In einem offenen Brief haben neun europäische Staats- und Regierungschefs (darunter von Dänemark, Italien, Österreich und Polen) die Forderung nach einer Neuausrichtung der europäischen Migrations- und Menschenrechtspolitik formuliert. Hierbei kritisieren sie den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) für seine Auslegung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) in Ausweisungsfällen. Dessen Rechtsprechung beschränke den Handlungsspielraum der Staaten bei Ausweisungsentscheidungen zu weitgehend. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) teilt die Kritik nicht – und hält sie sogar für potenziell gefährlich:
„Das Schreiben mag von dem legitimen Zweck geleitet sein, Sicherheit für die Bürger und Schutz für die Opfer von Straftaten zu erreichen. Dafür die Verbindlichkeit der Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Frage zu stellen, die alle Vertragsstaaten der Europäischen Menschenrechtskonvention anerkannt haben, ist jedoch der falsche Schritt und stärkt im Zweifel die zersetzenden Kräfte in Europa. Ein System von Checks and Balances, das politischen Entscheidungen Schranken setzt und die Achtung von Grundrechten einfordert, ist unabdingbares Wesensmerkmal einer rechtsstaatlichen Demokratie.
Dass neun EU-Mitgliedstaaten diese neue Diskussion anstoßen, während in der EU gerade der Pakt für Asyl und Migration mit vereinten Kräften umgesetzt werden muss, setzt zudem nicht das richtige Signal. Auch dieser Pakt muss sich an den Leitlinien der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte orientieren.“
Kommentare