Frankfurt a. M./Berlin (DAV). Eine im Ausland geschlossene Stellvertreterehe, auch Handschuhehe genannt, kann auch in Deutschland anerkannt werden. Die Tatsache einer Handschuhehe ist dann kein Grund für die Aufhebung der Ehe. Auf eine entsprechende Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 04. April 2024 (AZ: 6 UF 204/23) weist die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin.
Das Paar hatte in seinem Heimatland Afghanistan im Januar 2022 geheiratet. Es handelte sich um eine so genannte Handschuhehe, bei der einer beiden künftigen Ehepartner nicht selbst anwesend ist. Der Ehemann lebt seit 2015 in Deutschland. 2019 hatte sich das Paar verlobt und den Kontakt über regelmäßige Videotelefonate gehalten.
Einige Monate nach der Hochzeit war die Frau nach Deutschland geflüchtet. Nachdem das Paar rund drei Wochen gemeinsam bei einem Bekannten gelebt hatte, wurde die Frau aufgrund einer Selbstmeldung und ihrer eigenen Alterseinschätzung als unbegleitete minderjährige Jugendliche in Obhut genommen.
Der Mann wollte die Aufhebung der Ehe erreichen. Seine Frau habe die Ehe mit ihm nur geschlossen, um ein Visum zu erhalten. Es sei ihr ausschließlich darum gegangen, ein Aufenthaltsrecht für Deutschland zu erhalten. Erst im September 2022 habe sie ihm erklärt, dass sie auf keinen Fall mit ihm zusammenleben wolle.
Die Richter lehnten eine Aufhebung ab und schieden die Ehe. Sie hatten keinen Zweifel an der Gültigkeit der Eheschließung, auch wenn es sich hierbei um eine Handschuhehe handelte. Gegen die Anerkennung der in Afghanistan geschlossenen Ehe sprächen keine wesentlichen Grundsätze des inländischen Rechts. Keiner der beiden Ehepartner habe angegeben, dass die Heirat nicht seinem Willen entsprochen habe. Daher gebe es keine Anhaltspunkte dafür, aus diesem Grund die Ehe nicht anzuerkennen. Auch an der Volljährigkeit der Frau gebe es keine ernsthaften Zweifel. Ihre eigenen Angaben zu ihrem angeblichen Geburtsdatum seien nicht plausibel. Ein Aufhebungsgrund nach afghanischem Recht liege ebenfalls nicht vor.
Information: www.dav-familienrecht.de
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