ausschuss den nur geringen politischen Willen des Rates und damit der Mitgliedstaaten, gegen Steuerschlupflöcher vorzugehen. Gegenstand der Kritik des Abschlussberichts sind auch sogenannte Intermediäre: Rechts- und Steuerberater würden dazu beitragen illegale Aktivitäten zu fördern oder erst zu ermöglichen. Hier seien wirksame und abschreckende Strafen erforderlich. Darüber hinaus fordert der Ausschuss in seiner Entschließung von der EU-Kommission, einen Vorschlag für die Einrichtung einer europäischen Finanzpolizei vorzulegen, sowie insgesamt einen besseren Schutz für Whistleblower und Journalisten zu garantieren. Der Abschlussbericht wurde mit zahlreichen Änderungsanträgen mit 34 zu vier Stimmen (drei Enthaltungen) angenommen. Die Debatte und Abstimmung über die Entschließung im Plenum des EU-Parlaments ist für Ende März vorgesehen.
Datenschutz in Europa: Noch viel zu tun – EDSB
2018 sei ein entscheidendes Jahr für den europäischen Datenschutz gewesen, das die europäische Führungsrolle in diesem Bereich bestätigt habe. Dieses Urteil fällte der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) Giovanni Buttarelli am 26. Februar 2019 bei der Vorstellung des EDSB-Jahresberichts 2018 im Ausschuss für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) des EU-Parlaments (nur auf Englisch verfügbar; Zusammenfassung auf Deutsch). Mit dem Inkrafttreten der DSGVO sei ein erster Schritt zum umfassenden Schutz der Daten und Privatsphäre von Individuen in der EU erzielt worden. Trotz Ausbau der Schulungsprogramme durch den EDSB müsse die Informationsvermittlung zur DSGVO aber weiter ausgebaut und verständlicher gestaltet werden. Für Unternehmen wiederum müssten die Einhaltung verstärkt geprüft und Überlegungen in Richtung einer strikteren Rechenschaftspflicht angestellt werden. Ein wichtiger Schritt sei, dass die Datenschutzregeln nun durch die Verordnung 2018/1725 auch für alle EU-Institutionen und Einrichtungen verpflichtend seien. Die Umsetzung und Anwendung dieser sowie der DSGVO müsse kontinuierlich überprüft werden. Für das Jahr 2019 sollen insbesondere die 2018 angestoßene Debatte zu Ethik und Grundrechten im digitalen Zeitalter fortgeführt werden sowie weitreichendere Garantien von den USA für den Privacy-Shield verlangt werden. Hier, so Buttarelli, könne die Vereinbarung mit Japan als Vorbild dienen.
Soll die vertikale Gruppenfreistellungsverordnung bleiben? – KOM
Die EU-Kommission hat am 4. Februar 2019 eine öffentliche Konsultation zur Bewertung der EU-Wettbewerbsregeln für vertikale Vereinbarungen eingeleitet. Hintergrund ist der Ablauf der Geltungsdauer der Verordnung (EU) Nr. 330/2010 (vertikale Gruppenfreistellungsverordnung) zum 31. Mai 2022, wonach bestimmte vertikale Vereinbarungen von der Anwendung der allgemeinen EU-Wettbewerbsvorschriften freigestellt sind. Die EU-Kommission führt eine Bewertung zur Wirksamkeit, Effizienz und Relevanz dieser Verordnung durch, die eine Entscheidung darüber ermöglichen soll, ob sie die Verordnung auslaufen lassen, verlängern oder überarbeiten soll. Der Fragebogen richtet sich unter anderem auch an Anwälte, die in der EU tätige Unternehmen in Wettbewerbsfragen beraten. Insbesondere wird danach gefragt, welchen Mehrwert die Verordnung hat, ob sie ein ausreichendes Maß an Rechtssicherheit bietet, welche Auswirkungen ihre Verlängerung oder Überarbeitung haben könnte und ob die Verordnung möglicherweise im Widerspruch zu anderen Rechtsvorschriften auf nationaler oder EU-Ebene steht. Frist für Rückmeldungen zur Konsultation ist der 27. Mai 2019.
Einigung zum Visakodex – EP/Rat
Visa für die EU sollen künftig frühzeitiger beantragt werden können, werden aber etwas teurer. Dies geht aus der von EU-Parlament und Rat Ende Januar erzielten vorläufigen Einigung zum Vorschlag zur Reform des Visakodex COM(2018) 252 hervor (s. Pressemitteilung; finaler Text noch nicht verfügbar). Dies wurde am 26. Februar 2019 durch den Ausschuss für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) des EU-Parlaments bestätigt. Konkret sieht die Einigung vor, dass die Antragsstellung für Visa nun bereits zwischen 6 Monaten und 15 Tagen vor der Reise – auch elektronisch – möglich sein soll. Für Personen mit positiver Visa-Historie sollen längere Visa mit mehrmaliger Einreise gestattet werden. Zudem werden die Gebühren von 60€ auf 80€ erhöht. Abhängig vom Grad der Kooperation bei der Rückführung irregulär eingereister Migranten können die Bedingungen für die Bearbeitung von Visumsanträgen angepasst werden. Dies betrifft u.a. die maximale Bearbeitungsdauer für Anträge, die Höhe der Gebühr und die Gültigkeitsdauer der Visa. Das Plenum des EU-Parlaments und der Rat müssen die Einigung noch formell annehmen.
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