Hamm/Berlin (DAV). Muss ein Rentner nach der Scheidung Unterhalt zahlen, kann seine Rente vorübergehend „aufgestockt“ werden, indem der Versorgungsausgleich ausgesetzt wird. Das berichtet die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mit Blick auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom 06. Juni 2025 (AZ: 2 UF 7/24).
Das Ehepaar ließ sich nach über 30 Jahren Ehe scheiden. Bereits 2011 wurde der Mann zur Zahlung von monatlich rund 400 Euro nachehelichem Unterhalt verpflichtet, damals noch auf Grundlage seines Erwerbseinkommens. Zudem wurden im Versorgungsausgleich Rentenanwartschaften auf die Ex-Frau übertragen, was später zu einer Kürzung seiner Rente führte.
Seit 2023 bezieht der Mann eine Erwerbsminderungsrente, die wegen des Versorgungsausgleichs reduziert ist. Die Frau arbeitet weiterhin in Teilzeit und ist noch nicht im Rentenalter. Der Mann erklärte, den Unterhalt nicht mehr zahlen zu können, woraufhin die Frau beantragte, die Rentenkürzung zeitweise auszusetzen, um den Unterhalt zu sichern.
Das Gericht gab dem Antrag teilweise statt und setzte die Rentenkürzung nur in dem Umfang aus, der zur Sicherung des Unterhalts notwendig war. Der neu berechnete Unterhaltsanspruch liegt bei etwa 350 bis 400 Euro monatlich (2023–2025).
Maßgeblich für die Berechnung sei die ungekürzte Bruttorente, nicht das ausgezahlte Netto. Steuern sowie Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge blieben in diesem Verfahren unberücksichtigt. Zudem dürfe die Aussetzung nicht zu höherem Unterhalt als ursprünglich festgesetzt führen, und dem Rentner müsse nach dem Halbteilungsgrundsatz mindestens so viel verbleiben wie der unterhaltsberechtigten Person.
Information: www.dav-familienrecht.de
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