Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Insolvenzrechtsausschuss aus Anlass der Anhörung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages am 23. April 2008 zum Entwurf eines Gesetzes zur Entschuldung mittelloser Personen, zur Stärkung der Gläubigerrechte sowie zur Regelung der Insolvenzfestigkeit von Lizenzen hier: Einführung eines § 108a in die Insolvenzordnung (Insolvenzfestigkeit von Lizenzen) Bundestag-Drucksachen 16/7416 und 16/7251
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