Am heutigen Freitag befasst sich das Plenum des Bundesrates mit der großen BRAO-Reform. Die Ideen aus dem DAV-Vorschlag von 2019 bleiben auch im aktuellen Regierungsentwurf deutlich sichtbar. Den laufenden Gesetzgebungsprozess hat der DAV mit seinen Stellungnahmen Nr. 87/2020 und 18/2021 beratend begleitet. Im Hinblick auf die Empfehlungen des Bundesrats-Rechtsausschusses betont der DAV:
"Wir unterstützen die im Regierungsentwurf vorgesehene Regelung zur interprofessionellen Zusammenarbeit. Die Möglichkeit einer anwaltlichen Berufsausübung mit Angehörigen aller freien Berufe setzt entsprechende verfassungsrechtliche Vorgaben um. Für eine Einschränkung der anschlussfähigen Berufe gibt es keine Veranlassung. Die Einhaltung der anwaltlichen Grundpflichten kann auch bei einer gemeinschaftlichen Berufsausübung mit anderen Berufen sichergestellt werden, wie das Bundesverfassungsgericht bereits 2016 festgestellt hat. Die Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses ist insofern abzulehnen.
Für eine Verstärkung der interprofessionellen Zusammenarbeit spricht vielmehr, dass Rechtsuchende bei komplexen Sachverhalten dankbar sind für eine Beratung aus einer Hand. Eine Öffnung, wie sie der Regierungsentwurf vorsieht, wäre sowohl für die Seite der Beratenden als auch für die Mandantschaft ein echter Mehrwert."
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