Das Kabinett hat heute den Regierungsentwurf zum Einsatz von V-Leuten beschlossen. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) begrüßt die erstmalige gesetzliche Regelung, hätte sich an einigen Stellen aber eine Nachschärfung im Vergleich zum Referentenentwurf erhofft. Positiv sei indes das Festhalten an der richterlichen Kontrolle.
„Dass der Einsatz privater Vertrauenspersonen erstmals einen gesetzlichen Rahmen erhalten soll, ist wichtig und gut. Sehr zu begrüßen ist, dass der Richtervorbehalt für den Einsatz unangetastet bleibt – ungeachtet der irritierenden Kritik aus Justiz- und Polizeikreisen. V-Personen sind keine Polizisten. Ihr Einsatz muss deshalb einer besonders strengen Kontrolle und klaren gesetzlichen Regeln unterliegen.
Die Ausschlussgründe für den Einsatz ziviler Informant:innen bleiben jedoch ergänzungsbedürftig. Eine Vorstrafenbelastung sollte hier ein Tabu sein. Auch die maximale Einsatzzeit ist zu ungenau formuliert, kumulativ kann die Zeit eben auch länger sein als die benannten 10 Jahre, was an sich schon viel zu hoch ist, um hierdurch zu verhindern, dass eine zu enge Bindung mit den Polizeibehörden entsteht. Dies ist auch bei der Entlohnung relevant: Es fehlen Vorschriften zur Transparenz und Kontrolle der Entlohnung von V-Personen, um eine wirtschaftliche Abhängigkeit von den staatlichen Auftraggebern zu vermeiden.
Das mit dem Regierungsentwurf eingeführte Auskunftsverweigerungsrecht für V-Leute könnte dazu führen, dass die Notwendigkeit, V-Personen komplett für die Hauptverhandlung zu sperren, schwieriger wird. Dennoch fehlen Regelungen zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Sperrung.“
Weitere Aspekte und Details können Sie der DAV-Stellungnahme Nr. 1/2024 (zum Referentenentwurf) entnehmen.
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